Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeiten während der Rufbereitschaft
buett:
Hallo zusammen - Thema Winterdienst. Wie verhält es sich mit der Arbeitszeit, wenn die Rufbereitschaft durch Aufnehmen des Winterdienstes unterbrochen wird. Beispiel: Die Kernarbeitszeit liegt bei 6:00 - 20:00Uhr.
Der Arbeitnehmer wird um 3:00 Uhr aus der Rufbereitschaft geholt. Wie wird die Zeit von 3:00 - 6:00 Uhr gewertet (zeitlich und Vergütung). Danke vorab
WasDennNun:
Nur zum Verständnis:
Kernarbeitszeit 6-20 Uhr? Ihr habt einen regulären 14 h Tag?
Oder habt ihr jeweils einen entsprechenden Dienstplan?
buett:
in der Kernarbeitszeit können die normalen 8h in Gleitzeit erbracht werden. Man muss nicht die ganze Zeit da sein, sondern darf nur in der zeit regulär arbeiten. Von 20:00 - 06:00 Uhr gibt es im Winter dann die Rufbereitschaft für den Winterdienst
blondie:
ab 3.00 Uhr bekommst du deine normale Vergütung
+ Rufbereitschaftspauschale
+ Nachtzulage 20 % bis 6.00
sigma5345:
--- Zitat von: buett am 27.10.2021 12:50 ---in der Kernarbeitszeit können die normalen 8h in Gleitzeit erbracht werden. Man muss nicht die ganze Zeit da sein, sondern darf nur in der zeit regulär arbeiten. Von 20:00 - 06:00 Uhr gibt es im Winter dann die Rufbereitschaft für den Winterdienst
--- End quote ---
Dann ist 06:00 Uhr - 20:00 Uhr die Rahmenarbeitszeit und nicht die Kernzeit ;-). Kernzeit impliziert eine Anwesenheitspflicht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version