Autor Thema: [BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?  (Read 4796 times)

Karsten

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Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
« Antwort #15 am: 27.10.2021 22:03 »

Du bist ein Deinen Berechnungen also vom Hamburger Modell ausgegangen.  Wie sicher bist Du dass das Hamburger Modell oder ein vergleichbares kommt?

Niemand ist Teilnehmer der aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen. Aber eines steht fest,  sowohl die SPD als auch die Grünen sind Verfechter des Hamburger Modells bzw. für eine Öffnung der GKV für Beamte.

Die FDP lehnt die Abschaffung der PKV ab, jedoch steht im Sonderkündigungspapier, dass mehr Wettbewerb zwischen GKV und PKV geschaffen werden soll.

Derzeit spricht sehr wenig dagegen,  dass das SGB V angepasst wird und alle Beamten die Wahl haben werden zwischen GKV und PKV. Im Sinne des Wettbewerbes...


blauesviereck

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Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
« Antwort #16 am: 27.10.2021 22:24 »
Monsieur haben sich gewiss informiert und wissen, dass er arbeitslos sein wird, nach Abschluss des Vorbereitunsgdienstes? Dadurch hat er ein erneutes Wahlrecht ob GKV oder PKV. Ganz automatisch, sofern er sich beim jobcenter rechtzeitig meldet. Im Ref ist PKV 1. Wahl. In jeglicher Hinsicht. Schön direkt die Zähne sanieren lassen…
Lediglich eine Sicherung des alten Gesundheitsstandes sollte er für die schmale Mark abschliessen. Zum Ende des Ref wird dann Klarheit herrschen bzgl. Hamburger Modell. Und ganz ehrlich: Hömma auf mit 80% Du Lappen. Die 5x45 Minuten pro Woche hast Du ganz schnell aufm Klo mit Handy verplempert oder mit einer lustigen Rucksackaufgabe. Leistung Junge, Leistung.

Heimatland

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Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
« Antwort #17 am: 29.10.2021 20:56 »
Hallo Heimatland,

Ich habe bei meinem Vergleich nicht spekulativ auf eine Situation in 30 Jahren hochgerechnet sondern mir angeschaut, was mit den heutigen  Gegebenheiten  Rechtslage ist, einmal als Pensionär mit einem fiktiven Pensionsanspruch und einmal im aktiven Dienst. Das Annehmen von Einnahmen und Ausgabensteigerung war mir zu spekulativ.

Du bist ein Deinen Berechnungen also vom Hamburger Modell ausgegangen.  Wie sicher bist Du dass das Hamburger Modell oder ein vergleichbares kommt?

Klar ist das, was ich gemacht habe, spekulativ, weil es natürlich von vielen Stellschrauben abhängt, was bei einer Rechnung unter den Annahmen, die ich getroffen habe, herauskommt. Aber mir schien es dazu keine alternative zu geben, weil das eigentliche "Problem" eines Vergleichs, dem man sich stellen muss, ja die deutlich gestiegenen PKV-Beiträge im Alter sind. Und wenn man eben wissen will, wie hart einen das träfe, muss man alle Kosten und Einnahmen in der Betrachtung extrapolieren, von denen man weiß, dass sie sich geändert haben. Denn dem heutigen Pensionsanspruch eines A14ers die PKV-Beträge von in 30 Jahren gegenüberzustellen, geht ja auch nicht.

Hamburger Modell: Ich bin mir eben nach dem Lesen des von dir verlinkten Parlamentspapiers gar nicht sicher, ob das kommt. Aber ein Vergleich macht eben nur mit der Variante, dass es käme, Sinn.

Monsieur haben sich gewiss informiert und wissen, dass er arbeitslos sein wird, nach Abschluss des Vorbereitunsgdienstes? Dadurch hat er ein erneutes Wahlrecht ob GKV oder PKV. Ganz automatisch, sofern er sich beim jobcenter rechtzeitig meldet. Im Ref ist PKV 1. Wahl. In jeglicher Hinsicht. Schön direkt die Zähne sanieren lassen…

Der Hinweis ist tatsächlich hilfreich - dass die Arbeitslosigkeit nach dem Ref. eine erneute Wahlmöglichkeit mit sich bringt, wusste ich nicht.

Ich muss noch rausfinden, wieviel die studentische GKV meine Frau kosten wird ...

War im Übrigen letzte Woche beim Zahnarzt, der meinte: alles top, wenn ich so weitermache, bekomme ich auch in 20-30 Jahren keine Probleme. Falls derselbe Zahnarzt nach dem Wechsel in die PKV auf einmal wahnsinnigen Sanierungsbedarf ausmacht, suche ich das Weite.

Und ganz ehrlich: Hömma auf mit 80% Du Lappen. Die 5x45 Minuten pro Woche hast Du ganz schnell aufm Klo mit Handy verplempert oder mit einer lustigen Rucksackaufgabe. Leistung Junge, Leistung.
::)

@All: Ohnehin habe ich heute Nachmittag die Mitteilung beim Philologenverband BW bekommen, dass offenbar die Beihilfe-Kürzung in BW von 2013 rückabgewickelt werden muss. Das ist der Game-Changer, weil auch Beamte hier dann die 70% im Ruhestand und bei mehr als einem Kind bekommen; dadurch ist die Sache nun eigentlich entschieden und ich muss mir nur noch überlegen, zu welcher Versicherung ich gehe.

blauesviereck

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Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
« Antwort #18 am: 29.10.2021 21:31 »
Wenn Sie in Deinem Alter ist, dann knapp 200 freiwillig studentisch. Letztere Aussage halte ich für gewagt. Beleg bitte. Nichts muss, selbst nicht bei festgestellter Verfassungswidrigkeit. Analog siehe Diskussion Tarnortsch et al. aao. Die Klageverfahren zur Beihilfekürzung bzgl. Altersdiskriminierung sind noch nicht mal anhängig. Der BBW weiss nur von einer Blockadehaltung der Landesgrünen zu berichten. Zeitnahes A14 mit 80% Bummel(t)antentum halte ich für traumtänzerisch. Einen Beförderungsautomatismus wie in BY gibt es nur in gestreckter Form und erwartbarerweise eh nicht mehr lang. Die Funktionsstellen sind häufig - widerrechtlich by the way - mit ältlichen Teilzeitdamen besetzt, die diese Funktion jedoch gar nicht mehr ausüben. Das machen dann die Vollzeitdaddies mit A13 so nebenbei. Zügiger Aufstieg ist nur noch mit Wechsel ins KM gegeben. Selbst im RP dauert es ewig, geschweige denn am Seminar, ZSL o.ä. uh uh. Sorge dafür, dass Du Deine Probezeit um 2x1 Jahr verkürzt, dann wird vielleicht jemand A16 aufwärts auf Dich aufmerksam, da wirst Du dann geholfen, denn Leistung muss sich wieder lohnen.
« Last Edit: 29.10.2021 21:42 von blauesviereck »

clarion

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Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
« Antwort #19 am: 30.10.2021 23:41 »
Zur Rückkehr in die GKV nach dem Ref. war m.W. nur gegeben,  wenn man Anspruch auf  Arbeitslosengeld  hat. Dieser verfällt nach zwei Jahren, es sei denn man ist vor dem Ref arbeitslos gewesen, dann darf man den Restanspruch an ALG abfrühstücken.  Das war in 2013 nur wenigen bekannt. Mich hat die GEW seinerzeit aufgeklärt, obwohl ich kein  Lehramtsref gemacht habe. Ich habe  aber keine  Ahnung,  ob die Rechtslage noch immer so ist. Ich habe daher das Ref so gestaltet,  dass ich vorher einen Monat arbeitslos war und ich habe in der Tat nach dem Ref auch nicht  gleich eine Stelle gefunden.

Karsten

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Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
« Antwort #20 am: 01.11.2021 09:15 »
Zur Rückkehr in die GKV nach dem Ref. war m.W. nur gegeben,  wenn man Anspruch auf  Arbeitslosengeld  hat. Dieser verfällt nach zwei Jahren, es sei denn man ist vor dem Ref arbeitslos gewesen, dann darf man den Restanspruch an ALG abfrühstücken.  Das war in 2013 nur wenigen bekannt. Mich hat die GEW seinerzeit aufgeklärt, obwohl ich kein  Lehramtsref gemacht habe. Ich habe  aber keine  Ahnung,  ob die Rechtslage noch immer so ist. Ich habe daher das Ref so gestaltet,  dass ich vorher einen Monat arbeitslos war und ich habe in der Tat nach dem Ref auch nicht  gleich eine Stelle gefunden.

Das ist korrekt. Wer also direkt vom Studium in das Ref wechselt, hat nachdem Ref keinen Anspruch auf ALG I und somit ist die Rückkehr in die GKV verbaut. Die Entscheidung für den einzelnen PKV Anbieter im Ref, gilt dann für das ganze Leben.

Das ist auch der Grund weshalb in Thüringen, insbesondere während des Ref zur GKV in Kombination mit pauschale Beihilfe geraten wird. Die Refendare bleiben flexibel, Unterbrechungen wegen z.B Elternzeit sind beitragsfrei. Man hat hierfür extra eingeführt, dass die Refendare nachdem Ref erneut neu entscheiden können, ob sie mit Beginn des Beamtenverhältnisses die PKV mit individueller Beihilfe oder die GKV mit pauschaler Beihilfe wählen können.

Aktuell kostet die GKV für Refendare:

Besoldung Ref Lehramt Grundschullehrer A12 (25 Jahre alt): 
Brutto: 1.469,34 € mtl.   GKV Beitrag inkl PV : 135,92 €

Zitat:
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Bestehen oder endgültigem
Nichtbestehen der Prüfung, bei Bestehen jedoch frühestens nach Ablauf der für den
Vorbereitungsdienst vorgesehenen Zeit, kraft Gesetzes. Nach Ablauf dieser Zeit wird
das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht in eines auf Probe umgewandelt, sondern ein
neues Beamtenverhältnis begründet. Der bisherige Anspruch auf Beihilfe sowohl in
Form der „individuellen“ Beihilfe als auch der pauschalen Beihilfe endet.
Mit der Begründung des neuen Beamtenverhältnisses wird ein neuer Anspruch auf
Beihilfe begründet, so dass erneut die Entscheidung für oder gegen die
Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe getroffen werden kann. 


blauesviereck

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Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
« Antwort #21 am: 02.11.2021 18:23 »
Was Karsten und clarion aus pers. Erfahrung beisteuern wollen, ist hinsichtlich Rechtslage unvollständig und vorliegend unbeachtlich und verwirrt den Fragesteller nur unnötig. Entweder der Fragesteller hat bereits vorher in der Frist Alo Beiträge gezahlt oder nicht. In beiden Fällen fällt er in die GKV zurück, sofern er sich rechtzeitig für die Übergangszeit asu meldet. Schonmal was von Alg2 sog. HartzIV gehört? Auch wenn seine Holde dann bereits als Quacksalberin schafft, so ist er über sie in der GKV familienzuversichern.

ChrBY

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Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
« Antwort #22 am: 02.11.2021 23:12 »
Seit 2013 kann man im Referendariat relativ gefahrlos auch dann die PKV wählen, wenn man wegen Bewerberüberhang mit Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe rechnet. Die PKV liefert in Kombination mit der Beihilfe das weit bessere Preis-Leistungs-Verhältnis, sofern man einen guten Tarif wählt.

Der zum 1. August 2013 in Kraft getretene § 188 Abs. 4 SGB V stellt sicher, daß jeder, der wegen Versicherungspflicht auch nur einen Tag in der GKV versichert war, dort auch dauerhaft bleiben kann (sogenannte obligatorische Anschlußversicherung). Vorversicherungszeiten spielen seitdem keine Rolle mehr, obwohl sie de jure bis heute nicht aus dem Gesetzestext entfernt wurden (große oder kleine Vorversicherungszeit, die man bis 2013 erfüllen mußte).

Es genügt folglich die Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung mit einem Bruttolohn von 451 Euro, um nach dem Referendariat wieder dauerhaft zurück in die GKV zu kommen, falls dies gewünscht sein sollte.

wossen

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Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
« Antwort #23 am: 02.11.2021 23:12 »
Schätzungsweise 90% der Lehramtsreferendare entscheiden sich für die PKV (ab 40 muss man überlegen) - das ist zumindest der absolute Regelfall....(und in meiner Refzeit staunten viele über die mit der PKV verbundenen Privilegien und wie unproblematisch das alles ist)

Das hat auch seine Gründe....im Strom mitzuschwimmen, kann so falsch nicht sein...Glaub, Du machst dir einfach zuviel Gedanken über eine Sache, die bei den Allermeisten fast 'automatisch' läuft..

Ps. Nehme an, der Threadersteller kennt das Forum hier jetzt nicht so - es finden sich hier halt in jedem Thread 'Beamtenjammerer', die durch irgendwelche Problematisierungen versuchen, die Vorteile ihres Status zu 'verdecken'