Autor Thema: Höhere Entgeltgruppe: welche Stufe; Kündigungsfrist: frühestes Einstellungsdatum  (Read 4178 times)

Alex310

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Liebe Forenmitglieder,

ich weiß, dass es zu diesem Thema schon unzählige Beiträge gibt,
aber ich bräuchte die Antworten konkret auf mein Bespiel "zugeschnitten":

Bei uns ist intern eine Stelle ausgeschrieben (TV-L), auf die ich mich gerne bewerben würde.
Bezüglich des Gehaltes steht dort nur "nach TV-L" - was alles oder nicht sein kann :)
Zur Zeit bin ich in der EG9b / Stufe 4: in welche Stufe käme ich mindestens, wenn die Stelle nach EG10 / EG11 / EG12 bewertet wird?
Meine jetzige Stelle habe ich seit 7/2013 inne: was wäre der früheste Eintrittstermin wenn ich z. B. zum 30.11. oder 31.12. kündigen würde?

Braucht Ihr noch mehr Informationen?

Danke schon mal vorab!

Alex

Albeles

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Huhu

Also ich bin kein Profi darin, weil auch noch neu, aber nach meinem Verständnis wäre es so:

E9b/4 nach E10/3
E10/3 nach E11/3
E11/3 nach E12/3
E12/3 nach E13/3
E13/3 nach E14/2

So verstehe ich die Tabelle die Du, hier findest:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Wobei da noch garantierte Beträge kommen um keinen Verlust zu machen. Welchen Du in den höheren ja eh nicht hättest, von der E9b/4. Allerdings weiß ja noch keiner, wo Du wirklich landest  ;)

Hoffe meine Einschätzung war korrekt. Bin mir aber sicher, einige von den Cracks hier, werden mich dementsprechen verbessern, falls etwas falsch dargelegt worden ist von mir.

LG Albeles

WasDennNun

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Meine jetzige Stelle habe ich seit 7/2013 inne: was wäre der früheste Eintrittstermin wenn ich z. B. zum 30.11. oder 31.12. kündigen würde?

Braucht Ihr noch mehr Informationen?
Wieso kündigen?
Wenn du einen neuen AV machst, dann kommst du in die Stufe 1, da du keine einschlägige Berufserfahrung hast.
Wenn du beim AG die Tätigkeiten änderst, dann wirst du Höhergruppiert, so wie Albles geschrieben hat.

Alex310

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@WasDennNun:
Ich bin in einer Universitätsklinik beschäftigt und würde von Klinik A in Klinik B wechseln.
Einen neuen Arbeitsvertrag wird es sicherlich geben - d.h. also Stufe 1? "Einschlägige Vorerfahrung" hätte ich in dem Bereich nur bedingt...

WasDennNun

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Ändert sich der Arbeitgeber?
Wenn ich an der Uni des Landes angestellt bin und danach bei eine Behörde des Landes ändert sich mein AG nicht.
beides mal das Land.

Wenn sich in der Tat der AG ändert, dann kannst du natürlich versuchen förderliche Zeiten anerkannt zu bekommen.

Albeles

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Kündigungsfrist wären 3 Monate zum Monatsende. Stufe 1 wäre extrem schlecht, da Du ja schon Stufe 4 erreicht hast. Wobei Du ja auch in spätestens 2 Jahren sogar in 5 kommen würdest, oder?

Wenn ich mir die Tariftabelle so ansehe:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2021&matrix=1


Ist halt Verhandlungssache...z.B. Vorweggewährung von Stufen usw. Ich würde erstmal rausfinden, von welcher Entgeltgruppe wir überhaupt reden. Sonst kann Du ja gar nicht einschätzen, wo Du ansetzten musst. Wenn es nur eine 10 ist und Du wirklich in E10/1 landest, dauert es ja ewig, bis Du auf dein jetziges/zukünftiges Gehalt kommst.

Albeles

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Im übrigen, was spricht denn gegen eine Bewerbung? Ist ja auch nicht sicher, das Du die Stelle bekommst. Und Bewerben heißt ja auch nicht, das Du die Stelle annehmen musst, selbst wenn Du genommen wirst.
Vielleicht geht ja durch den Abwerbeversuch bzw. Möglichkeit des gehens, ja auch was in deinem alten Job Finanziell  ;)

ichEinfachUnverbeamtet

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Ich möchte mich da gern mit einer Zusatzfrage einmischen:
Zitat
Ich bin in einer Universitätsklinik beschäftigt und würde von Klinik A in Klinik B wechseln.
Wenn in beiden Kliniken die MA beim Land C angestellt sind, wäre es praktisch nur eine Versetzung. Was aber, wenn Klinik B mir einen neuen AV hinlegt und sagt, ich müsse bei Klinik A kündigen und auf Kündigungsbestätigung wartet? Theoretisch natürlich Quark, aber gibt es da ein Recht auf Versetzung?

WasDennNun

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, aber gibt es da ein Recht auf Versetzung?
nur wenn es arbeitsvertraglich vereinbart ist.
Also idR nein.

ichEinfachUnverbeamtet

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nur wenn es arbeitsvertraglich vereinbart ist.
Also idR nein.
... ich muss also beim Land C kündigen um beim Land C anfangen zu können?  :o :o

öfföff

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Ich möchte mich da gern mit einer Zusatzfrage einmischen:
Zitat
Ich bin in einer Universitätsklinik beschäftigt und würde von Klinik A in Klinik B wechseln.
Wenn in beiden Kliniken die MA beim Land C angestellt sind, wäre es praktisch nur eine Versetzung. Was aber, wenn Klinik B mir einen neuen AV hinlegt und sagt, ich müsse bei Klinik A kündigen und auf Kündigungsbestätigung wartet? Theoretisch natürlich Quark, aber gibt es da ein Recht auf Versetzung?

So wie ich es verstanden habe wechselt er/sie innerhalb der Uniklinik. Also zb. von der Augenklinik in die Frauenklinik.
Oder ?!?

WasDennNun

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nur wenn es arbeitsvertraglich vereinbart ist.
Also idR nein.
... ich muss also beim Land C kündigen um beim Land C anfangen zu können?  :o :o
Warum denn das?
Du musst doch deinen AG nur davon überzeugen, dass er dich versetzt.
Dazu ist der erste Schritt, dass die Abteilung B dich haben will und der Rest erledigt sich dann von selbst.
Abteilung A kann sich da zwar quer stellen, aber jemand aus Abteilung B, der den AG vertritt und Arbeitsverträge unterschreiben darf, macht einfach einen Änderungsvertrag mit dir und fertig.

Alex310

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Es wäre ein Wechsel wie öfföff es beschreibt "von der Augenklinik in die Frauenklinik".
Danke für die Antworten!
Ich werde mich jetzt dann wohl erst einmal bewerben müssen :)

Organisator

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Es wäre ein Wechsel wie öfföff es beschreibt "von der Augenklinik in die Frauenklinik".
Danke für die Antworten!
Ich werde mich jetzt dann wohl erst einmal bewerben müssen :)

Damit dürfte es der selbe Arbeitgeber sein, der dich im Rahmen seiner Organisationshoheit von der einen in die andere Organisationseinheit umsetzt.

ichEinfachUnverbeamtet

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Warum denn das?
Du musst doch deinen AG nur davon überzeugen, dass er dich versetzt.
Japp, genau das ist mir nicht gelungen. Ich habe zwar die Zusage, aber einen ÄndVertrag gibt es nicht. Ich denke es ist gewollt, mich als "Neueinsteller", nicht als "Höhergruppierer" zu nehmen (Stufe 1 statt 3). Außerdem gibts ja dann auch noch das KSchG. Ich müsste selber kündigen und neu anfangen. Also wieder 6 Monate kein KündSchutz.