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Bauamt Stellenbewertung

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PepGuardiola:
Hallo zusammen,

ich bin bei einer Kommune im Bauamt tätig und aktuell in Entgeltgruppe 8 eingruppiert.
Folgende Tätigkeiten werden u.a. ausgeübt:

- Selbständige und alleinige Veranlagung von Beiträgen nach dem KAG (gemeindliche Entwässerungseinrichtung und Wasserversorgungsanlage) bzw. Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB

- selbständige und alleinige Vorbereitung und abschließende Abwicklung von Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Satzungen nach
§ 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB, Landschafts- und Grünordnungsplan) mit notwendiger Abstimmung mit Fachstellen und Öffentlichkeit

- Selbständige und alleinige unterschriftsfertige Vorbereitung von städtebaulichen Verträgen, hier insbesondere Kostenübernahmeverträge und Regelung des Ausgleichs von naturschutzrechtlich relevanten Eingriffen sowie Erschließungsverträgen

- selbständige und alleinige Beantwortung von rechtlichen Fragen zum Beitragsrecht (beispielsweise zum Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschluss, Grundstücks- und Geschossflächenermittlung)
- selbständige und alleinige Vorbereitung von unterschriftsfertigen Sondervereinbarungen zur EWS und WAS
- selbständige und alleinige Durchführung von Ortsterminen im Rahmen der Beitragsermittlung

- selbständiger und alleiniger Aufbau eines Bauflächenmanagement (Baulückenerfassung, Festlegung entwickelbarer Bauflächen für Wohnen und Gewerbe) und dessen Fortführung

- selbständige und alleinige Beratung bei Baufragen, inkl. der notwendigen Abstimmung mit Fachstellen
- selbständige und alleinige Abwicklung von Bauanträgen in verwaltungsmäßiger Hinsicht im Aufgabenbereich der Gemeinde (Vorprüfung nach BauVorlV, Vorbereitung zur Beschlussfassung, Stellungnahme, Führung des Baubuches, Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf isolierte Befreiungen und Ausnahmen, usw.)


- selbständige vorbereitende grundsätzliche Vorüberlegungen (finanzieller Rahmen, Zeitfolge, usw.) sowie Vorgespräche mit dem Planungsbüro
- selbständige und alleinige Vorbereitung und Prüfung der Vergabe von Planungsleistungen
- selbständige Abwicklung von notwendigen Grundstücksangelegenheiten (Dienstbarkeiten für Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage, Grunderwerb bzw. Grundtausch, Entschädigungen, naturschutzrechtlicher Ausgleich usw.) bis zur Unterschriftsreife
- selbständige und alleinige Vorbereitung und Prüfung der Vergabe von Bau- und Lieferleistungen
- Besprechungen mit Mitarbeiter der ausführenden Baufirma, Anliegern, öffentlichen Stellen sowie Planern im Rahmen der jeweiligen Maßnahme
- selbständige Abwicklung von Förderanträgen für die jeweilige Maßnahme
- Dokumentation der Baumaßnahme gem. VOB, VOL und VOF
-   eigenverantwortliche Abwicklung von Klagen im Bereich der Baumaßnahmen
-   selbständige Durchführung von Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (z. B. Überwachung Mischwasserentlastung Kanalnetz usw.


MEINE FRAGE:
Wäre hier nach eurer Ansicht eine Höhergruppierung möglich??

Kaiser80:
Das kann so nicht beurteilt werden. Es müssen AV gebildet und vor allem die Zeitanteile angegeben werden.

Edit: Wird im Rahmen KAG z.B. auch Widerspruchsverfahren bearbeitet? Wird von dir auch der Anschluss und Benutzungszwang durchgesetzt?
Ein Großteil der Tätigkeiten erfordert m.E. guFK, sL sind meines Erachtens unstrittig >=50%. Knackpunkt  könnten die Zeitanteile sein ob >=50% bv und ob insb. die guFK >=50% sind.
Erste Einschätzung: Mindestens EG9a


 

GenerationY:
Dafür wird in jeder größeren Stadt regelmäßig E12 gezahlt.

Schokobon:
Wo auch immer du mal in die Verlegenheit kommen solltest diese Auflistung deiner auszuübenden Tätigkeiten niederzuschreiben empfehle ich dir, das Wort "selbständig" und "eigenverantwortlich" nicht so inflationär zu gebrauchen. Jeder Stellenbewerter sieht das und es löst sofort den Gedanken aus: "Der will sich wichtig machen und verkennt dabei die Bewertungsmechanismen"
Ein Arbeitsvorgang erfordert nicht mehr oder wenige selbständige Leistungen im tariflichen Sinne, nur weil das Wort "selbständig" dabeisteht.

Meine Sekretärin bereitet den halben Tag selbständig Kaffee zu...

Max:

--- Zitat von: GenerationY am 28.10.2021 13:37 ---Dafür wird in jeder größeren Stadt regelmäßig E12 gezahlt.

--- End quote ---
so oft wie da "alleinige" steht wird es eher ein "Dorf" sein,  oder der AG hat sich nicht ordentlich organisiert, denn der TE könnte schon morgen vom Bus überfahren werden und dann existiert keine Vertretung.

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