Hallo zusammen - Thema Winterdienst. Wie verhält es sich mit der Arbeitszeit, wenn die Rufbereitschaft durch Aufnehmen des Winterdienstes unterbrochen wird. Beispiel: Die Kernarbeitszeit liegt bei 6:00 - 20:00Uhr.
Der Arbeitnehmer wird um 3:00 Uhr aus der Rufbereitschaft geholt. Wie wird die Zeit von 3:00 - 6:00 Uhr gewertet (zeitlich und Vergütung). Danke vorab