Autor Thema: [NW] § 7 Abs. 4 LVO  (Read 11658 times)

Organisator

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #75 am: 08.11.2021 12:27 »
Das tut er ja. Nur die Beihilfe erkennt viele Behandlungen nur mit 3 beestimmten Ziffern an- was man aber vorher leider nicht weiß.
Da kannst du dich auf den Kopf stellen- zahlen musst du dann trotzdem, weshalb ich nun immer vorher frage und es im Zweifel ablehne und in letzter Konsequenz zu diesem Arzt nie wieder hingehe, wenn er sich dahingehend null kooperativ zeigt und offensichtlich nur höchstmöglich abrechnen möchte.

Die Beihilfe prüft stumpf, ob die Rechnung den Vorgaben der GOÄ entspricht. Wenn das nicht der Fall ist, lehnt sie die Übernahme (teilweise) ab. Folglich ist die Rechnung des Arztes falsch.
Ergo überweist man dem Arzt den unstrittigen Teil und stellt ihm anheim, die Rechnung zu korrigieren.
Einen Zwang zur Zahlung vermag ich da nicht zu erkennen.

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Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« Antwort #76 am: 08.11.2021 12:31 »
Das tut er ja. Nur die Beihilfe erkennt viele Behandlungen nur mit 3 beestimmten Ziffern an- was man aber vorher leider nicht weiß.
Da kannst du dich auf den Kopf stellen- zahlen musst du dann trotzdem, weshalb ich nun immer vorher frage und es im Zweifel ablehne und in letzter Konsequenz zu diesem Arzt nie wieder hingehe, wenn er sich dahingehend null kooperativ zeigt und offensichtlich nur höchstmöglich abrechnen möchte.

Die Beihilfe prüft stumpf, ob die Rechnung den Vorgaben der GOÄ entspricht. Wenn das nicht der Fall ist, lehnt sie die Übernahme (teilweise) ab. Folglich ist die Rechnung des Arztes falsch.
Ergo überweist man dem Arzt den unstrittigen Teil und stellt ihm anheim, die Rechnung zu korrigieren.
Einen Zwang zur Zahlung vermag ich da nicht zu erkennen.

Das klingt zu schön um wahr zu sein. Verstehe es aber nicht so ganz. Wenn der Arzt Diagnose D stellt, die Abrechnungsziffer 2000 aber nur mit den Diagnosen A;B;C bezahlt wird, hat er ja grundsätzlich nicht falsch abgerechnet?!?
Also ich hatte es z.B. einmal mit der Stoßwellentherapie, die ja auch nicht gerade günstig ist. Die Beihilfe zahlte damals nur bei 3 Diagnosen, die aber nicht vorlagen. . . habe natürlich bezahlt  :o

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« Antwort #77 am: 08.11.2021 12:35 »
Das klingt zu schön um wahr zu sein. Verstehe es aber nicht so ganz. Wenn der Arzt Diagnose D stellt, die Abrechnungsziffer 2000 aber nur mit den Diagnosen A;B;C bezahlt wird, hat er ja grundsätzlich nicht falsch abgerechnet?!?
Also ich hatte es z.B. einmal mit der Stoßwellentherapie, die ja auch nicht gerade günstig ist. Die Beihilfe zahlte damals nur bei 3 Diagnosen, die aber nicht vorlagen. . . habe natürlich bezahlt  :o

Ich würde mich da inhaltlich gar nicht weiter einarbeiten. Die Beihilfe bzw. die Krankenkasse hat da die Expertise und begründet die Ablehnung entsprechender Rechnungspositionen. Diese Begründung kriegt der Arzt und kann entweder seine Rechnung anpassen oder Pech haben.

WasDennNun

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« Antwort #78 am: 08.11.2021 12:48 »
Da kannst du dich auf den Kopf stellen- zahlen musst du dann trotzdem, weshalb ich nun immer vorher frage und es im Zweifel ablehne und in letzter Konsequenz zu diesem Arzt nie wieder hingehe, wenn er sich dahingehend null kooperativ zeigt und offensichtlich nur höchstmöglich abrechnen möchte.
Ersteres solltest du mal darauf ankommen lassen. Inkasso kann der Arzt gerne starten.
Wie Organisator schon korrekt schreb:
Eigene PKV und Beihilfe ziehen da die Hammelbeine dem Arzt lang, wenn er falsch abrechnet.
Und man selber muss halt dafür sorgen, dass man nur Dinge aufgeschwatzt kriegt, die die Beihilfe und PKV zahlt.
 
Und zu guter Letzt muss man eben solchen Abzockern Ärzten die Rote Karte zeigen, absolut korrekt.
Das ist der Vorteil bei der GKV: Da bekommst du solche Behandlungen erst gar nicht angeboten.
Falls doch: Mit der klaren Ansage: Müssen sie aber selber zahlen.

BüroLurchNRW

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« Antwort #79 am: 08.11.2021 12:54 »
Das klingt zu schön um wahr zu sein. Verstehe es aber nicht so ganz. Wenn der Arzt Diagnose D stellt, die Abrechnungsziffer 2000 aber nur mit den Diagnosen A;B;C bezahlt wird, hat er ja grundsätzlich nicht falsch abgerechnet?!?
Also ich hatte es z.B. einmal mit der Stoßwellentherapie, die ja auch nicht gerade günstig ist. Die Beihilfe zahlte damals nur bei 3 Diagnosen, die aber nicht vorlagen. . . habe natürlich bezahlt  :o

Ich würde mich da inhaltlich gar nicht weiter einarbeiten. Die Beihilfe bzw. die Krankenkasse hat da die Expertise und begründet die Ablehnung entsprechender Rechnungspositionen. Diese Begründung kriegt der Arzt und kann entweder seine Rechnung anpassen oder Pech haben.

Es gab noch nie von Beihilfe oder PKV die Info, dass falsch abgerechnet wurde. Sehe ich hier auch eher nicht, sondern lediglich Ärzte die gerne teure Behandlungen verkaufen (man wird ja oft gar nicht gefragt, sondern es wird einfach iwas gemacht-da gehe ich dann 1 mal hin und nie wieder bzw. inzwischen frage ich ja immer nach!).  Dass die Diagnose nicht mit der Ziffer geht nach Beihilferecht, eißt ja lange nicht, dass die Abrechnung nach GOÄ falsch ist. Mir wurde auch schon eine Schmerzspritze gestrichen weil ich ja eine Vollnarkose hatte. Habe 3 Fälle damals an die Gewerkschaft abgegeben- Ende vom Lied war aber, dass ich trotzdem selbst zahlen musste.
Bin daher skeptisch :D

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« Antwort #80 am: 08.11.2021 13:27 »
Mit dem Post von WDN ist alles gesagt.
Korrekte GOÄ-Abrechnungen werden vollständig erstattet, unkorrekte eben nicht. Selber zahlen muss man nur, wenn ein Titel vorhanden ist und vollstreckt wird. Bis dahin ist es ein weiter weg.

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« Antwort #81 am: 08.11.2021 14:13 »
Mit dem Post von WDN ist alles gesagt.
Korrekte GOÄ-Abrechnungen werden vollständig erstattet, unkorrekte eben nicht. Selber zahlen muss man nur, wenn ein Titel vorhanden ist und vollstreckt wird. Bis dahin ist es ein weiter weg.

Warum hat dann der RA der Gwerkschaft dies nicht gerügt oder auch nur mal erwähnt? Hinzu kommt ja auch, dass die alte Beihilfestelle wirklich alles bis ins Kleinste zerlegt hat und oft abgelehnt hat. Widersprüche lagen dort über 1 Jahr bis ich dann die Gewerkschaft eingeschaltet habe. Daher finde ich das komisch und würde das so pauschal nicht sehen und wäre da weiter vorsichtig (bin ich ja schon indem ich einfach vorher frage und Ärzte meide, die doof sind :D). Bei manchen Ärzten ist es nur schwer Ersatz zu finden und wenn man dann nicht zahlt, darf man im Zweifel ja auch nicht mehr kommen. Reizt ihr das tatsächlich so weit aus?

WasDennNun

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« Antwort #82 am: 08.11.2021 14:36 »
Nicht nötig, da ich nicht in solche eine Situation gekommen bin, da ich nicht bestellte Dienstleistungen auch nicht bezahle bzw. bei kleinkram mir da keinen Kopp mache und das mit dem Arzt kläre.

Bei grossen Dingen entsprechend informiert in die "Verhandlung" gehe.

Und das was meine PKV nicht zahlt, selber zahle, weil ich es haben wollte.


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« Antwort #83 am: 08.11.2021 14:48 »
Nicht nötig, da ich nicht in solche eine Situation gekommen bin, da ich nicht bestellte Dienstleistungen auch nicht bezahle bzw. bei kleinkram mir da keinen Kopp mache und das mit dem Arzt kläre.

Bei grossen Dingen entsprechend informiert in die "Verhandlung" gehe.

Und das was meine PKV nicht zahlt, selber zahle, weil ich es haben wollte.

Wenn du nie in der Situation warst, kannst du es ja auch nicht unbedingt beurteilen. Und die Stoßwelle zb war "bestellt" nur weder dem Arzt, noch mir bekannt, dass die Beihilfe bei der Diagnose eben nicht zahlt. Die Ärzte waren zu 90% nicht einsichtig und haben die Rechnungen nicht korrigiert ( die meisten rechnen ja auch nicht selbst ab, sondern über Dritte- und die werden biestig wenn man nicht zahlt).
Und wie gesagt- der RA hätte ja dann was bemängeln müssen wenn da was nicht gepasst hätte.

WasDennNun

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« Antwort #84 am: 08.11.2021 15:55 »
Nicht nötig, da ich nicht in solche eine Situation gekommen bin, da ich nicht bestellte Dienstleistungen auch nicht bezahle bzw. bei kleinkram mir da keinen Kopp mache und das mit dem Arzt kläre.

Bei grossen Dingen entsprechend informiert in die "Verhandlung" gehe.

Und das was meine PKV nicht zahlt, selber zahle, weil ich es haben wollte.

Wenn du nie in der Situation warst, kannst du es ja auch nicht unbedingt beurteilen.
Doch, weil ich wie gesagt das entsprechend geregelt habe.
Ich war noch nie in der Situation, dass Inkasso gedroht hat.
Zitat
Und die Stoßwelle zb war "bestellt" nur weder dem Arzt, noch mir bekannt, dass die Beihilfe bei der Diagnose eben nicht zahlt. Die Ärzte waren zu 90% nicht einsichtig und haben die Rechnungen nicht korrigiert ( die meisten rechnen ja auch nicht selbst ab, sondern über Dritte- und die werden biestig wenn man nicht zahlt).
Also hast du etwas bestellt, was die Beihilfe nicht bezahlt und warst vorher nicht in der Lage dem Arzt mitzuteilen, dass du diese Stoßwelle nur machen lässt, wenn die PKV/Beihilfe dem zustimmt.
Bzw. dich vorher rück zu versichern, dass es auch bei der Diagnose diese Therapie von der Beihilfe/PKV bezahlt wird.

Zitat
Und wie gesagt- der RA hätte ja dann was bemängeln müssen wenn da was nicht gepasst hätte.
Das sagt nun mal nur etwas über die Qualität des RA aus, da kann du einen in der Tat leid tun.
(Aber auch nicht so 100% da Rechtsanwalt der Gewerkschaft ist nicht unbedingt jemand dem ich so ein Fragestellung anvertrauen würde).
Andererseits kann es ja auch durchaus sein, dass der Arzt die richtige Diagnose gestellt hat (und dir zu liebe die falsche hätte stellen sollen?) und leider bei dieser Diagnose die Beihilfe nicht zahlt. Nichts ungewöhnliches. 

Und wie gesagt: bei der GKV wäre es idR von vornerein klar gewesen, dass du selbst zahlen musst.
Gibt nur ein paar Ausnahmen wo die Stoßwellentherapie zahlen und das wiederum (oh wunder) weiß der lieber Onkel Doktor und teilt dir das mit.

Aber bei Privaten ist ihm das Schnuppe, weil nicht seine Baustelle, darum musst du dich leider selber kümmern.
(Dafür übernehmen die aber eben auch mehr als die GKV, Vor- und Nachteile eben.)

Hauptsache:
Aus Fehlern gelernt, wie immer im Leben.

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« Antwort #85 am: 09.11.2021 08:13 »
Zitat
Das sagt nun mal nur etwas über die Qualität des RA aus, da kann du einen in der Tat leid tun.
(Aber auch nicht so 100% da Rechtsanwalt der Gewerkschaft ist nicht unbedingt jemand dem ich so ein Fragestellung anvertrauen würde).
Andererseits kann es ja auch durchaus sein, dass der Arzt die richtige Diagnose gestellt hat (und dir zu liebe die falsche hätte stellen sollen?) und leider bei dieser Diagnose die Beihilfe nicht zahlt. Nichts ungewöhnliches.

Und wie gesagt: bei der GKV wäre es idR von vornerein klar gewesen, dass du selbst zahlen musst.
Gibt nur ein paar Ausnahmen wo die Stoßwellentherapie zahlen und das wiederum (oh wunder) weiß der lieber Onkel Doktor und teilt dir das mit.

Aber bei Privaten ist ihm das Schnuppe, weil nicht seine Baustelle, darum musst du dich leider selber kümmern.
(Dafür übernehmen die aber eben auch mehr als die GKV, Vor- und Nachteile eben.)

Hauptsache:
Aus Fehlern gelernt, wie immer im Leben.

Genau das sage ich doch die ganze Zeit- der Arzt hat in dem Sinne ja nicht falsch abgerechnet, nur die Beihilfe zahlt das eben nicht, was ich aber nicht immer im Voraus weiß (und nein die Ärzte manchmal auch nicht, denn die erstellen die Abrechnungen idR nicht selbst, daher kreide ich das nicht jedem Arzt pauschal an).
Es gibt aber massive Unterschiede bei den Beihilfestellen. Die eine vorher hat wirklich in nahezu jeder Einrecihung was gestrichen und die jetzt nur wenn es auch tatsächlich berechtigt ist.
Da es bei den Widersprüchen um keine hohen Summen ging und ich noch in der Gewerkschaft war, wollte ich logischerweise keinen privaten RA dafür bemühen.  Mir ging es vorwiegend darum der ollen Ziege zu zeigen, dass sie die Widersprüche nicht einfach so 1 Jahr liegen lassen kann.

Und ich habe ja daraus gelernt- immer schön fragen vorher und im Zweifel ablehnen!

WasDennNun

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« Antwort #86 am: 09.11.2021 08:43 »
Und ich habe ja daraus gelernt- immer schön fragen vorher und im Zweifel ablehnen!
Na siehst aus Fehlern gelernt, ist doch positiv.