Autor Thema: Wechsel in eine andere Landesbehörde, neuer Arbeitsvertrag?  (Read 1724 times)

sun1ball

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Hallo,
ich habe seit 12 Jahren einen Arbeitsvertrag mit dem Land Niedersachsen (vertreten durch Ministerium X) unbefristet mit 100% Arbeitszeit. War immer beim selben Ministerium.
Wenn ich jetzt mich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde (bleibe beim Land Nds.) nur eben ein anderes Ministerium bewerbe, wie ist das mit meinem Arbeitsvertrag?
Habe ich dann wieder 6 Monate Probezeit ( so als ob jemand von außerhalb anfängt) und wenn es doch nicht passt beruflich, bin ich dann Arbeitslos oder komme ich dann zurück auf meine alte Stelle?
Wie ist das mit der Betriebszugehörigkeit i.S. Kündigung und unkündbar, fängt das dann auch wieder neu an?
Ich weiß das bei uns intern im Hause Leute 3 Monate Probezeit haben, wenn sie von einer anderen Stelle kommen.
Aktuell haben wir den Fall das eine Person nun doch wieder auf ihre alte Stelle geht, weil die neue nicht das richtige ist...
Aber das ist ja intern...

Spid

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Ob eine neue Probezeit vereinbart werden könnte, kann dahingestellt bleiben, denn sie ist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TV-L ohnehin ohne Wirkung. Der AG bleibt identisch, mithin werden Besitzstände nicht berührt.

sun1ball

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wenn ich es also richtig Verstehe, läuft das unter Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Wenn es also nicht passt oder das richtige ist,in der neuen Behörde, dann würde ich zurück auf meine jetzige Stelle wieder kommen?
Hätte also in dem Sinne nichts verloren?!

Spid

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„Abordnung mit dem Ziel der Versetzung“ ist Beamtengeblubber. Es wird dem Vorgang bei TB alleine dadurch bereits nicht gerecht, als daß eine Tätigkeitsänderung weder bei Abordnung noch bei Versetzung bei TB Bestandteil des Vorgangs ist. Ob der AG zuvor abordnet und vorübergehend eine andere Tätigkeit überträgt, kann nicht beurteilt werden.

Gartenilse

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Bei mir war es 2017 so, dass ich nach Zusage der neuen Behörde meinem Chef und der Personalabteilung Bescheid gesagt habe.
Die Personalverantwortliche der neue Behörde hat dann bei der damaligen Personalabteilung angefragt, dass sie mich übernehmen möchte und es wurde dann mit allen Beteiligten besprochen, ab wann ich wechseln kann.

Im Sinne von: Reisende soll man nicht aufhalten hat mein Chef mich ganz schnell gehen lassen, nachdem ich einen Übergabe-Plan erstellt hatte. Normalerweise hätte ich 6 Monate Kündigungsfrist gehabt, konnte so aber schon nach 2 Monaten wechseln. Da die neue Tätigkeit von der Eingruppierung der alten entsprach, konnte ich alles mitnehmen: Stufe plus Laufzeit plus Urlaub. Es gab einen Änderungsvertrag, keine Probezeit, nur eine Beurteilung nach einen halben Jahr. Lediglich die Überstunden habe ich noch abgefeiert...
Die Höhergruppierung erfolgte dann später nach Absprache, damit ich keine Einbußen hatte.