Autor Thema: Nachzahlung aufgrund IT-Höhergruppierung obwohl inzwischen andere Stelle  (Read 1368 times)

Stufenhopser

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Hallo,

folgende Situation:

Ich bin in der IT beschäftigt, E10, Antrag zur Höhergruppierung aufgrund der Neubewertung der IT-Stellen ist gestellt.
Eine Entscheidung gibt es noch nicht, die Personalabteilung bittet um Geduld.
Ich könnte nun zum 01.12.2021 eine E11-Stelle bekommen.

Wenn ich diese Stelle antrete und die Personalabteilung danach, z.B. am 10.Dezember entscheidet, daß meine alte Stelle auf E11 hochgruppiert wird, habe ich dann Anspruch auf die Nachzahlung des Unterschiedsbetrages E10-E11  vom 01.01.2021 bis 30.11.2021?  Oder kein Anspruch, weil ich die alte Stelle ja nicht mehr habe?

WasDennNun

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Nachzahlung und Stufenlaufzeit läuft ab 1.1.2021

btw die Personalabteilung entscheidet nicht, sie stellen nur eine Rechtsmeinung des AG fest.

Spid

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Sofern Ansprüche nicht geltend gemacht wurden, sind die Ansprüche aus Januar bis März ggfs. bereits verfallen - abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung.