Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungsfrist TVöD
Elmosaft:
--- Zitat von: Spid am 26.10.2021 15:22 ---In §30 Abs. 1 TVÖD ist festgelegt, für welche Arbeitsverhältnisse die Kündigungsfrist nach §30 Abs. 5 gilt, ansonsten gilt jene nach §34 Abs. 1 TVÖD.
--- End quote ---
Ich habe Mal in meinen Arbeitsvertrag geschaut und dort steht, dass ich unter den §30 TVÖD falle. D.h. es sind die sechs Wochen zum Monatsende anwendbar. Wenn ich zum 28.2.2022 kündigen möchte, so muss die Kündigung spätestens bis zum 15.1.22 eingangen sein. Richtig?
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