Autor Thema: Höhere Entgeltgruppe: welche Stufe; Kündigungsfrist: frühestes Einstellungsdatum  (Read 4158 times)

Lars73

  • Gast
Ich würde mir einen anderen Arbeitgeber suchen...

Es wäre allerdings fraglich ob tatsächlich eine neue Wartezeit nach KSchG die Folge wäre. Unter den Umständen hätte man gute Chancen eine Wartezeitkündigung erfolgreich anzugreifen.

Bei der Stufenzuordnung müsste man schauen. Wobei man ja auch nicht das Angebot mit Stufe 1 annehmen muss. Man kann dann auch verhandeln.
Die Gestaltung durch den Arbeitgeber könnte man als Rechtsmissbräuchlich ansehen. Es gibt in der Literatur von einer Richterin des BAG Signale, dass rumtricksen hinsichtlich der Stufenzuordnung erfolgreich angegriffen werden kann. Nur bei einem regulär auslaufenden Vertrag wäre der Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Wenn er eine Kündigung verlangt oder einen Aufhebungsvertrag schließt um die Höhergruppierung zu vermeiden hat man ganz gute Karten es vor Gericht anzugreifen. Aber da diese Konstellation noch nicht ausgeurteilt ist, geht die Sache ggf. bis zum BAG. Auch muss man beim Arbeitsgericht damit rechnen zu verlieren.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Warum denn das?
Du musst doch deinen AG nur davon überzeugen, dass er dich versetzt.
Japp, genau das ist mir nicht gelungen. Ich habe zwar die Zusage, aber einen ÄndVertrag gibt es nicht. Ich denke es ist gewollt, mich als "Neueinsteller", nicht als "Höhergruppierer" zu nehmen (Stufe 1 statt 3). Außerdem gibts ja dann auch noch das KSchG. Ich müsste selber kündigen und neu anfangen. Also wieder 6 Monate kein KündSchutz.
6 Monate starten nur dann neu, wenn du eine Unterbrechung zwischen den zwei AV beim gleichem AG hast.
Zwei AV nicht gleich zwei Arbeitsverhältnisse!
"Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist."


WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Bei der Stufenzuordnung müsste man schauen. Wobei man ja auch nicht das Angebot mit Stufe 1 annehmen muss. Man kann dann auch verhandeln.
Die Gestaltung durch den Arbeitgeber könnte man als Rechtsmissbräuchlich ansehen. Es gibt in der Literatur von einer Richterin des BAG Signale, dass rumtricksen hinsichtlich der Stufenzuordnung erfolgreich angegriffen werden kann. Nur bei einem regulär auslaufenden Vertrag wäre der Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Wenn er eine Kündigung verlangt oder einen Aufhebungsvertrag schließt um die Höhergruppierung zu vermeiden hat man ganz gute Karten es vor Gericht anzugreifen. Aber da diese Konstellation noch nicht ausgeurteilt ist, geht die Sache ggf. bis zum BAG. Auch muss man beim Arbeitsgericht damit rechnen zu verlieren.
Der AG will ja offensichtlich tricksen und nicht "verhandeln".

Wenn man so etwas mit sich machen lassen muss ist es schon traurig.

@ichEinfachUnverbeamtet
hast du die schriftlich Zusage für die neue Stelle?

Ich würde in der Tat keinen neuen Vertrag Unterschreiben und nach der Zusage einfach bei der neuen Stelle erscheinen, mal sehen was die dann so machen.
Und auf keinen Fall den alten Vertrag kündigen.
Nicht bevor man einen neuen Vertrag hat, der einem auch gefällt.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Warum denn das?
Du musst doch deinen AG nur davon überzeugen, dass er dich versetzt.
Japp, genau das ist mir nicht gelungen. Ich habe zwar die Zusage, aber einen ÄndVertrag gibt es nicht. Ich denke es ist gewollt, mich als "Neueinsteller", nicht als "Höhergruppierer" zu nehmen (Stufe 1 statt 3). Außerdem gibts ja dann auch noch das KSchG. Ich müsste selber kündigen und neu anfangen. Also wieder 6 Monate kein KündSchutz.

Du brauchst auch keinen Änderungsvertrag. Die Umsetzung kann auch einseitig vom AG vorgenommen werden.
Ansosnten so wie von WDN (7:36) schrieb - einfach in der neuen Stelle auftauchen.