Autor Thema: [NW] § 7 Abs. 4 LVO  (Read 17451 times)

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #45 am: 02.11.2021 15:35 »
Hmm so habe ich das noch nie gesehen... sollte ich einfach mal versuchen. Bewerben und schauen, ob man eingeladen wird.  :)

und wenn ich noch weiter klugscheissen soll - nicht bewerben und eingeladen werden, sondern anrufen und mit nem Lebenslauf in der Hand hingehen

WasDennNun

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #46 am: 02.11.2021 15:51 »
Ich rede natürlich jeweils vom Netto bei mir nach Abzug PKV und beim Angestellten ist ja alles abgezogen beim Netto.  Lohnsteuerklasse 1 war mein Beispiel oben.
Ich 2.350 ; E8 Stufe 5: 2.310
Ich: BA Abschluss gD, E8 Ausbildung mD
Also Äpfel und Birne verglichen.
Guckst du oben:
Vom Netto (ohne PKV und ohne BU und ohne notwendige Zusatz RV und ohne notwendige Zusatz KV)
Hat der Angestellte E11 weniger als der NRW A10er in der jeweiligen Endstufe (was ja der Großteil des Daseins ist).

Natürlich kann man argumentieren, dass du PKV zahlen musst und der TBler nicht BU/RV/KV abschließen muss.

Aber dann braucht man auch nichts miteinander zu vergleichen, weil eben Apfel und Birne.

Zitat
-> und auf die paar Euro Unterschied kommt es da auch nicht an. E8 und A10 und am Ende kommt fast dasselbe raus... schon bisschen traurig :(


Davon ab:
Nach dem Rechner hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw-2021&g=A_10&s=2&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=&f=0&zulage=&zulageid=&stj=2021&zv=VBL
Ist A10 S2 in nrw   2499.15 €

Bist du Teilzeit? Oder doch nicht NRW? oder wo kommt der Unterschied her?

Von daher kann ich deine Rechnung leider nicht nachvollziehen.

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #47 am: 02.11.2021 16:35 »
Hmm so habe ich das noch nie gesehen... sollte ich einfach mal versuchen. Bewerben und schauen, ob man eingeladen wird.  :)

und wenn ich noch weiter klugscheissen soll - nicht bewerben und eingeladen werden, sondern anrufen und mit nem Lebenslauf in der Hand hingehen

Wer macht denn sowas bei großen Konzernen? Bei der kleinen Firma nebenan kann ich mir das vorstellen, aber sonst... hmm :D


@wasdennnun

Finde schon, dass man das vergleichen kann. Ich muss die PKV zahlen, genauso wie der Angestellte die Abgaben KV,RV etc zahlen muss. Was dann über bleibt ist netto und alles was man zusätzlich abschließt, ist ja Privatvergnügen. BU im öD kenne ich auch eher nicht. Habe vorhin mal bisschen gefragt, hatte von 8 Leuten nur einer.

Und 2.350 sind bei mir nach Abzug der PKV (also mein Netto). . . Du schreibst vom Netto vor Abzug PKV

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #48 am: 02.11.2021 16:52 »
Wer macht denn sowas bei großen Konzernen? Bei der kleinen Firma nebenan kann ich mir das vorstellen, aber sonst... hmm :D

Dann solltest du dein Vorstellungsvermögen etwas durch praktische Erfahrung erweitern ;)
Auch in großen Konzernen sind auch die kleinen Chefs häufig budgetverantwortlich und geben der Personalabteilung den Auftrag, eine bestimmte Person einzustellen. Weil sie nämlich selber entscheiden, ob und wen sie wollen und ob sie sich das leisten können. Un bei nem Laden von 50-100 Mann entscheidet eh der Chef.

WasDennNun

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #49 am: 02.11.2021 17:42 »
@wasdennnun

Finde schon, dass man das vergleichen kann. Ich muss die PKV zahlen, genauso wie der Angestellte die Abgaben KV,RV etc zahlen muss. Was dann über bleibt ist netto und alles was man zusätzlich abschließt, ist ja Privatvergnügen. BU im öD kenne ich auch eher nicht. Habe vorhin mal bisschen gefragt, hatte von 8 Leuten nur einer.

Und 2.350 sind bei mir nach Abzug der PKV (also mein Netto). . . Du schreibst vom Netto vor Abzug PKV
Ok, wenn du es so sehen willst.
(Du bezahlst 500€ KV? oder bist du noch nicht Stufe 6, was ja der Stufe 5 im TV-L von der Beschäftigungszeit her entspricht)


Fazit: du hast netto monatlich weniger als der E8er, da du in der Endstufe Rund 9500€ jährlich für die PKV ausgeben musst, bekommst dafür aber auch mehr Leistungen geboten, die du nicht abwählen kannst.

Dafür hat der E11er im Verlauf seines Lebens Netto weniger Geld zur Verfügung (gehabt).

Ich hoffe du findest eine schöne Stelle in der fW damit dein Seelenheil in Balance kommt.

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #50 am: 03.11.2021 12:28 »
@wasdennnun

Finde schon, dass man das vergleichen kann. Ich muss die PKV zahlen, genauso wie der Angestellte die Abgaben KV,RV etc zahlen muss. Was dann über bleibt ist netto und alles was man zusätzlich abschließt, ist ja Privatvergnügen. BU im öD kenne ich auch eher nicht. Habe vorhin mal bisschen gefragt, hatte von 8 Leuten nur einer.

Und 2.350 sind bei mir nach Abzug der PKV (also mein Netto). . . Du schreibst vom Netto vor Abzug PKV
Ok, wenn du es so sehen willst.
(Du bezahlst 500€ KV? oder bist du noch nicht Stufe 6, was ja der Stufe 5 im TV-L von der Beschäftigungszeit her entspricht)


Fazit: du hast netto monatlich weniger als der E8er, da du in der Endstufe Rund 9500€ jährlich für die PKV ausgeben musst, bekommst dafür aber auch mehr Leistungen geboten, die du nicht abwählen kannst.

Dafür hat der E11er im Verlauf seines Lebens Netto weniger Geld zur Verfügung (gehabt).

Ich hoffe du findest eine schöne Stelle in der fW damit dein Seelenheil in Balance kommt.

Nein, 400 (übrigens B30,B20K,BC,KHT) und ich binaktuell noch in Stufe 4. Und ja- ich weiß, dass die Stufe der Kollegin in E8 nicht meiner Stufe entspricht- jedoch trotzdem ernüchternd, dass ein E8er kaum weniger hat. Man beachte auch noch die 150€ KDP der Beihilfe.

Und deine Rechnung mit dem E11 kann ich leider auch nicht nachvollziehen. Angestellte haben netto mehr. Dies trifft noch mehr auf die zu, die in TZ arbeiten und das sind bei unserer Behörde fast die Hälfte, da der Frauenanteil extrem hoch ist (65%). Dabei haben wir aber insgesamt nur einen Beamtenanteil von 25%.
Ich bin offensichtlich kein "geborener" Staatsdiener mit Leib und Seele und finde das alles einfach nur dämlich mit der Bezahlung. Kannste machen nix. Werde mich umsehen in der fW und hoffen, dass ich da was bekomme. Viel Auswahl gibt es jedoch nicht (auch wenn ich den Tipp von Organisator und auch den Link angesehen habe). Die meisten Stellen waren irgendwo in Deutschland, aber nicht hier :D


WasDennNun

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #51 am: 03.11.2021 14:10 »
Nein, 400 (übrigens B30,B20K,BC,KHT)
Dann hast du also doch wesentlich mehr als die vergleichbaren EG9ber merkst es nur nicht.
Ja, PKV kostet bei dir ne Menge Geld. Ob und wie man dran drehen könnte und sich auf ein GKV Niveau runterschrauben kann sei dahingestellt. Auch hier beschleicht mich das Gefühl , dass du blauäugig und uniformiert in irgendwelche Falle getapst bist.
Aber durch den Basis Tarif wird da nicht mehr viel Steigerung möglich sein.
Ich zahle als Angestellter in der PKV übrigens nur zwischen 133€ (keine Kostenversucht) und 290€ (alle Rechnungen bezahlen lassen), inkl. Lohnfortzahlungsanteil.  In der GKV wäre es 375€. Sehr ungerecht dieses System.
Zitat
und ich binaktuell noch in Stufe 4. Und ja- ich weiß, dass die Stufe der Kollegin in E8 nicht meiner Stufe entspricht- jedoch trotzdem ernüchternd, dass ein E8er kaum weniger hat. Man beachte auch noch die 150€ KDP der Beihilfe.
Ja, es ist natürlich ernüchternd, dass du erst "kurz" dabei bist und die langjährige Kollegin fast das gleich hat wie du.
Also um so mehr Apfel und Birne.

Zitat
Und deine Rechnung mit dem E11 kann ich leider auch nicht nachvollziehen.
ja kann ich mir vorstellen, weil du eben nicht das Gesamte Paket sehen willst oder kannst und nur die vermeintlich negativen Seiten erkennen willst oder kannst.

Und dazu neigst den Apfel mit der Birne zu vergleichen, da kann man natürlich frustriert sein.
Die Netto Lohnzahlen habe ich oben gepostet, wenn du sie nicht verstehst, ist es schade.
Wenn du der Meinung bist, dass du keine A11 A12 erreichen wirst, sei es drum.
Wenn du dann als Angestellter krank bist, wirst du den Vorteil des Beamten herbei wünschen und wenn du dann deine Rente bekommst, wirst du auch wieder Jammern. Und wenn du beim Arzt als GKVler rumsitzt, dann ...

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #52 am: 04.11.2021 07:31 »
Ich weiß leider nicht in welche Tabellen du guckst....
E9C (was meine Stelle bei den Angestellten hier ist, du redest immer von 9b) in Stufe 3 (was dann von der Dienstzeit meiner Stufe 4 entspricht) = 2.353€ netto plus 150€ Weihnachtsgeld = mehr als ich bekomme.
E8 bekommt netto in Stufe 3 2.020€ plus Weihnachtsgeld = nicht viel weniger als ich im gD

Ich war ja vorher mein ganzes Leben in der GKV und habe es nie als schlecht(er) empfunden. Eher sogar im Gegenteil, weil man nur die Karte abgibt und sonst nichts mit dem Mist zu tun hat.Als PKVler habe ich oft genug etwas selbst zahlen müssen weil manchen Ärzten scheiß egal ist, dass die Beihilfe eben nicht alles zahlt.
Ja, man bekommt schneller Termine im Zweifel, aber ich habe es vorher auch überlebt. Hätte kein Problem in die GKV zu gehen. Wenn man dort mehr will, kann man ja was abschließen.

Die Debeka ist leider (glaub als einzige PKV) so scheiße, dass die Vorsorgeuntersuchungen inkl. Zahnarzt (was für PKVler auch sauteuer ist - Zahnreinigung GKV 80€ vs. PKV >200€) voll anrechnet, sodass man gar keine Chance hat etwas zurück zu bekommen an Beitrag. Frauen noch wenigeer als Männer, da die bekanntlich mehr zum Arzt gehen (müssen).
Angesichts der Tatsache, dass die PKV für exakt dieselben Leistungen beim Arzt 2,3mal mehr zahlen muss, ist es natürlich auch kein Wunder, dass die immer weiter erhöhen. Hatte gestern auch die nette Post mit dem tollen Covid Zuschlag im Briefkasten. Und einfach mal eben alle Zusätze kippen und nur Basisabsicherung zu machen ist natürlich etwas worüber man sehr genau nachdenken muss und wovon eigentlich immer abgeraten wird, runter geht immer, aber rauf dann im Zweifel nicht mehr.

Und ja für den Falle eines Falles, der wieviele Personen betrifft im Leben (>6 Wochen krank), ist Beamtendasein netter. Das sehe ich aber tatsächlich als einzigen Vorteil für den Fall das.
« Last Edit: 04.11.2021 07:38 von BüroLurchNRW »

BüroLurchNRW

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« Antwort #53 am: 04.11.2021 08:21 »
"Aber durch den Basis Tarif wird da nicht mehr viel Steigerung möglich sein.
Ich zahle als Angestellter in der PKV übrigens nur zwischen 133€ (keine Kostenversucht) und 290€ (alle Rechnungen bezahlen lassen), inkl. Lohnfortzahlungsanteil.  In der GKV wäre es 375€. Sehr ungerecht dieses System.[/quote]" (Ich bin einfach zu blöd zum zitieren einzelner Teile :D)

Bei welcher PKV bist du denn und wieso bist du überhaupt PKV wenn du angestellt bist? Du bekommst doch dann auch keine Beihilfe oder doch?
Die Debeka ist einfach teuer... das günstigste was ich von anderen höre, die aber dann natürlich auch keinen Zuschlag zahlen so wie ich, sind so 260€ aktuell. Durchschnitt Debeka liegt aber tatsächlich eher bei 300€. Und ja, ich wurde damals bei der DBV leider grottenschlecht beraten, sonst wäre ich jetzt dort und würde zumindest 100€ weniger zahlen. Wechsel ist aber nicht mehr möglich (hatte ich vor 2 Jahren versucht).

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« Antwort #54 am: 04.11.2021 08:54 »
Bei welcher PKV bist du denn und wieso bist du überhaupt PKV wenn du angestellt bist? Du bekommst doch dann auch keine Beihilfe oder doch?


.. echt jetzt? so ein ganz bischen mit Gesetzen kennst du dich aber schon aus. Stichwort Beitragsbemessungsgrenze? SGB V ?

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« Antwort #55 am: 04.11.2021 09:23 »
Bei welcher PKV bist du denn und wieso bist du überhaupt PKV wenn du angestellt bist? Du bekommst doch dann auch keine Beihilfe oder doch?


.. echt jetzt? so ein ganz bischen mit Gesetzen kennst du dich aber schon aus. Stichwort Beitragsbemessungsgrenze? SGB V ?

Zum einen habe ich nicht dich gefragt und zum anderen - wieso zum Kuckuck sollte ich mich mit dem SGB auskennen??? Hatte ich nicht mal im Studium. Womit man auch wieder beim Thema ist- wieso meinst du, dass man ALLES wissen muss nur weil man im öD arbeitet? Ein Rechtsanwalt kennt sich auch nicht überall aus obwohl er sogar Jura studiert hat. Oh my godness
Ich weiß zwar, dass es eine Grenze gibt, konnte mir bei lediglich 375€ GKV die zu zahlen wäre, aber nicht vorstellen, dass diese bereits erreicht ist!
Also erneut die Frage an WasDennNun - wieso weshalb warum und welche PKV (mit welchen Leistungen)?

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« Antwort #56 am: 04.11.2021 09:51 »

Zum einen habe ich nicht dich gefragt und zum anderen - wieso zum Kuckuck sollte ich mich mit dem SGB auskennen??? Hatte ich nicht mal im Studium. Womit man auch wieder beim Thema ist- wieso meinst du, dass man ALLES wissen muss nur weil man im öD arbeitet? Ein Rechtsanwalt kennt sich auch nicht überall aus obwohl er sogar Jura studiert hat. Oh my godness
Ich weiß zwar, dass es eine Grenze gibt, konnte mir bei lediglich 375€ GKV die zu zahlen wäre, aber nicht vorstellen, dass diese bereits erreicht ist!
Also erneut die Frage an WasDennNun - wieso weshalb warum und welche PKV (mit welchen Leistungen)?

Tja, so ist es nunmal in einem Forum. Da erhält man auch ungefragt zielführende Antworten. Und Anregungen, mal über den Tellerrand hinauszuschauen, ohne "alles" wissen zu müssen.
Von einem Beamten im gD würde ich auch erwarten, nach Tipps in eine bestimmte Richtung sich selbst die notwendigen Informationen zu beschaffen. Google usw. macht einem das auch wirklich leicht.

Aber gut, Erwartungen können divergieren.

WasDennNun

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« Antwort #57 am: 04.11.2021 10:29 »
"Aber durch den Basis Tarif wird da nicht mehr viel Steigerung möglich sein.
Ich zahle als Angestellter in der PKV übrigens nur zwischen 133€ (keine Kostenversucht) und 290€ (alle Rechnungen bezahlen lassen), inkl. Lohnfortzahlungsanteil.  In der GKV wäre es 375€. Sehr ungerecht dieses System." (Ich bin einfach zu blöd zum zitieren einzelner Teile :D)

Bei welcher PKV bist du denn und wieso bist du überhaupt PKV wenn du angestellt bist? Du bekommst doch dann auch keine Beihilfe oder doch?
Die Debeka ist einfach teuer... das günstigste was ich von anderen höre, die aber dann natürlich auch keinen Zuschlag zahlen so wie ich, sind so 260€ aktuell. Durchschnitt Debeka liegt aber tatsächlich eher bei 300€. Und ja, ich wurde damals bei der DBV leider grottenschlecht beraten, sonst wäre ich jetzt dort und würde zumindest 100€ weniger zahlen. Wechsel ist aber nicht mehr möglich (hatte ich vor 2 Jahren versucht).
Ich bin in der PKV, weil ich so viel Geld verdiente, so dass ich die Wahl hatte.
Und nein es gibt keine Beihilfe, meine PKV muss 100% der Kosten tragen.
Ich bin bei der Hanse Merkur im ProFit Tarif (daher Schwankungen wieviel ich tatsächlich zahlen muss, quasie dynamischer Eigenanteil)

Und einmal mehr zeigst du dein Uninformiertheit und dass es gut ist, sich zu informieren.

Fazit:
Nur weil du sehr viel für die PKV zahlst, muss das Beamtensystem mit Beihilfe und PKV nicht schlecht sein.
Und ja, ich fände es auch wesentlich besser, wenn ALLE Menschen die freie Wahl zwischen PKV und GKV zu gleichen Konditionen  zum Beginn ihrer Berufskarrierere hätten.
(Aber natürlich nicht hin und her springen dürfen, damit hat sich ja früher die PKV "gesund gestossen")
Sprich Beihilfesystem abschaffen. Dienstherr/AG zahlt jeweils quasie 50% zur Versicherung dazu.


WasDennNun

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #59 am: 04.11.2021 10:36 »
Ich weiß leider nicht in welche Tabellen du guckst....
E9C (was meine Stelle bei den Angestellten hier ist, du redest immer von 9b) in Stufe 3 (was dann von der Dienstzeit meiner Stufe 4 entspricht) = 2.353€ netto plus 150€ Weihnachtsgeld = mehr als ich bekomme.
E8 bekommt netto in Stufe 3 2.020€ plus Weihnachtsgeld = nicht viel weniger als ich im gD
Wieviel Jahre bist du schon im Dienst?
In welchem Alter wurdest du verbeamtet?
In welchem Alter hast du die PKV abgeschlossen (da du ja schreibst, dass du lange in der GKV warst.)