Autor Thema: [NW] § 7 Abs. 4 LVO  (Read 11716 times)

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #30 am: 27.10.2021 10:28 »
Korrekt, da ich in der freien Wirtschaft ja auch leider über keine Qualifizierung verfüge für einen Beruf.
Du glaubst also, dass deine Ausbildung dich nur Beamter sein lassen kann?
Bzw. du nirgends eine Angestelltentätigkeit ausüben kannst?

Welche Probleme gibt es denn sonst noch so mit dem Beamtenstatus aus deiner Sicht?
(bzgl. der 41 h anstelle der 40h wie der Rest der Welt muss du halt noch bis 55 warten).

Ich wüsste nicht wo man mit einem BA Laws in der freien Wirtschaft "gebraucht" wird? Irgendeine Stelle kann man sicherlich bekommen, nur man würde als ungelernte Kraft gelten und dementsprechende Bezahlung erhalten.

In meinem Umfeld arbeiten tatsächlich die meisten maximal 39 Std , tendenziell eher weniger.
Man kann keine 41 Std. konzentriert arbeiten, und ich brauche die 41 Std. auch meist nicht um mein Pensum zu erfüllen.
Schön wäre auch Abschaffung der PKV bzw Wahl (so wie in HH, aber auch für "Bestandsbeamte"). Unterstützung bei Teilzeit wenn man Eltern wird, da man dort ja wirklich einen finanziellen Nachteil hat durch die PKV.

@ Organisator: Ich habe nie über die Pension gemeckert, lediglich angemerkt, dass diese sehr wahrscheinlich auch weiter gekürzt wird in den nächsten 30 Jahren. Pension/Rente interessieren mich aktuell nicht. Da ticke ich sicherlich auch anders als der Durchschnittsverwaltungslurch ;)

Lediglich die Bezahlung und die immensen Kosten einer 50% PKV (Freunde zahlen lediglich 300€ für 100% PKV) sowie 41 Std nerven mich und auch da habe ich bereits mehrfach Petitionen unterstützt, mich jahrelang in der Gewerkschaft versucht. Nur einer alleine kann nun mal leider nicht viel ausrichten. Auch hier ist ja niemand "auf meiner Seite" udn will etwas ändern.

Organisator

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #31 am: 27.10.2021 11:04 »
Na ist doch super - du hast die Probleme (Bezahlung, Höhe PKV, Arbeitszeit) erkannt und festgestellt, dass du daran nichts ändern kannst.

Weiterhin hast du deine Wissenslücke hinsichtlich des Nutzens deiner Qualifikation für die sonstige Arbeitswelt außerhalb des Beamtentums erkannt.

Da wäre es doch naheliegend, diese Wissenlücke zu beseitigen und in einem Angestellten- oder sonstigen Arbeitsverhältnis die genannten Probleme auf einen Schlag zu lösen!

gerzeb

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #32 am: 27.10.2021 11:11 »
Korrekt, da ich in der freien Wirtschaft ja auch leider über keine Qualifizierung verfüge für einen Beruf.
Du glaubst also, dass deine Ausbildung dich nur Beamter sein lassen kann?
Bzw. du nirgends eine Angestelltentätigkeit ausüben kannst?

Welche Probleme gibt es denn sonst noch so mit dem Beamtenstatus aus deiner Sicht?
(bzgl. der 41 h anstelle der 40h wie der Rest der Welt muss du halt noch bis 55 warten).

Ich wüsste nicht wo man mit einem BA Laws in der freien Wirtschaft "gebraucht" wird? Irgendeine Stelle kann man sicherlich bekommen, nur man würde als ungelernte Kraft gelten und dementsprechende Bezahlung erhalten.

In meinem Umfeld arbeiten tatsächlich die meisten maximal 39 Std , tendenziell eher weniger.
Man kann keine 41 Std. konzentriert arbeiten, und ich brauche die 41 Std. auch meist nicht um mein Pensum zu erfüllen.
Schön wäre auch Abschaffung der PKV bzw Wahl (so wie in HH, aber auch für "Bestandsbeamte"). Unterstützung bei Teilzeit wenn man Eltern wird, da man dort ja wirklich einen finanziellen Nachteil hat durch die PKV.

@ Organisator: Ich habe nie über die Pension gemeckert, lediglich angemerkt, dass diese sehr wahrscheinlich auch weiter gekürzt wird in den nächsten 30 Jahren. Pension/Rente interessieren mich aktuell nicht. Da ticke ich sicherlich auch anders als der Durchschnittsverwaltungslurch ;)

Lediglich die Bezahlung und die immensen Kosten einer 50% PKV (Freunde zahlen lediglich 300€ für 100% PKV) sowie 41 Std nerven mich und auch da habe ich bereits mehrfach Petitionen unterstützt, mich jahrelang in der Gewerkschaft versucht. Nur einer alleine kann nun mal leider nicht viel ausrichten. Auch hier ist ja niemand "auf meiner Seite" udn will etwas ändern.

Höre ich da ein Mimimimi?  ::)
Ätzend... Das Beamtentum ist nunmal ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis. Als Berufssoldat braucht man auch nicht zu heulen, wenn man ins Ausland soll. Bewirb dich extern auf Stellen für Tarifbeschäftigte und lass dich  im Falle einer erfolgreichen Bewerbung aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Wenn du keine 41 Std. arbeiten möchtest reduziere deine Stunden. Sofern man keine Alternative hat (als ungelernte Kraft in der p.W.) braucht man sich auch nicht über die Besoldung beschweren. Und machen wir uns nichts vor- in vielen Konstellationen sind Beamte gegenüber den Angestellten im finanziellen Vorteil.

Wenn alles scheiße ist, ist es an dir gelegen etwas zu ändern.

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #33 am: 27.10.2021 11:30 »
Schaue laufend nach anderen Stellen, v.a. in Niedersachsen (=nur noch 40Std). Ich würde sofort meine Stunden auf 35 reduzieren. Sitzt aber finanziell nicht drin bei der hohen PKV, die auch noch steigt 2022. Zumal auch solch ein Antrag abgelehnt würde aufgrund von derzeit 2 fehlenden SB.
Könnte ich es mir finanziell erlauben, würde ich tatsächlich nochmal neu starten in der PW. Funktioniert nur leider nicht mit einem Azubigehalt.

Und ja- in bestimmten Konstellationen und zb für Lehrer (da mind. A12/13) lohnt es sich eher Beamter zu sein. Über finanzielle Vor- und Nachteile kann man viel reden, denn es kommt natürlich auf die jeweilige Besoldung / Situation an. Wie hier ja aber auch mehrfach genannt- man hat keinen Anspruch auf Beförderung und kann auf einer A12 Stelle mit einer A10 Besoldung verschimmeln. Wohingegen der Angestellte dies nicht fürchten muss und Jahr für Jahr mehr verdient.

Ich weiß ja was andere verdienen die nicht studiert haben, die nur 38 Std arbeiten und die sind auch immer erschrocken wenn sie erfahren, dass ich 41 Std muss und was ich dafür bekomme. Mimimimi hin oder her. Ich habe auch verstanden, dass hier niemand Verständnis dafür hat :) Somit werde ich schauen, ob ich eine Lösung finde. Im Zweifel habe ich dann eh irgendwann eine Psychoerkrankung wenn das so weiter geht und habe dann Zwangsurlaub.
Danke für eure netten Antworten.

WasDennNun

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #34 am: 27.10.2021 13:34 »
Wohingegen der Angestellte dies nicht fürchten muss und Jahr für Jahr mehr verdient.
Der Angestellte verdient nicht Jahr für Jahr mehr Geld, dass ist ein Irrtum.
Er steigt in den Stufen genauso (oder weniger schnell) auf wie der Beamte.
Ich wüsste nicht wo man mit einem BA Laws in der freien Wirtschaft "gebraucht" wird?
und offensichtlich hast du dich auch nicht nicht ernsthaft umgeschaut.
Also ich sehe da immer wieder jede Menge Angebote, auch im öD und auch in der pW.
Probiere es doch mal mit StepStone etc.
Und wenn man auf einer A12 Stelle als A10er verschimmelt, dann nur weil man unterirdische Beurteilungen erhalten hat.
Also ist diese These eher eine Legende, als reales Beamten dar sein.
Das längste was ich bisher erlebt habe war ein 13er, der als A12 12,5 Jahre den Job machen durfte um dann 3 Jahre vor der Pension doch noch den RR zu bekommen.

Und dir sollte klar sein, dass du E9b als Angestellter bekommen würdest, stehst also finanziell ganz gut da, bist dir dessen aber nicht bewusst, erst recht wenn du dann erstmal A11/A12 bist.

Zitat
Ich weiß ja was andere verdienen die nicht studiert haben, die nur 38 Std arbeiten und die sind auch immer erschrocken wenn sie erfahren, dass ich 41 Std muss und was ich dafür bekomme.
Brutto oder Netto.
Abzüglich PKV beim Beamten und BU/KV/RV beim Angestellten?


Wo ich absolut bei dir bin:
PKV (bin ja auch in der PKV) ist eine Belastung, wenn man Teilzeit arbeiten will.

Also fassen wir zusammen:
a) Deine Bezahlung ist dir zu gering(obwohl du mittelfristig sicherlich min eine A11 erhalten kannst / ich kenne nirgends Beamte, die nicht selbstverschuldet in der A10 geblieben sind)
vergisst aber dass ein TBler in bei deiner Tätigkeiten maximal idR E9b erhält.
Dass vergleiche mal monetär und bekomme ein zufriedenes Gesicht, trotz höhere PKV Kosten (wobei mir immer noch nicht klar ist warum du da sooo hoch liegst), dafür weniger andere KV,BU,RVs die der TB abschließen muss um auf dein Absicherungsniveau zu kommen.
b) PKV zu teuer, aber du bist noch nicht in den Basis tarifgewechselt, oder?
Zwangs PKV für Beamte ist in der Tat nachteilig bei Teilzeit.
Da bin ich bei dir: Wahlfreiheiten zwischen den PKVen wäre angebracht und Öffnung für die Beamte in die GKV auch.
c) 41h ja da sollte alle mal auf 40h runter, schon ärgerlich. Andererseits, da sagst du ja selbst: Es ist ja nicht eingeforderte Arbeitszeit, sondern lästige Anwesenheitszeit.

d)-> Es gibt sie die Jobs außerhalb der Beamtenschaft, die einen BA Laws suchen: Es scheint nur, dass du kein Risiko eingehen willst oder nicht richtig kuckst.

BüroLurchNRW

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« Antwort #35 am: 02.11.2021 09:30 »
Hallo WasDennNun.

"Der Angestellte verdient nicht Jahr für Jahr mehr Geld, dass ist ein Irrtum.
Er steigt in den Stufen genauso (oder weniger schnell) auf wie der Beamte."
-> das war so auch nicht gemeint, sondern die Angestellten haben durch die Gewerkschaft immer direkt die Erhöhungen und bekommen sofort das Geld was zusteht (z.B. E10), der Beamte muss auf A10, 11, 12 eine ganze Weile warten. In dieser Zeit verdient der angestellte Kollege mehr und bekommt zudem Weihnachtsgeld.


Zum Thema Job in der freien Wirtschaft- welche Jobs kann man denn als BA Laws machen? Gib mir da gerne einen Tipp. Und ich gehe das Risiko gern ein wenn es sich lohnt. Ich bin da nicht so auf Sicherheit bedacht, dachte das sei klar geworden.

Und als Angestellter kann man sich ebenso auf E10 Stellen bewerben wie die Beamten auf die A11? Meine Stelle wäre übrigens eine 9c. Und ich habe Kolleginnen mit E8 Stufe 4 die netto mehr haben als ich am Ende.
Bei den Vergleichen im Bekanntenkreis spreche ich immer vom netto. Brutto kann man ja schlecht vergleichen.

PKV ist nun mal so hoch wie sie ist. Kann ich ja bedauerlicherweise nicht ändern. Ich zahle durch den Riskozuschlag 100€ mehr. Ich habe in meinem Paket weder Chefarztbehandlung , noch Einzelzimmer. Ich kann da nichts groß kürzen ohne schlecht dazustehen. Warum ich soooo viel zahlen muss weiß ich auch nicht. Die anderen die ich kenne, die auch in der Debeka sind zahlen aber auch zwischen 280 und 330... Wo ich ja ohne den Zuschlag auch etwa liegen würde.
Im Studium waren  2 die so einen ultra billig abgespeckten Tarif hatten, der, solange man kerngesund ist und fast nie zum Arzt muss, super ist. Sobald man aber was hat ist so ein Tarif fatal.

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« Antwort #36 am: 02.11.2021 09:42 »
Zum Thema Job in der freien Wirtschaft- welche Jobs kann man denn als BA Laws machen? Gib mir da gerne einen Tipp. Und ich gehe das Risiko gern ein wenn es sich lohnt. Ich bin da nicht so auf Sicherheit bedacht, dachte das sei klar geworden.

Schau mal auf Berufenet von der Arbeitsagentur. Da gibt es alle Berufsbilder, auch für den BA Laws. Ansonsten rege ich mal an, dir selber Gedanken zu machen, was du so machen willst und dich daran zu orientieren.
Kleiner Tipp - so ziemlich jeder größerer AG hat eine Verwaltungsabteilung, die das gleiche macht wie im öD.

gerzeb

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« Antwort #37 am: 02.11.2021 10:07 »
In dieser Zeit verdient der angestellte Kollege mehr und bekommt zudem Weihnachtsgeld.

Und als Angestellter kann man sich ebenso auf E10 Stellen bewerben wie die Beamten auf die A11? Meine Stelle wäre übrigens eine 9c. Und ich habe Kolleginnen mit E8 Stufe 4 die netto mehr haben als ich am Ende.
Bei den Vergleichen im Bekanntenkreis spreche ich immer vom netto. Brutto kann man ja schlecht vergleichen.

Wir bekommen auch "Weihnachtsgeld". Monatlich in den Bezügen integriert...
E 8 / 4 mehr? Wie geht das denn?

BüroLurchNRW

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« Antwort #38 am: 02.11.2021 10:12 »
Zum Thema Job in der freien Wirtschaft- welche Jobs kann man denn als BA Laws machen? Gib mir da gerne einen Tipp. Und ich gehe das Risiko gern ein wenn es sich lohnt. Ich bin da nicht so auf Sicherheit bedacht, dachte das sei klar geworden.

Schau mal auf Berufenet von der Arbeitsagentur. Da gibt es alle Berufsbilder, auch für den BA Laws. Ansonsten rege ich mal an, dir selber Gedanken zu machen, was du so machen willst und dich daran zu orientieren.
Kleiner Tipp - so ziemlich jeder größerer AG hat eine Verwaltungsabteilung, die das gleiche macht wie im öD.

Danke, da werde ich dann nochmal intensiver nachgucken!

BüroLurchNRW

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« Antwort #39 am: 02.11.2021 10:21 »
In dieser Zeit verdient der angestellte Kollege mehr und bekommt zudem Weihnachtsgeld.

Und als Angestellter kann man sich ebenso auf E10 Stellen bewerben wie die Beamten auf die A11? Meine Stelle wäre übrigens eine 9c. Und ich habe Kolleginnen mit E8 Stufe 4 die netto mehr haben als ich am Ende.
Bei den Vergleichen im Bekanntenkreis spreche ich immer vom netto. Brutto kann man ja schlecht vergleichen.

Wir bekommen auch "Weihnachtsgeld". Monatlich in den Bezügen integriert...
E 8 / 4 mehr? Wie geht das denn?

Ja, das Weihnachtsgeld ist reingerechnet, aber bei den Angestellten kommt es noch on top und das macht schon einiges aus.
Netto E8 Stufe 5 (pardon vertan in der Stufe) = 2.160€ netto plus Weihnachtsgeld von umgerechnet auf den Monat von etwa 150€ = 2.310€
Und ebenfalls nicht ganz korrekt- es ist nicht mehr, aber fast genauso viel wie mein Netto (nach Abzug PKV =2.350) und das bei A10

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #40 am: 02.11.2021 10:35 »
Danke, da werde ich dann nochmal intensiver nachgucken!

Noch konkreter:

Schau, worauf du Bock hast und was du kannst. Den meisten Arbeitgeber ist Motivation und Können wichtiger als eine ganz bestimmte Qualifikation. Und da du einen Hochschulabschluss hast, kannst du verargumentieren, auf welchem Niveau und ich welchen Bereichen du dich in Themen einarbeiten kannst.

WasDennNun

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« Antwort #41 am: 02.11.2021 10:37 »
In dieser Zeit verdient der angestellte Kollege mehr und bekommt zudem Weihnachtsgeld.
Das ist ein Irrtum. Dein JSZ ist auf Monatszahlung umgestellt.
Zitat
Zum Thema Job in der freien Wirtschaft- welche Jobs kann man denn als BA Laws machen? Gib mir da gerne einen Tipp. Und ich gehe das Risiko gern ein wenn es sich lohnt. Ich bin da nicht so auf Sicherheit bedacht, dachte das sei klar geworden.
https://www.stepstone.de/5/ergebnisliste.html?what=Laws&searchOrigin=Resultlist_top-search

Mal so als Einstieg.

Zitat
Und als Angestellter kann man sich ebenso auf E10 Stellen bewerben wie die Beamten auf die A11? Meine Stelle wäre übrigens eine 9c. Und ich habe Kolleginnen mit E8 Stufe 4 die netto mehr haben als ich am Ende.
Interessant. Welches Netto.
Du steuerklasse 6 sie steuerklasse 3?
Du vor oder nach PKV Abzug?
Sie vor oder nach BU,KV,RV Zusatzversicherungen Abzug?

WasDennNun

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« Antwort #42 am: 02.11.2021 10:45 »
e8s5: 27445
s6 27954

a10s2 29989€
a10Endstufe 38418€

E10: 36116€
E11: 38331€

Wie gesagt, dass was du an PKV Abzügen hast, dass hat der Tarifler an KV Zusatz, RV Zusatz und die teure BU
min doppelt soviel an Abzügen, damit man auf die ungefähr gleiche Versorgungslage kommt.

Fazit: A10 bekommt mehr als ein E11er netto

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #43 am: 02.11.2021 15:10 »
e8s5: 27445
s6 27954

a10s2 29989€
a10Endstufe 38418€

E10: 36116€
E11: 38331€

Wie gesagt, dass was du an PKV Abzügen hast, dass hat der Tarifler an KV Zusatz, RV Zusatz und die teure BU
min doppelt soviel an Abzügen, damit man auf die ungefähr gleiche Versorgungslage kommt.

Fazit: A10 bekommt mehr als ein E11er netto

Ich rede natürlich jeweils vom Netto bei mir nach Abzug PKV und beim Angestellten ist ja alles abgezogen beim Netto.  Lohnsteuerklasse 1 war mein Beispiel oben.
Ich 2.350 ; E8 Stufe 5: 2.310
Ich: BA Abschluss gD, E8 Ausbildung mD
-> und auf die paar Euro Unterschied kommt es da auch nicht an. E8 und A10 und am Ende kommt fast dasselbe raus... schon bisschen traurig :(
Nicht jeder schließt BU und Zusatzversicherungen ab (die ja auch unterschiedlich teuer sind), und die sind in der Rechnung ebenso wenig drin wie die Differenz mit 39 zu 41 Stunden.

Und ich weiß, dass das Weihnachtsgeld monatlich eingerechnet wurde. Habe es ja miterlebt :D Anfangs gab es das auch noch als Jahressonderzahlung.
« Last Edit: 02.11.2021 15:17 von BüroLurchNRW »

BüroLurchNRW

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« Antwort #44 am: 02.11.2021 15:13 »
Danke, da werde ich dann nochmal intensiver nachgucken!

Noch konkreter:

Schau, worauf du Bock hast und was du kannst. Den meisten Arbeitgeber ist Motivation und Können wichtiger als eine ganz bestimmte Qualifikation. Und da du einen Hochschulabschluss hast, kannst du verargumentieren, auf welchem Niveau und ich welchen Bereichen du dich in Themen einarbeiten kannst.

Hmm so habe ich das noch nie gesehen... sollte ich einfach mal versuchen. Bewerben und schauen, ob man eingeladen wird.  :)