Autor Thema: [HE] § 28 HBesG - was ist hier anrechenbar genau und was ist zu beachten?  (Read 1341 times)

Intruder1984

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(4) Bei dauerhaft herausragenden Leistungen, die aufgrund einer Leistungseinschätzung festgestellt werden, kann einer Beamtin oder einem Beamten der Besoldungsordnung A für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsten Stufe das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden (Leistungsstufe). 2 Die Landesregierung wird ermächtigt, das Nähere durch Rechtsverordnung zu regeln.
(6) Zusätzliche Qualifikationen, die nicht im Rahmen von Zeiten hauptberuflicher Tätigkeit erworben wurden, können in besonderen Einzelfällen, insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs, mit bis zu drei Jahren als Erfahrungszeiten im Sinne des § 28 Abs. 3 anerkannt werden.


Ich frage mich bei (4) Was ich vorlegen muss, um hier eine Stufenerhoehung zu erhalten, wenn ich als Angestellter verbeamtet werde. Welche Voraussetzungen gelten und unter welchen Bedingungen wird das genehmigt? Reicht hier die Beurteilung durch die Vorgesetzten oder muss das die Behördenleitung wollen?

Zu 6. Was kann hier für die 3 Jahre alles angerechnet werden? Was ist hier denkbar? Bitte alles einmal aufzählen, was hierunter fällt.

Vielen Dank.
 
« Last Edit: 26.10.2021 02:29 von Admin2 »

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(4) Bei dauerhaft herausragenden Leistungen, die aufgrund einer Leistungseinschätzung festgestellt werden, kann einer Beamtin oder einem Beamten der Besoldungsordnung A für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsten Stufe das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden (Leistungsstufe).


Ich frage mich bei (4) Was ich vorlegen muss, um hier eine Stufenerhoehung zu erhalten, wenn ich als Angestellter verbeamtet werde. Welche Voraussetzungen gelten und unter welchen Bedingungen wird das genehmigt? Reicht hier die Beurteilung durch die Vorgesetzten oder muss das die Behördenleitung wollen?


Durch die Verwendung des Wortes "kann" im Gesetzestext wird der Behörde ein Ermessen eingeräumt. Sie kann das Grundgehalt der nächsten Stufe zahlen, sie kann es aber auch lassen. Ich bin jetzt 17 Jahre dabei, war auf Kommunal und Landesebene und kenne spontan keinen Fall, wo das angewandt wurde.