Hallo Isie,
das ist korrekt, aber der Fall verhält sich genau andersrum:
Der Arbeitnehmer will weiterhin in Sonderurlaub bleiben für 1 bis 2 Jahre.
Der Arbeitgeber will aber auch das der Arbeitnehmer in Sonderurlaub bleiben kann,
nur insgesamt liegt kein wichtiger Grund vor.
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer weiterhin Sonderurlaub zu gewähren, obgleich kein sonstiger Grund vorliegt.
Oder anders ausgedrückt kann der Arbeitgeber weiterhin sich auf § 28 TV-L berufen um den Arbeitnehmer einen Sonderurlaub zu gewähren, muss somit der Arbeitgeber bei einer Gewährung auch einen wichtigen Grund anführen?