Autor Thema: [NW] § 7 Abs. 4 LVO  (Read 11636 times)

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #60 am: 04.11.2021 12:05 »
Ahh du guckst im TV-L , bei uns ist aber TVöD. Daher die Unterschiede.

Und ja, ich war über meine Eltern immer in der GKV und erst mit Beamter auf W. in der PKV.
Dass du knapp 300€für 100% PKV zahlst und ich 400€ für 50% sagt doch auch schon viel über die Beihilfe Tarife bei den PKV aus...Abzocke ist das. Da ich in Stufe 4 bin, kannst du dir ja ausrechnen wie lange ich im Dienst bin ;)
Und ich informiere mich hier den halben Tag über alles mögliche, mehr als alle Kollegen, aber fürs Forum offenbar nicht gut genug. Da vergeht einem wirklich die Lust hier noch reinzuschauen weil man immer klein gemacht wird.

@Organisator: "Zielführend" ist sicher Ansichtssache. Und ich lag ja richtig damit, dass 375€ eben nicht bedeuten, dass die Grenze erreicht ist, sondern WasDennNun hatte diese mal erreicht und ist deshalb in der PKV. Eine Info die ich nicht wissen konnte, aber eben vermutet habe.

WasDennNun

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #61 am: 04.11.2021 12:43 »
Ahh du guckst im TV-L , bei uns ist aber TVöD. Daher die Unterschiede.
Ja, weil tv-l oftmals schlechter zahlt als tvöd
insofern ist meine aussage dass du mehr netto geld hast / haben wirst als ein vergleichbarer eg10-eg11
um so richtiger
Zitat
Und ja, ich war über meine Eltern immer in der GKV und erst mit Beamter auf W. in der PKV.
nun in der zeit hatte ich auch kaum kontakte zu ärzten.
also mit ü50 nimmt das dann durchaus zu

Zitat
Dass du knapp 300€für 100% PKV zahlst und ich 400€ für 50% sagt doch auch schon viel über die Beihilfe Tarife bei den PKV aus...Abzocke ist das.
nein ein informations/denkfehler bei dir:
Ich zahle ~300 und mein ag ~300  =600€ und davon wird der arzt zu 100% bezahlt.
du 400 und die andere hälfte die beihilfe
Zitat
Da ich in Stufe 4 bin, kannst du dir ja ausrechnen wie lange ich im Dienst bin ;)
Ne kann ich nicht.
Anerkennungszeiten sind mir nicht bekannt.
und dein pkv eintrittsalter kann ja auch entscheidend für die höhe sein

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #62 am: 05.11.2021 10:08 »
Da wären wir dann aber wieder bei Äpfel und Birnen. ich gucke ja für mich auch nicht beim Bund, sondern bei dem was für mich gilt. hier ist TVöD und damit vergleiche ich dann auch.

Achsoooo, ok war mir nicht bekannt, dass der AG 50% Anteil an der PKV übernimmt. Dachte das gilt ausschließlich für GKV.

:D sorry- aber das kann man ja nachgucken :P  sagt ihr mir doch hier auch ständig, dass ich ja wohl in der Lage sein muss etwas nachzulesen :D Werde mein Alter hier nicht nennen.

Wdd3

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #63 am: 05.11.2021 11:19 »
:D Werde mein Alter hier nicht nennen.

Das brauchst du auch nicht allerdings solltest du dich dann auch nicht über mangelnde Informationsbereitschaft der anderen User beschweren bzw. bei unvollständigen Angaben musst du dir dein Wissen tatsächlich selbst erlesen.

WasDennNun

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #64 am: 05.11.2021 13:16 »
Da wären wir dann aber wieder bei Äpfel und Birnen. ich gucke ja für mich auch nicht beim Bund, sondern bei dem was für mich gilt. hier ist TVöD und damit vergleiche ich dann auch.
Besoldungsstufe 4 (Also 4-6 Jahre dabei) bei dir Aktuell:
A10: 31956.64 - 4800: 27100€ Jahreseinkommen.
E8S3: 24742.21  o konträr: Nur 200€ monatlich Netto weniger als du!

E9c (was ja deiner Meinung nach Tarifliche Deiner Tätigkeiten entspricht): 28611.27
Der TBler bekommte Glatte 1500€ Jährlich mehr als du! 

BTW ist KHT in deinem Tarif verpflichtend?
Und ich zahle schon max. 3600€ pro Jahr, wo ist da der Fehler?
Ein GKV vergleichbarer Tarif kostet keine 4800€, also nicht das Beamten sein ist schuld, sondern dein Pech bei der PKV Wahl, dass du aktuell gefühlt weniger hast.
Frage: Wer wird bis zum Lebensende mehr Netto haben?

Hast also Recht, wenn man es nur auf deine individuelle tagesaktuelle, persönliche Situation betrachtet, sollte man da wirklich seinen Stelle zu einem TB wechseln.

Das holt man niemals als Beamter auf, wenn man in der A10 bleibt.
Auch nicht mit den 5-10% mehr an Netto während der Pension.
Bzw nur wenn man der TBler länger AU wird oder gar BU wird und keine teureren KV kosten hat, die man als GKVler selbst tragen muss. (Alles Dinge die mir bisher erspart blieben, bin also ein TB Gewinner)

Ach ja guckste Endstufe:
EG9c: 34748.52 Jahreseinkommen
A10:  38418.28 € Jahreseinkommen- unnötig teure 4800 PKV bei dir, weil da ja dinge drin sind, die nicht in der GKV drin sind, macht 33600, macht ein mehr von 1100€ pro Jahr in der Lebenszeit bis zur Pension/Rente für den mit 9c.

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #65 am: 08.11.2021 08:27 »
Da wären wir dann aber wieder bei Äpfel und Birnen. ich gucke ja für mich auch nicht beim Bund, sondern bei dem was für mich gilt. hier ist TVöD und damit vergleiche ich dann auch.
Besoldungsstufe 4 (Also 4-6 Jahre dabei) bei dir Aktuell:
A10: 31956.64 - 4800: 27100€ Jahreseinkommen.
E8S3: 24742.21  o konträr: Nur 200€ monatlich Netto weniger als du!

E9c (was ja deiner Meinung nach Tarifliche Deiner Tätigkeiten entspricht): 28611.27
Der TBler bekommte Glatte 1500€ Jährlich mehr als du! 

BTW ist KHT in deinem Tarif verpflichtend?
Und ich zahle schon max. 3600€ pro Jahr, wo ist da der Fehler?
Ein GKV vergleichbarer Tarif kostet keine 4800€, also nicht das Beamten sein ist schuld, sondern dein Pech bei der PKV Wahl, dass du aktuell gefühlt weniger hast.
Frage: Wer wird bis zum Lebensende mehr Netto haben?

Hast also Recht, wenn man es nur auf deine individuelle tagesaktuelle, persönliche Situation betrachtet, sollte man da wirklich seinen Stelle zu einem TB wechseln.

Das holt man niemals als Beamter auf, wenn man in der A10 bleibt.
Auch nicht mit den 5-10% mehr an Netto während der Pension.
Bzw nur wenn man der TBler länger AU wird oder gar BU wird und keine teureren KV kosten hat, die man als GKVler selbst tragen muss. (Alles Dinge die mir bisher erspart blieben, bin also ein TB Gewinner)

Ach ja guckste Endstufe:
EG9c: 34748.52 Jahreseinkommen
A10:  38418.28 € Jahreseinkommen- unnötig teure 4800 PKV bei dir, weil da ja dinge drin sind, die nicht in der GKV drin sind, macht 33600, macht ein mehr von 1100€ pro Jahr in der Lebenszeit bis zur Pension/Rente für den mit 9c.

Ich wiederhole mich: Bei der DEBEKA zahlen alle die ich kenne nach den fetten Erhöhungen rund 300€, ich zahle 100€ mehr weil ich einen Risikozuschlag zahe, den mir jede andere PKV inzwischen auch aufbrummen würde (witzigerweise aber aus anderen gründen). KHT ist keine Pflicht, kostet aber auch nur 2,87€ , sodass ich dadurch ja nicht gerade eine fette Erparnis hätte. Auch da ist - meine Meinung- ein Fehler im System bei den offenbar nicht gleichen Aufnahmebedingungen und Verteilung von Risiken sowie dem fast unmöglichen Wechsel von PKV für Beamte. Mir wurde zb auch gesagt, dass allein die Tatsache, dass ich mal im MRT und CT war (ohne das hierbei jetzt iwas rasugekommen ist) mir einen Wechsel fast unmöglich macht. Ja sorry, wo leben wir denn. Erst muss man 3 Jahre aufpassen, dass man auch jakeinen Unfall hat oder eine längere Erkrankung, weil sonst die Probezeit verlängert wird (auch ein Nachteil) und dann muss man auch noch aufpassen, dass man bloß keine Untersuchungen macht die potentiell eine PKV abschrecken können. Über sowas muss man sich als Kassenpatient einfach keinen Kopf machen. Mal abgesehen davon, dass Ärzte auch gerne Privatpatienten abzocken und man dann am Ende 100€ selbst zahlen muss weil dei Beihilfe nö sagt.

Und es ist nicht meine Meinung, dass meine Stelle 9c ist, sondern eine Tatsache, denn sie wird genauso ausgeschrieben. Dementsprechend würde ich als TB auch E10 bekommen, wenn idie Stelle für Beamte A11 ist.  So ist es hier üblich (mag woanders ja nicht so sein, aber wie schon gesgat- ich schaue ja hier auf meine Situation und nicht auf den Bund oder sonst so). Dementsprechend würde der TBler bei erfolgreicher Bewerbung ja auch wieder im Vorteil sein- allein schon weil er nicht >1 Jahr auf die Beförderung warten muss.

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #66 am: 08.11.2021 08:37 »
Mal abgesehen davon, dass Ärzte auch gerne Privatpatienten abzocken und man dann am Ende 100€ selbst zahlen muss weil dei Beihilfe nö sagt.

Bei deinem Arzt unterschreibst du in der Regel einen Behandlungsvertrag, in dem die Abrechnung nach GOÄ vereinbart wird. Wenn dann dein Arzt Positionen abrechnen will, die nicht GOÄ-konform sind, nimmst du die Argumente der Beihilfe und bittest den Arzt um Rechnungskorrektur bzw. zahlst nicht. So kannst du "Abzocke" leicht verhindern.

Und es ist nicht meine Meinung, dass meine Stelle 9c ist, sondern eine Tatsache, denn sie wird genauso ausgeschrieben. Dementsprechend würde ich als TB auch E10 bekommen, wenn idie Stelle für Beamte A11 ist.  So ist es hier üblich (mag woanders ja nicht so sein, aber wie schon gesgat- ich schaue ja hier auf meine Situation und nicht auf den Bund oder sonst so). Dementsprechend würde der TBler bei erfolgreicher Bewerbung ja auch wieder im Vorteil sein- allein schon weil er nicht >1 Jahr auf die Beförderung warten muss.

Wie kann denn eine nach 9c eingruppierte Tätigkeit nach E 10 bezahlt werden? Macht ihr das übertariflich?

Ansonsten was macht die Bewerbungslage - schon geeignete TV-Stellen gefunden?

WasDennNun

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #67 am: 08.11.2021 11:05 »
Mal abgesehen davon, dass Ärzte auch gerne Privatpatienten abzocken und man dann am Ende 100€ selbst zahlen muss weil dei Beihilfe nö sagt.
Das passiert nur, wenn man sich etwas verkaufen lässt was man nicht wollte.

Ansonsten: Ja ich teile die Fundamentalkritik an die fehlende Möglichkeit, dass man als Bestandskunde nicht wirklich die PKV wechseln kann.
Hat aber nichts mit dem Beamtensystem per se zu tun.

Zitat
Und es ist nicht meine Meinung, dass meine Stelle 9c ist, sondern eine Tatsache, denn sie wird genauso ausgeschrieben.
Nein, da verstehst du noch nicht wie das Tarifsystem funktioniert:
Der TBler wird entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
zwischen Ax und Ey besteht NULL!! Also absolut kein Sachzusammenhang.
Zitat
Dementsprechend würde ich als TB auch E10 bekommen, wenn idie Stelle für Beamte A11 ist.
Nein, dass ist so absolut falsch.
Je nachdem was du als A11er für Tätigkeiten hast, kann das eine E8 sein oder aber auch eine E13

Zitat
So ist es hier üblich (mag woanders ja nicht so sein, aber wie schon gesgat- ich schaue ja hier auf meine Situation und nicht auf den Bund oder sonst so).
Ob es üblich ist, sprich also bei euch Über oder Untertarfilich bezahlt wird kann schon sein.
Daraus ergäbe sich dann aber als Angestellter kein Rechtsanspruch und könnte jederzeit korrigiert werden.
Zitat
Dementsprechend würde der TBler bei erfolgreicher Bewerbung ja auch wieder im Vorteil sein- allein schon weil er nicht >1 Jahr auf die Beförderung warten muss.
Und im Nachteil, weil er keine lebenslange Garantie für die E11 bekommt.
Das die Mehrheit dann lebenslang E11 bekommen ist natürlich eine glückliche Sache für sie, da sie dann Gesund durchs leben gekommen sind.
Aber diese Garantie ist halt beim Beamten mit eingepreist...ebenso der damit verbundene Anstieg der Pension, was ja auch bei einem Tarifbeschäftigten nicht der Fall ist, er bekommt für seine Vergangenheit nur die Rentenanteile der niedrigeren EG angerechnet.
Das könnte man ja auch mal einbringen in die Diskussion, wenn man ein Recht auf Beförderung im Statusamt als Analogie zum TB-Verfahren bei Beamten fordert.

So sind sie nun mal die Vor- und Nachteile
Beamter vs Angestellter

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #68 am: 08.11.2021 11:25 »
Mal abgesehen davon, dass Ärzte auch gerne Privatpatienten abzocken und man dann am Ende 100€ selbst zahlen muss weil dei Beihilfe nö sagt.

Bei deinem Arzt unterschreibst du in der Regel einen Behandlungsvertrag, in dem die Abrechnung nach GOÄ vereinbart wird. Wenn dann dein Arzt Positionen abrechnen will, die nicht GOÄ-konform sind, nimmst du die Argumente der Beihilfe und bittest den Arzt um Rechnungskorrektur bzw. zahlst nicht. So kannst du "Abzocke" leicht verhindern.

Und es ist nicht meine Meinung, dass meine Stelle 9c ist, sondern eine Tatsache, denn sie wird genauso ausgeschrieben. Dementsprechend würde ich als TB auch E10 bekommen, wenn idie Stelle für Beamte A11 ist.  So ist es hier üblich (mag woanders ja nicht so sein, aber wie schon gesgat- ich schaue ja hier auf meine Situation und nicht auf den Bund oder sonst so). Dementsprechend würde der TBler bei erfolgreicher Bewerbung ja auch wieder im Vorteil sein- allein schon weil er nicht >1 Jahr auf die Beförderung warten muss.

Wie kann denn eine nach 9c eingruppierte Tätigkeit nach E 10 bezahlt werden? Macht ihr das übertariflich?

Ansonsten was macht die Bewerbungslage - schon geeignete TV-Stellen gefunden?


Ich habe mich wegen solcher Rechnungen schon 2,3 mal mit Ärzten angelegt. Es wurde auch teils korrigiert, aber ich bin trozdem auf einigen Positionen hängen geblieben weil die Diagnose nicht zur Abrechnungsziffer passte (für die Beihilfe) und auch die vorherige Beihilfestelle allees mögliche gestrichen hat (selbst die Kanüle zum Blutabnehmen). Ich frage inzwischen immer explizit nach, ob die GKV die Leistungen zahlt oder frage im Zweifel vorher bei der Beihilfe an. Aber manche Ärzte sind da eben leider auch nicht so kooperativ und sagen, dass es korrekt abgerechnet ist und wenn die Beihilfe nicht zahlt, ist denen das egal. Die bekommen ihr Geld...

Ich sagte, dass meine A10 Stelle hier eine 9c Stelle ist (es gibt hier Beamte und Angestellte auf diesen Stellen).
Und wenn A11 Stellen ausgeschrieben werden, sind diese hier mit E10 bewertet.

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #69 am: 08.11.2021 11:32 »
Aber manche Ärzte sind da eben leider auch nicht so kooperativ und sagen, dass es korrekt abgerechnet ist und wenn die Beihilfe nicht zahlt, ist denen das egal. Die bekommen ihr Geld...

Die bekommen ihr Geld, wenn du es ihnen bezahlst. Wenn die Ärzte meinen, dass korrekt abgerechnet ist, können sie die Meinung auch exklusiv haben.

Ich sagte, dass meine A10 Stelle hier eine 9c Stelle ist (es gibt hier Beamte und Angestellte auf diesen Stellen).
Und wenn A11 Stellen ausgeschrieben werden, sind diese hier mit E10 bewertet.

Da fehlt mir gerade der Zusammenhang - worauf willst du hinaus?

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #70 am: 08.11.2021 11:34 »
Aber manche Ärzte sind da eben leider auch nicht so kooperativ und sagen, dass es korrekt abgerechnet ist und wenn die Beihilfe nicht zahlt, ist denen das egal. Die bekommen ihr Geld...

Die bekommen ihr Geld, wenn du es ihnen bezahlst. Wenn die Ärzte meinen, dass korrekt abgerechnet ist, können sie die Meinung auch exklusiv haben.

Ich sagte, dass meine A10 Stelle hier eine 9c Stelle ist (es gibt hier Beamte und Angestellte auf diesen Stellen).
Und wenn A11 Stellen ausgeschrieben werden, sind diese hier mit E10 bewertet.

Da fehlt mir gerade der Zusammenhang - worauf willst du hinaus?

Die schicken dann Inkasso, da bin ich jetzt nicht so scharf drauf...Du hast mit denen einen Vertrag und da steht ja auch immer drin, dass es "egal" ist, ob die Beihilfe/kasse das zahlt. Du hast einen privaten Vertrag mit dem Arzt.

Ich will auf gar nichts hinaus. Ich habe das nur richtig gestellt.

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #71 am: 08.11.2021 11:39 »
Die schicken dann Inkasso, da bin ich jetzt nicht so scharf drauf...Du hast mit denen einen Vertrag und da steht ja auch immer drin, dass es "egal" ist, ob die Beihilfe/kasse das zahlt. Du hast einen privaten Vertrag mit dem Arzt.

In dem Vertrag steht die Abrechnungsgrundlage, nämlich die GOÄ. Wenn der Arzt fälschlich behauptet, korrekt abgerechnet zu haben, liegt es an ihm, diesen Anspruch auch durchzusetzen.

Nur weil ich einen privaten Vertrag habe, kann der Arzt schließlich nicht in Rechnung stellen, wozu er lustig ist.

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #72 am: 08.11.2021 11:41 »
Die schicken dann Inkasso, da bin ich jetzt nicht so scharf drauf...Du hast mit denen einen Vertrag und da steht ja auch immer drin, dass es "egal" ist, ob die Beihilfe/kasse das zahlt. Du hast einen privaten Vertrag mit dem Arzt.

In dem Vertrag steht die Abrechnungsgrundlage, nämlich die GOÄ. Wenn der Arzt fälschlich behauptet, korrekt abgerechnet zu haben, liegt es an ihm, diesen Anspruch auch durchzusetzen.

Nur weil ich einen privaten Vertrag habe, kann der Arzt schließlich nicht in Rechnung stellen, wozu er lustig ist.

Der Arzt kann aber nichts dafür, wenn die Behandlung nicht mit der Diagnose von der Beihilfe bezahlt wird... ist leider so. Falsche Ziffer = keine Kohle.

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #73 am: 08.11.2021 12:08 »
Der Arzt kann aber nichts dafür, wenn die Behandlung nicht mit der Diagnose von der Beihilfe bezahlt wird... ist leider so. Falsche Ziffer = keine Kohle.

Der Arzt hat GOÄ-konforme Rechnungen zu erstellen. Wenn er das nicht schafft, erhält er kein Geld. So einfach ist das.

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #74 am: 08.11.2021 12:11 »
Der Arzt kann aber nichts dafür, wenn die Behandlung nicht mit der Diagnose von der Beihilfe bezahlt wird... ist leider so. Falsche Ziffer = keine Kohle.

Der Arzt hat GOÄ-konforme Rechnungen zu erstellen. Wenn er das nicht schafft, erhält er kein Geld. So einfach ist das.

Das tut er ja. Nur die Beihilfe erkennt viele Behandlungen nur mit 3 beestimmten Ziffern an- was man aber vorher leider nicht weiß.
Da kannst du dich auf den Kopf stellen- zahlen musst du dann trotzdem, weshalb ich nun immer vorher frage und es im Zweifel ablehne und in letzter Konsequenz zu diesem Arzt nie wieder hingehe, wenn er sich dahingehend null kooperativ zeigt und offensichtlich nur höchstmöglich abrechnen möchte.