Hallo zusammen,
ich bin bei einer Kommune im Bauamt tätig und aktuell in Entgeltgruppe 8 eingruppiert.
Folgende Tätigkeiten werden u.a. ausgeübt:
- Selbständige und alleinige Veranlagung von Beiträgen nach dem KAG (gemeindliche Entwässerungseinrichtung und Wasserversorgungsanlage) bzw. Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB
- selbständige und alleinige Vorbereitung und abschließende Abwicklung von Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Satzungen nach
§ 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB, Landschafts- und Grünordnungsplan) mit notwendiger Abstimmung mit Fachstellen und Öffentlichkeit
- Selbständige und alleinige unterschriftsfertige Vorbereitung von städtebaulichen Verträgen, hier insbesondere Kostenübernahmeverträge und Regelung des Ausgleichs von naturschutzrechtlich relevanten Eingriffen sowie Erschließungsverträgen
- selbständige und alleinige Beantwortung von rechtlichen Fragen zum Beitragsrecht (beispielsweise zum Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschluss, Grundstücks- und Geschossflächenermittlung)
- selbständige und alleinige Vorbereitung von unterschriftsfertigen Sondervereinbarungen zur EWS und WAS
- selbständige und alleinige Durchführung von Ortsterminen im Rahmen der Beitragsermittlung
- selbständiger und alleiniger Aufbau eines Bauflächenmanagement (Baulückenerfassung, Festlegung entwickelbarer Bauflächen für Wohnen und Gewerbe) und dessen Fortführung
- selbständige und alleinige Beratung bei Baufragen, inkl. der notwendigen Abstimmung mit Fachstellen
- selbständige und alleinige Abwicklung von Bauanträgen in verwaltungsmäßiger Hinsicht im Aufgabenbereich der Gemeinde (Vorprüfung nach BauVorlV, Vorbereitung zur Beschlussfassung, Stellungnahme, Führung des Baubuches, Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf isolierte Befreiungen und Ausnahmen, usw.)
- selbständige vorbereitende grundsätzliche Vorüberlegungen (finanzieller Rahmen, Zeitfolge, usw.) sowie Vorgespräche mit dem Planungsbüro
- selbständige und alleinige Vorbereitung und Prüfung der Vergabe von Planungsleistungen
- selbständige Abwicklung von notwendigen Grundstücksangelegenheiten (Dienstbarkeiten für Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage, Grunderwerb bzw. Grundtausch, Entschädigungen, naturschutzrechtlicher Ausgleich usw.) bis zur Unterschriftsreife
- selbständige und alleinige Vorbereitung und Prüfung der Vergabe von Bau- und Lieferleistungen
- Besprechungen mit Mitarbeiter der ausführenden Baufirma, Anliegern, öffentlichen Stellen sowie Planern im Rahmen der jeweiligen Maßnahme
- selbständige Abwicklung von Förderanträgen für die jeweilige Maßnahme
- Dokumentation der Baumaßnahme gem. VOB, VOL und VOF
- eigenverantwortliche Abwicklung von Klagen im Bereich der Baumaßnahmen
- selbständige Durchführung von Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (z. B. Überwachung Mischwasserentlastung Kanalnetz usw.
MEINE FRAGE:
Wäre hier nach eurer Ansicht eine Höhergruppierung möglich??