Autor Thema: [NW] 30km Regelung nach LRKG  (Read 1343 times)

Corinna G

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[NW] 30km Regelung nach LRKG
« am: 22.10.2021 14:52 »
Hallo, da ich hier neu bin, weiß ich leider nicht, ob ich alles richtig mache....
Aber ich frage einfach einmal in die Runde: Gilt die 30km Regelung erst ab 30km? Ja, ich weiß klingt blöd, aber... wenn der Wohnort 20km von der 1. Tätigkeitsstätte entfernt ist und das Dienstgeschäft zwar von zu Hause angefahren wird, aber an der 1. Tätigkeitsstätte vorbei und weitere 35km geht, dann wären doch die ersten 20km der "normale" Arbeitsweg. Und der ist auch zu erstatten, da der MA unter 30km von der 1. Tätigkeitsstätte wohnt?   Erstattungsfähig wäre für mich, auch aus dem Sparsamkeitsgrundsatz heraus, nur die weiteren 30km und nicht die gesamte Strecke.
Kann mir jemand meinen "Knoten" entwirren? Danke
Viele Grüße
Corinna
« Last Edit: 24.10.2021 03:17 von Admin2 »

Opa

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Antw:(NW) 30km Regelung nach LRKG NRW
« Antwort #1 am: 22.10.2021 15:44 »
Die 30 km dienen der Vereinfachung bei der Abrechnung. Dass dadurch die zu erstattenden Reisekosten in einem Teil der Fälle etwas höher ausfallen, wird also in Kauf genommen.

Casiopeia1981

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Antw:(NW) 30km Regelung nach LRKG NRW
« Antwort #2 am: 22.10.2021 17:53 »
Die Regelung soll gekippt werden, wird derzeit im Landtag diskutiert.

Wenn man derzeit im 30km-Radius liegt, werden die km zur Arbeitsstätte nicht abgezogen, wenn man weiter wohnt schon, wenn der Weg von der Dienststelle kürzer ist als von zuhause.