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[Allg] Master -> höherer Dienst
Username2000:
Hallo zusammen,
mich beschäftigt aktuell eine Frage. Ich habe nun meinen Master abgeschlossen (Master of Business Administration) und arbeite in einer Kreisverwaltungsbehörde in der IT im Angestelltenverhältnis. Viele Quellen deuten darauf hin, dass wenn man den Master hat auch für die QE4 berechtigt ist. Ich vermute mal, dass das letzte Wort hier immer die jeweilige Behörde/Arbeitgeber hat oder?
Meine Frage wäre nämlich, ob ich mit meiner aktuellen Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber nun den Wechsel von der Entgeltgruppe E auf Besoldungsgruppe A anstreben kann?
Viele Grüße
xap:
In der Regel wird ein Vorbereitungsdienst und/oder berufliche Erfahrung für eine Verbeamtung im hD vorausgesetzt. Aus dem Angestelltenverhältnis kann man natürlich in das Beamtenverhältnis wechseln, wenn die Voraussetzungen (u. A. Stelle, gesundheitliche Eignung, Behörde will verbeamten usw.) vorliegen. Aus dem Tarifbereich (analog gD) direkt in den hD verbeamtet zu werden, halte ich aus den o.g. Gründen jedoch für unrealistisch. Auskunft gibt sicher die Dienststelle oder auch die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (u. A. BeamtStG).
Organisator:
--- Zitat von: Username2000 am 27.10.2021 16:26 ---Hallo zusammen,
mich beschäftigt aktuell eine Frage. Ich habe nun meinen Master abgeschlossen (Master of Business Administration) und arbeite in einer Kreisverwaltungsbehörde in der IT im Angestelltenverhältnis. Viele Quellen deuten darauf hin, dass wenn man den Master hat auch für die QE4 berechtigt ist. Ich vermute mal, dass das letzte Wort hier immer die jeweilige Behörde/Arbeitgeber hat oder?
Meine Frage wäre nämlich, ob ich mit meiner aktuellen Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber nun den Wechsel von der Entgeltgruppe E auf Besoldungsgruppe A anstreben kann?
Viele Grüße
--- End quote ---
Anstreben sicherlich. Voraussetzung wird dafür aber die Laufbahnbefähigung sein, wobei der Master nur ein Teil davon ist. Hier fehlt es an einem Vorbereitungsdienst oder einer der höheren Laufbahn vergleichbaren Tätigkeit. Nähere Infos findest du im Beamtengesetz und der Laufbahnverordnung deines Bundeslandes.
Außerdem braucht es die Motivation deines Arbeitgebers / Dienstherrn, dies mit dir zu machen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 27.10.2021 16:53 ---Anstreben sicherlich. Voraussetzung wird dafür aber die Laufbahnbefähigung sein, wobei der Master nur ein Teil davon ist. Hier fehlt es an einem Vorbereitungsdienst oder einer der höheren Laufbahn vergleichbaren Tätigkeit. Nähere Infos findest du im Beamtengesetz und der Laufbahnverordnung deines Bundeslandes.
Außerdem braucht es die Motivation deines Arbeitgebers / Dienstherrn, dies mit dir zu machen.
--- End quote ---
Und die innere Eignung und ein fundiertes Wissen darüber, worauf man sich einlässt, nicht dass man dann hinterher enttäuscht ist, dass man Sklave des Dienstherren ist und sich darüber beklagt, dass man da so hineingestolpert ist. :o
Bastel:
--- Zitat von: WasDennNun am 28.10.2021 07:36 ---
--- Zitat von: Organisator am 27.10.2021 16:53 ---Anstreben sicherlich. Voraussetzung wird dafür aber die Laufbahnbefähigung sein, wobei der Master nur ein Teil davon ist. Hier fehlt es an einem Vorbereitungsdienst oder einer der höheren Laufbahn vergleichbaren Tätigkeit. Nähere Infos findest du im Beamtengesetz und der Laufbahnverordnung deines Bundeslandes.
Außerdem braucht es die Motivation deines Arbeitgebers / Dienstherrn, dies mit dir zu machen.
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Und die innere Eignung und ein fundiertes Wissen darüber, worauf man sich einlässt, nicht dass man dann hinterher enttäuscht ist, dass man Sklave des Dienstherren ist und sich darüber beklagt, dass man da so hineingestolpert ist. :o
--- End quote ---
Von A13 Sklaven liest man in der Regel nicht viel Gejammer ;D
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