Autor Thema: Bauamt Stellenbewertung  (Read 5436 times)

PepGuardiola

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Bauamt Stellenbewertung
« am: 28.10.2021 10:28 »
Hallo zusammen,

ich bin bei einer Kommune im Bauamt tätig und aktuell in Entgeltgruppe 8 eingruppiert.
Folgende Tätigkeiten werden u.a. ausgeübt:

- Selbständige und alleinige Veranlagung von Beiträgen nach dem KAG (gemeindliche Entwässerungseinrichtung und Wasserversorgungsanlage) bzw. Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB

- selbständige und alleinige Vorbereitung und abschließende Abwicklung von Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Satzungen nach
§ 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB, Landschafts- und Grünordnungsplan) mit notwendiger Abstimmung mit Fachstellen und Öffentlichkeit

- Selbständige und alleinige unterschriftsfertige Vorbereitung von städtebaulichen Verträgen, hier insbesondere Kostenübernahmeverträge und Regelung des Ausgleichs von naturschutzrechtlich relevanten Eingriffen sowie Erschließungsverträgen

- selbständige und alleinige Beantwortung von rechtlichen Fragen zum Beitragsrecht (beispielsweise zum Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschluss, Grundstücks- und Geschossflächenermittlung)
- selbständige und alleinige Vorbereitung von unterschriftsfertigen Sondervereinbarungen zur EWS und WAS
- selbständige und alleinige Durchführung von Ortsterminen im Rahmen der Beitragsermittlung

- selbständiger und alleiniger Aufbau eines Bauflächenmanagement (Baulückenerfassung, Festlegung entwickelbarer Bauflächen für Wohnen und Gewerbe) und dessen Fortführung

- selbständige und alleinige Beratung bei Baufragen, inkl. der notwendigen Abstimmung mit Fachstellen
- selbständige und alleinige Abwicklung von Bauanträgen in verwaltungsmäßiger Hinsicht im Aufgabenbereich der Gemeinde (Vorprüfung nach BauVorlV, Vorbereitung zur Beschlussfassung, Stellungnahme, Führung des Baubuches, Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf isolierte Befreiungen und Ausnahmen, usw.)


- selbständige vorbereitende grundsätzliche Vorüberlegungen (finanzieller Rahmen, Zeitfolge, usw.) sowie Vorgespräche mit dem Planungsbüro
- selbständige und alleinige Vorbereitung und Prüfung der Vergabe von Planungsleistungen
- selbständige Abwicklung von notwendigen Grundstücksangelegenheiten (Dienstbarkeiten für Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage, Grunderwerb bzw. Grundtausch, Entschädigungen, naturschutzrechtlicher Ausgleich usw.) bis zur Unterschriftsreife
- selbständige und alleinige Vorbereitung und Prüfung der Vergabe von Bau- und Lieferleistungen
- Besprechungen mit Mitarbeiter der ausführenden Baufirma, Anliegern, öffentlichen Stellen sowie Planern im Rahmen der jeweiligen Maßnahme
- selbständige Abwicklung von Förderanträgen für die jeweilige Maßnahme
- Dokumentation der Baumaßnahme gem. VOB, VOL und VOF
-   eigenverantwortliche Abwicklung von Klagen im Bereich der Baumaßnahmen
-   selbständige Durchführung von Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (z. B. Überwachung Mischwasserentlastung Kanalnetz usw.


MEINE FRAGE:
Wäre hier nach eurer Ansicht eine Höhergruppierung möglich??



Kaiser80

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Antw:Bauamt Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 28.10.2021 11:11 »
Das kann so nicht beurteilt werden. Es müssen AV gebildet und vor allem die Zeitanteile angegeben werden.

Edit: Wird im Rahmen KAG z.B. auch Widerspruchsverfahren bearbeitet? Wird von dir auch der Anschluss und Benutzungszwang durchgesetzt?
Ein Großteil der Tätigkeiten erfordert m.E. guFK, sL sind meines Erachtens unstrittig >=50%. Knackpunkt  könnten die Zeitanteile sein ob >=50% bv und ob insb. die guFK >=50% sind.
Erste Einschätzung: Mindestens EG9a


 
« Last Edit: 28.10.2021 11:21 von Kaiser80 »

GenerationY

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Antw:Bauamt Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 28.10.2021 13:37 »
Dafür wird in jeder größeren Stadt regelmäßig E12 gezahlt.

Schokobon

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Antw:Bauamt Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 28.10.2021 13:47 »
Wo auch immer du mal in die Verlegenheit kommen solltest diese Auflistung deiner auszuübenden Tätigkeiten niederzuschreiben empfehle ich dir, das Wort "selbständig" und "eigenverantwortlich" nicht so inflationär zu gebrauchen. Jeder Stellenbewerter sieht das und es löst sofort den Gedanken aus: "Der will sich wichtig machen und verkennt dabei die Bewertungsmechanismen"
Ein Arbeitsvorgang erfordert nicht mehr oder wenige selbständige Leistungen im tariflichen Sinne, nur weil das Wort "selbständig" dabeisteht.

Meine Sekretärin bereitet den halben Tag selbständig Kaffee zu...

Max

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Antw:Bauamt Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 28.10.2021 14:32 »
Dafür wird in jeder größeren Stadt regelmäßig E12 gezahlt.
so oft wie da "alleinige" steht wird es eher ein "Dorf" sein,  oder der AG hat sich nicht ordentlich organisiert, denn der TE könnte schon morgen vom Bus überfahren werden und dann existiert keine Vertretung.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Bauamt Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 28.10.2021 14:52 »
das hört sich nach "Eierlegende Wollmichsau" an.
Bei all den aufgeführten Tätigkeiten und selbständigen Leistungen sei die Frage erlaubt in welcher Tiefe und Komplexität diese erfolgen können.
Hier sind m.E. sowohl Ingenieurkenntnisse, wie auch Verwaltungskenntnisse (Baurecht, Bauleitplanung usw) erforderlich.
Vielleicht ist mit selbständige Abwicklung und Abstimmung gemeint, dass ein gemeinsamer Termin organisiert, Kaffee gekocht und der vorgelegten Planung freudig zugenickt wurde.

Sorry, aber es sind so viele unterschiedliche Bereiche aufgeführt, welche in "normalen" Verwaltungen mit Spezialisten besetzt sind.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar dass eine Person all dieses Fachwissen haben kann. Höchstens es wird nur an der Oberfläche gekratzt und ab genickt.

Stephan

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Antw:Bauamt Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 28.10.2021 15:05 »
 "eigenverantwortliche Abwicklung von Klagen im Bereich der Baumaßnahmen"... in einer Kommune???

Die von die aufgeführten Aufgaben kommen ja nicht jeden Tag wiederholt vor...ich gehe davon aus dass du in einer kleinen Kommune arbeitest... andernfalls bitte hier um Aufklärung...

Nichtsdestotrotz finde ich hier E8 schon mehr als mager...

Kaiser80

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Antw:Bauamt Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 28.10.2021 16:33 »
das hört sich nach "Eierlegende Wollmichsau" an.
.....
Sorry, aber es sind so viele unterschiedliche Bereiche aufgeführt, welche in "normalen" Verwaltungen mit Spezialisten besetzt sind.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar dass eine Person all dieses Fachwissen haben kann. Höchstens es wird nur an der Oberfläche gekratzt und ab genickt.

Möglich. O.g. Tätigkeitsfeld wird in unserer Kommune von 2 TB mit identischer Ausbildung bei 20k Einwohnern abgearbeitet. (E9b, E9c).

Aber ich seh grad:


Folgende Tätigkeiten werden u.a. ausgeübt:


Sind die Tätigkeiten denn auch auszuüben?

PepGuardiola

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Antw:Bauamt Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 29.10.2021 11:07 »
Abgesehen von dem, dass ständig selbstständig erwähnt wird sind wir uns aber einig dass eine Höhergruppierung in zumindest EG 9a gerechtfertigt wäre.

Ja es ist richtig, es handelt sich um eine kleine Kommune. Im Bauamt sind wir zwei Sachbearbeiter und es werden all diese Tätigkeiten tatsächlich erledigt...

Vielen Dank für eure Beiträge

Organisator

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Antw:Bauamt Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 29.10.2021 11:21 »
Abgesehen von dem, dass ständig selbstständig erwähnt wird sind wir uns aber einig dass eine Höhergruppierung in zumindest EG 9a gerechtfertigt wäre.

Ja es ist richtig, es handelt sich um eine kleine Kommune. Im Bauamt sind wir zwei Sachbearbeiter und es werden all diese Tätigkeiten tatsächlich erledigt...

Vielen Dank für eure Beiträge

1. Nein, für die Prüfung nach E9a müsste man die Zeitanteile kennen. Insoweit kann auch die E8 zutreffend sein. Siehe den ersten Beitrag vom Kaiser

2. Es geht nicht darum, ob diese Tätigkeiten erledigt werden, sondern übertragen wurden. Sprich, ob dir die Übernahme der Aufgaben offiziell vom Personalbereich mitgeteilt wurde.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Bauamt Stellenbewertung
« Antwort #10 am: 31.10.2021 10:01 »
Abgesehen von dem, dass ständig selbstständig erwähnt wird sind wir uns aber einig dass eine Höhergruppierung in zumindest EG 9a gerechtfertigt wäre.

Ja es ist richtig, es handelt sich um eine kleine Kommune. Im Bauamt sind wir zwei Sachbearbeiter und es werden all diese Tätigkeiten tatsächlich erledigt...

Vielen Dank für eure Beiträge

Der TVÖD sieht nicht vor dass Umfang und Mehrarbeit extra belohnt wird. Bei der Bewertung und Eingruppierubg geht es um die Wertigkeit der Tätigkeiten.
Bei der oben aufgeführten Liste, kann es nur um Masse gehen. Es ist schlichtweg nicht möglich gleichzeitig Jurist  Ingenieur und Verwaltungsspezialist zu sein.
Z.B. eigenverantwortliche Abwicklung von Klagen.
In meinem Bereich (Bauamt) habe ich es mit Bauklagen im zweistelligen Bereich zu tun. Ich würde mir nicht zutrauen, diese eigenständig abzuwickeln. Hierfür bedient man sich externer Hilfe (Juristen)
Bauleitpläne, Flächennutzungspläne benötigen entsprechende Fachkenntnisse um diese rechtssicher aufzustellen.
Abwicklung von Baumaßnahmen geht von profanen Instandsdtzungsmaßnshmen bis zu komplexen und schwierigen Aufgaben mit mehreren Planern, Firmen usw. Im kommunalen Bereich könnte der Umbsu/Neubau eines Schulzentrums anstehen. Hier wird z.B. auch die entsprechende Fachkompetenz Bauingenieur/Architekt benötigt.

Was ich damit sagen will. Die Tätigkeiten müssten definiert sein, um diese auch werten zu können.
So wie es aufgeschrieben wurde, ist es mehr als unglaubwürdig.

veeam

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Antw:Bauamt Stellenbewertung
« Antwort #11 am: 01.11.2021 16:30 »
Es ist schlichtweg nicht möglich gleichzeitig Jurist  Ingenieur und Verwaltungsspezialist zu sein.

Und selbst wenn doch und dieser Übermensch noch zwei Mal im Jahr eine 40 Stündige Gehirn-OP an siamesischen Zwillingen durchführt, entspricht dies einem so verschwindend geringen Zeitanteil, dass es in der Bewertung keiner Relevanz zustünde.

Deshalb, Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen. Diese lassen sich dann prozentual auf ein Vollzeitäquivalent hochrechnen, sodass ein Entgelt nahe der Entgeltgruppe der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit bestimmt werden kann.