Hallo, da ich hier neu bin, weiß ich leider nicht, ob ich alles richtig mache....
Aber ich frage einfach einmal in die Runde: Gilt die 30km Regelung erst ab 30km? Ja, ich weiß klingt blöd, aber... wenn der Wohnort 20km von der 1. Tätigkeitsstätte entfernt ist und das Dienstgeschäft zwar von zu Hause angefahren wird, aber an der 1. Tätigkeitsstätte vorbei und weitere 35km geht, dann wären doch die ersten 20km der "normale" Arbeitsweg. Und der ist auch zu erstatten, da der MA unter 30km von der 1. Tätigkeitsstätte wohnt? Erstattungsfähig wäre für mich, auch aus dem Sparsamkeitsgrundsatz heraus, nur die weiteren 30km und nicht die gesamte Strecke.
Kann mir jemand meinen "Knoten" entwirren? Danke
Viele Grüße
Corinna