Hallo,
folgende Situation:
Ich bin in der IT beschäftigt, E10, Antrag zur Höhergruppierung aufgrund der Neubewertung der IT-Stellen ist gestellt.
Eine Entscheidung gibt es noch nicht, die Personalabteilung bittet um Geduld.
Ich könnte nun zum 01.12.2021 eine E11-Stelle bekommen.
Wenn ich diese Stelle antrete und die Personalabteilung danach, z.B. am 10.Dezember entscheidet, daß meine alte Stelle auf E11 hochgruppiert wird, habe ich dann Anspruch auf die Nachzahlung des Unterschiedsbetrages E10-E11 vom 01.01.2021 bis 30.11.2021? Oder kein Anspruch, weil ich die alte Stelle ja nicht mehr habe?