Bei der Stufenzuordnung müsste man schauen. Wobei man ja auch nicht das Angebot mit Stufe 1 annehmen muss. Man kann dann auch verhandeln.
Die Gestaltung durch den Arbeitgeber könnte man als Rechtsmissbräuchlich ansehen. Es gibt in der Literatur von einer Richterin des BAG Signale, dass rumtricksen hinsichtlich der Stufenzuordnung erfolgreich angegriffen werden kann. Nur bei einem regulär auslaufenden Vertrag wäre der Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Wenn er eine Kündigung verlangt oder einen Aufhebungsvertrag schließt um die Höhergruppierung zu vermeiden hat man ganz gute Karten es vor Gericht anzugreifen. Aber da diese Konstellation noch nicht ausgeurteilt ist, geht die Sache ggf. bis zum BAG. Auch muss man beim Arbeitsgericht damit rechnen zu verlieren.
Der AG will ja offensichtlich tricksen und nicht "verhandeln".
Wenn man so etwas mit sich machen lassen muss ist es schon traurig.
@ichEinfachUnverbeamtet
hast du die schriftlich Zusage für die neue Stelle?
Ich würde in der Tat keinen neuen Vertrag Unterschreiben und nach der Zusage einfach bei der neuen Stelle erscheinen, mal sehen was die dann so machen.
Und auf keinen Fall den alten Vertrag kündigen.
Nicht bevor man einen neuen Vertrag hat, der einem auch gefällt.