Autor Thema: [NW] § 7 Abs. 4 LVO  (Read 11657 times)

BüroLurchNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #15 am: 26.10.2021 09:19 »
Gut, wenn dem so sein sollte, wozu gibt es das Forum und wieso stellen dann zig andere auch rechtliche Fragen, die ebenso einfach nachzulesen sind...
Das Forum soll ja eigentlich zum Austausch und Fragen dienen... Aber SORRY, dass ich eine TODSÜNDE begangen habe und gewagt habe etwas zu fragen, was offenbar jeder Anwärter (NICHT) beantworten kann.
Wieso muss ich dann Azubis immer alles beibringen? Ist doch total überflüssig, wenn man das einfach LESEN kann.

Ich bereue zutiefst gefragt zu haben. Nächstes Mal frage ich einfach Kollegen- die reagieren komischerweise nicht so wie ihr hier wenn man etwas fragt. Dann dürftet ihr alle ja auch niemals in eurem Leben einen Anwalt oder Rat der Kollegen brauchen um Rechtsfragen zu klären?
Finde es echt hart übertrieben, aber gut zu wissen wie ihr hier tickt. Danke für nichts. Hauptsache andere kleinmachen und sich selbst in den Himmel heben. Wegen einer Frage.... die armen Azubis un Kollegen oder gar Untergebenen bei euch tun mir sehr leid. Die müssen alle Angst haben etwas selbst nicht zu wissen.

Deine Frage wurde insgesamt 3x zutreffend beantwortet. Zunächt von Lars, ausführlich von WasDennNun und noch ausführlicher von EiTee.
Die Totsünde ist sicherlich nicht deine Frage, sondern die Reaktion auf die zutreffenden Antworten. Wenn du daraufhin eingeschnappt reagierst, sind allgemeine Ausführungen zu Ausbildungsinhalten und Anforderungen an studierte Beamte nicht verwunderlich.

Ansonsten wäre es sicherlich schlauer, deinen Azubis nicht immer alles beizubringen, sondern auch auf die entsprechenden Regelungen hinzuweisen. So wüssten sie sich auch selbst zu helfen, wenn du mal nicht da bist.

Der wesentliche Unterschied in den Beiträgen ist, dass du auf der persönlichen Ebene schreibst und alle anderen auf einer sachlichen Ebene argumentieren. Food for Thought.

Dem kann ich nicht zustimmen. Lies selber nach. "Persönlich" wurde es erst nach dem Kommentar, dass ich nicht geeignet bin. Und damit habe ja nicht ich angefangen.

Dienen am Arsch. Ich bin kein Sklave und daher interessiert mich das auch einfach nicht. Ich möchte anständig bezahlt werden wenn ich mich erfolgreich bewerbe und gut ist. Es muss sich am Beamtentun einfach was ändern, das passiert nur nicht wenn alle immer einfach "abnicken" und alles hinnehmen. Wenn nur keiner was sagt- bleibt alles gleich. 41 Std, schlechte Bezahlung, immer höhere Kosten, keine Erhöhungen...

Ich habe zwischenzeitlich eine Anfrage an das Personalamt gestellt bzgl Wechsel ins Angestelltenverhältnis, was jedoch abgelehnt wurde!

Es war zudem nie die Rede davon von A10 zu A13 zu springen, sondern lediglich von 10 zu 11!

@ WasDennNun: Die meisten Menschen beschäftigen sich einfach null mit ihrem Beamtenstatus, egal mit wem ich rede - es kommt meist "weiß nicht". Es wird hingenommen und fertig. Ich bin kein Mensch der sich alles gefallen lässt und einfach hinnimmt. Und natürlich eckt man dann auch eher an- so wie hier auch,aber das ist mir egal.
Vollkommen ahnungslos ist man nicht, jedoch in der Intensität und im Detail weiß man es vorher wirklich nicht, eben weil die meisten in dieser "Egal-Haltung" sind und nichts kritisch hinterfragt wird (vor allem nicht bei denen Ü50, die nur noch ihr Dasein bis zur Pension fristen).
« Last Edit: 26.10.2021 09:26 von BüroLurchNRW »

BüroLurchNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #16 am: 26.10.2021 09:30 »
Und wenn dann immer solche Antworten kommen nach dem Motto - es ist wie es ist, frag nicht, sondern friss oder stirb. Ja, wie soll sich denn da was ändern?!
Ich verstehe leider nicht wieso meine "Beamtenkollegen" (hier im Forum und auch überall sonst) da alle so gleichgültig sind und offenbar alles stillschweigend hinnehmen?!
Ich wünsche mir oft in der freien Wirtschaft zu arbeiten, aber leider fehlt mir dafür eine passende Ausbildung. Einen Bürolurch mit einem BA Laws braucht da niemand.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #17 am: 26.10.2021 09:35 »
Dem kann ich nicht zustimmen. Lies selber nach. "Persönlich" wurde es erst nach dem Kommentar, dass ich nicht geeignet bin.

Die Meinung Dritter, ob du geeignet bist oder nicht hat WDN entsprechend begründet. Dies ist aber nichts persönliches, sondern eine objektive Feststellung anhand er von dir geschilderten Ereignisse. Damit macht dich keiner runter noch stellt sich selbst als besonders toll dar. Bewertungen wir "Bullshit" kamen von dir.

Und damit habe ja nicht ich angefangen. Zumal ich jetzt auch sagen könnte- lern erstmal wie man richtig schreibt bevor du hier mit dem Finger auf mich zeigst und meinst ich wäre ungeeignet.

Genau. Sowas sagt keiner - warum musst du?

Dienen am Arsch. Ich bin kein Sklave und daher interessiert mich das auch einfach nicht. Ich möchte anständig bezahlt werden wenn ich mich erfolgreich bewerbe und gut ist.
Und damit zeigst du, dass du das Prinzip des Berufbeamtentums nicht vollständig durchdrungen hast und somit auch nicht gut dafür geeignet bist. Völlig wertungsfrei, woran das liegt.

Habe zwischenzeitlich eine Anfrage an das Personalamt gestellt bzgl Wechsel ins Angestelltenverhältnis, was jedoch abgelehnt wurde!
Das macht ja nichts - du kannst dich ja entlassen lassen.

Und wenn dann immer solche Antworten kommen nach dem Motto - es ist wie es ist, frag nicht, sondern friss oder stirb. Ja, wie soll sich denn da was ändern?!

Warum sollte sich etwas ändern? Wenn man sich vorher über die Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses informiert, kennt man alle Vor- und Nachteile. Und somit kann man eine sinnige Entscheidung treffen.

Ich wünsche mir oft in der freien Wirtschaft zu arbeiten, aber leider fehlt mir dafür eine passende Ausbildung. Einen Bürolurch mit einem BA Laws braucht da niemand.
na dann weißt du ja, wo du anpacken kannst.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #18 am: 26.10.2021 10:09 »
Dem kann ich nicht zustimmen. Lies selber nach. "Persönlich" wurde es erst nach dem Kommentar, dass ich nicht geeignet bin. Und damit habe ja nicht ich angefangen.
Man muss mindestens 6 Monate warten bis man nach A11 bezahlt wird, kann aber auch länger dauern, bis man befördert wird.
So 1-5 Jahre ist da nicht unüblich, je nach Konkurrenz und Rückennummer.

edit: Erschreckend wer so alles Beamter wird und im Grunde nicht die Eignung dafür und das Wissen darüber hat.
Nur getroffene Hunde bellen sagte mein alter Herr.
Und du selber hast ja bestätigt, dass du kein Wissen darüber hast und durch deine Äußerungen bestätigt, dass du die Eignung nicht besitzt.
Und diese Aussage von mir hat sicherlich dich eingeschlossen, aber bezog sich nicht alleinig auf dich, sondern auf den Zustand im Ganzen.

Ich persönlich habe ebenfalls nicht die Eignung Beamter zu werden, habe aber mich auch uA deswegen dafür entschieden nicht einer zu sein.

Also :
höre auf Rosinen Picken zu wollen, entscheide dich und handle.

Stehe zu deiner Fehlentscheidung, jammere nicht rum, sondern ändere es.

Aber kritisiere nicht das Berufsbeamtentum, bevor du nicht die Pro und Cons und Hintergründe verstanden  hast.
Deswegen: Frage weiter, aber bewerte erst, wenn du alle Fragen gestellt und Inhalte verstanden hast.

Dann klappt es evtl. auch mit dem Beamter sein.

BüroLurchNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #19 am: 26.10.2021 12:39 »
Man könnte genauso gut mit einer Wand reden...
Das Beamtentum ist veraltet!!!! Es stammt aus grauer Vorzeit wo Frauen nicht mal arbeiten durften ohne die Erlaubnis des Mannes.
Warum soll sich das also nicht auch endlich mal ÄNDERN!??!? Dabei geht es ja nicht darum, ob ich eurer werten Meinung nach geeignet bin oder verstanden habe worum es beim modernen Sklavendasein geht. Es geht darum, dass es auch dort mal Neuerungen, Änderungen und Verbesserungen geben muss.

Und ich soll mich also entlassen lassen um dann arbeitslos zu sein-ohne Anspruch auf ALG? Das ist ja ein super Plan. Den setze ich gleich mal um - nicht. Es hat sicherlich viele monetäre Gründe wieso mein Diensherr mich als Sklaven halten will, aber nicht als Angestellten.

Ich bin dennoch weiterhin nicht bereit das alles hinzunehmen und hoffe einfach, dass endlich auch mal andere Beamte den Arsch hoch kriegen und sich nicht nur darauf ausruhen. Die 41 Std Woche ist eine Zumutung und wurde auch von anderen Ländern wieder abgeschafft, wieso also in NRW nicht? Das kann ja nicht einzig und allein nur mein Interesse sein  :o 
Und ich finde auch nicht, dass es was mit Eignung zu tun hat Missstände anzusprechen. Daher habt eure Meinung, ist ok. Ich habe eine andere.

Wenn irgendwann noch mehr Beamte die Schnauze voll haben, gibt es vielleicht mal einen kollektiven"Streik". Oder man macht es dann wie viele andere Beamten Kollgen und feiert einfach ewig krank. Das ist dann nämlich die Konsequenz bei einigen. Die Zahlen sprechen da leider Bände...
« Last Edit: 26.10.2021 12:45 von BüroLurchNRW »

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 751
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #20 am: 26.10.2021 13:11 »
Augen auf bei der Berufswahl

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #21 am: 26.10.2021 13:16 »
Und ich soll mich also entlassen lassen um dann arbeitslos zu sein-ohne Anspruch auf ALG? Das ist ja ein super Plan. Den setze ich gleich mal um - nicht.

Echt jetzt? Hätte ich wirklich schreiben müssen, dass man sich vor der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis eine alternative Tätigkeit suchen sollte?

Und ich finde auch nicht, dass es was mit Eignung zu tun hat Missstände anzusprechen. Daher habt eure Meinung, ist ok. Ich habe eine andere.

Hatte es auch nicht. Die fehlende Eignung bezog sich auf die Rechtsanwendung. Irritiert mich noch mehr, dass ein BA Laws das noch weniger kann, als der Dipl. Verwaltungswirt (FH). Das ist tatsächlich mal was zum persönlich nehmen.
---
Dann mach doch mal Vorschläge für Änderungen und besorge dir entsprechende Mehrheiten beim Gesetzgeber. Ich bin mir sicher, dass du da viele Unterstützer findest. Schimpfen alleine hilft da nicht.

Wobei ich mir aber sicher bin, dass du außerhalb des Beamtenverhältnisses leichter ein dich ansprechendes Arbeitsumfeld findest, als dass sich die jetzigen Rahmenbedingungen ändern.

Ansonsten
Augen auf bei der Berufswahl
Volle Zustimmung

EiTee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 351
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #22 am: 26.10.2021 13:17 »
Wer das Beamtentum nicht mag, kann ja gerne in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Dort würde man deinen Forderungen auch sicher gerecht.

Das Dienst- und Treueverhältnis ist absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar... ;)

BüroLurchNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #23 am: 26.10.2021 14:05 »
Wer das Beamtentum nicht mag, kann ja gerne in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Dort würde man deinen Forderungen auch sicher gerecht.

Das Dienst- und Treueverhältnis ist absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar... ;)

Genau das hatte ich ja versucht, ohne Erfolg. Sklaven sind billiger.

Scheinbar möchtet ihr ja auch alle, dass alles bleibt wie es ist. Und nein ärgern und jammern bringt nichts, man muss was tun. Hilft nur nicht, wenn alle so denken wie ihr und einfach nur sagen "ist eben so" und "Augen auf bei der Berufswahl". Andere Berufsgruppen rebellieren auch bei Missständen, wieso also sollten beamte das nicht tun? Sagt man den Pflegekräften jetzt auch "Augen auf bei der Berfuswahl" ? Ich hoffe einfach auf die junge Generation wenn sie merkt, dass von der Pension nur noch 40% bleiben bis es so weit ist.

Ich denke auch, das Thema kann beendet werden, denn ihr seid sowieso vollkommen anderer Meinung und offenbar gerne Staatssklaven /-diener ;) Wenn der Dienstherr auch mal was für einen tun würde (Fürsorgepflicht), würde ich es vielleicht auch anders sehen  ::)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #24 am: 26.10.2021 14:11 »

Genau das hatte ich ja versucht, ohne Erfolg. Sklaven sind billiger.

Scheinbar möchtet ihr ja auch alle, dass alles bleibt wie es ist. Und nein ärgern und jammern bringt nichts, man muss was tun. Hilft nur nicht, wenn alle so denken wie ihr und einfach nur sagen "ist eben so" und "Augen auf bei der Berufswahl". Andere Berufsgruppen rebellieren auch bei Missständen, wieso also sollten beamte das nicht tun? Sagt man den Pflegekräften jetzt auch "Augen auf bei der Berfuswahl" ? Ich hoffe einfach auf die junge Generation wenn sie merkt, dass von der Pension nur noch 40% bleiben bis es so weit ist.

Ich denke auch, das Thema kann beendet werden, denn ihr seid sowieso vollkommen anderer Meinung und offenbar gerne Staatssklaven /-diener ;) Wenn der Dienstherr auch mal was für einen tun würde (Fürsorgepflicht), würde ich es vielleicht auch anders sehen  ::)

Möglicherweise ist es nicht überall so schlimm wie bei dir? Vielleicht gibt es woanders keine gefühlten Missstände? Außerdem führt die Abstimmung zu Fuß regelmäßig zu Handlungsdruck und besseren Arbeitsbedingungen. Warum sonst verlassen so viele Beamte die Länder und gehen zum Bund. Oder warum verdienen die LKW-Fahrer in England doppel soviel wie die Busfahrer?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #25 am: 26.10.2021 14:22 »
Man könnte genauso gut mit einer Wand reden...
Das Beamtentum ist veraltet!!!! Es stammt aus grauer Vorzeit wo Frauen nicht mal arbeiten durften ohne die Erlaubnis des Mannes.
Warum soll sich das also nicht auch endlich mal ÄNDERN!??!? Dabei geht es ja nicht darum, ob ich eurer werten Meinung nach geeignet bin oder verstanden habe worum es beim modernen Sklavendasein geht. Es geht darum, dass es auch dort mal Neuerungen, Änderungen und Verbesserungen geben muss.
Was ist deiner Meinung bzw. deines Wissens nach der Unterschied zwischen Beamter und Angestellter.
Angestelltentum ist wahrscheinlich noch wesentlich älter als Beamtum.

Zitat
Und ich soll mich also entlassen lassen um dann arbeitslos zu sein-ohne Anspruch auf ALG? Das ist ja ein super Plan. Den setze ich gleich mal um - nicht. Es hat sicherlich viele monetäre Gründe wieso mein Diensherr mich als Sklaven halten will, aber nicht als Angestellten.
Du hast doch ein Problem mit der besonderen Rolle des Beamten, also dann erzähle doch einfach mal ohne Gemoser und Gebrüll, was zu ändern wäre.
41h Woche ist das eine. Was noch?
Zitat
Ich bin dennoch weiterhin nicht bereit das alles hinzunehmen und hoffe einfach, dass endlich auch mal andere Beamte den Arsch hoch kriegen und sich nicht nur darauf ausruhen. Die 41 Std Woche ist eine Zumutung und wurde auch von anderen Ländern wieder abgeschafft, wieso also in NRW nicht?
Ja, da hast du natürlich Recht. Das ist in der Tat eine Frechheit.
Warte biste 55 bist, dann kommst du auf das Niveau der Kollegen in NI, die Beamten müssen nur 40h arbeiten!

Ach ja und freue dich darauf 60 zu werden, dann kannst du den Kollegen den Stinkefinger zeigen, da du dann nur noch läppische 39h arbeiten musst.
(Btw die angestellten 39h ~50min, Frechheit)



Bisher habe ich außer: ich will mehr Geld, PKV ist scheiße, meine Pension ist zu niedrig leider von dir nichts konstruktives oder fundiertes gelesen.

Und ja, es gibt sicherlich diverse Baustellen beim Beamtentum.

 Und nochmals NEIN ich bin kein Beamter!


WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #26 am: 26.10.2021 14:41 »
Genau das hatte ich ja versucht, ohne Erfolg. Sklaven sind billiger.
Du hast versucht deine Stelle in eine TB Stelle zu wandeln,
aber du hast nicht versucht in die freie Wirtschaft/Angestelltenverhältnis  zu wechseln.

Und insgesamt dürfte eine Angestellter (bei den derzeitigen Zinsen) für dein Dienstherren günstiger sein, als deine Arbeit von einem Beamten durchführen zu lassen.
Nur werden leider oft nur die aktuellen Kosten und nicht die gesamten Kosten betrachtet.

BüroLurchNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #27 am: 26.10.2021 14:51 »
Genau das hatte ich ja versucht, ohne Erfolg. Sklaven sind billiger.
Du hast versucht deine Stelle in eine TB Stelle zu wandeln,
aber du hast nicht versucht in die freie Wirtschaft/Angestelltenverhältnis  zu wechseln.

Und insgesamt dürfte eine Angestellter (bei den derzeitigen Zinsen) für dein Dienstherren günstiger sein, als deine Arbeit von einem Beamten durchführen zu lassen.
Nur werden leider oft nur die aktuellen Kosten und nicht die gesamten Kosten betrachtet.

Korrekt, da ich in der freien Wirtschaft ja auch leider über keine Qualifizierung verfüge für einen Beruf. Schlechter dastehen finanziell möchte ich logischerweise nicht!
Zumal die Variante des Umwandelns im öD natürlich auch erst einmal die erste Wahl ist. Evtl. im Zuge eines Behördenwechsels nochmal versuchen.

Auch korrekt. Nur leider wird das eben meist nicht beachtet.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #28 am: 26.10.2021 15:13 »
Korrekt, da ich in der freien Wirtschaft ja auch leider über keine Qualifizierung verfüge für einen Beruf.
Du glaubst also, dass deine Ausbildung dich nur Beamter sein lassen kann?
Bzw. du nirgends eine Angestelltentätigkeit ausüben kannst?

Welche Probleme gibt es denn sonst noch so mit dem Beamtenstatus aus deiner Sicht?
(bzgl. der 41 h anstelle der 40h wie der Rest der Welt muss du halt noch bis 55 warten).

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #29 am: 26.10.2021 15:55 »
Bisher habe ich außer: ich will mehr Geld, PKV ist scheiße, meine Pension ist zu niedrig leider von dir nichts konstruktives oder fundiertes gelesen.

Da fehlt noch:

Korrekt, da ich in der freien Wirtschaft ja auch leider über keine Qualifizierung verfüge für einen Beruf.

Ich freue mich dann auch schon auf Konstruktives, werde aber wohl lange warten können.