Hallo zusammen,
ich bin aktuell in E11 eingruppiert. Ich habe in 2018 meinen Master (IT) abgeschlossen, damals hieß es, das hätte auf meine Eingruppierung keine Auswirkung.
Jetzt soll, im Zuge der Debatte um neue Eingruppierungen IT 2021, meine Eingruppierung überprüft werden. Grundlage soll eine aktualisierte Tätigkeitsbeschreibung sein und voraussichtlich sollte ich in E13 eingruppiert werden.
Der Inhalt der Tätigkeitsbeschreibung wird voraussichtlich nur Tätigkeiten aufweisen, die ich bereits vor dem Abschluss meines Master ausgeführt hatte.
Kann ich dann auf Rückwirkende Eingruppierung zum Datum meines Masterabschlusses (erhalten der Formalqualifikation) bestehen oder wie lange kann das Rückwirkend gehen? Mir geht es hier nicht um nachzahlen etwaiger zu geringer Entgelte sondern vielmehr um die Stufenlaufzeit.
Viele Grüße
mod