Autor Thema: § 28 Sonderurlaub TV-L  (Read 2301 times)

FBFlo

  • Gast
§ 28 Sonderurlaub TV-L
« am: 28.10.2021 13:40 »
Hallo,

mal wieder eine Frage:

Kann ich einen Arbeitnehmer nach § 28 TV-L in Sonderurlaub belassen?

Folgende Schwierigkeit:

Wichtiger Grund:
- Kindererziehung (kein Kind unter 18 Jahre)
- Pflege der Familie (kein Pflegefall vorhanden)
- auch sonst würde aus dem Kommentar kein anderer wichtiger Grund vorliegen.

Beschäftigter würde aber gerne weiterhin in Sonderurlaub bleiben.
Beschäftigter befindet sich schon seit 12 Jahren in Sonderunrlaub (wegen Kinder unter 18 Jahren) Grund jetzt wegefallen.

Arbeitgeber, könnte auch noch auf den Arbeitnehmer verzichten und wäre einer Verlängerung positiv gestimmt.

Auf einen Aufhebungsvertrag mit Wiedereinstellung lässt sich der Arbeitnehmer nicht ein.

Welche gründe könnte man noch anführen als Arbeitgeber um den Arbeitnehmer (vertragsrechtlich sicher) weiterhin zu beurlauben.

Gruß
FB


Isie

  • Gast
Antw:§ 28 Sonderurlaub TV-L
« Antwort #1 am: 28.10.2021 14:03 »
1. Den Arbeitnehmer fragen, ob er einen wichtigen Grund hat.
2. Falls der Arbeitnehmer seinen wichtigen Grund darlegt, prüfen, ob das ein wichtiger Grund ist. Rechtsprechung des BAG kann dabei helfen.
3. Falls kein wichtiger Grund vorliegt, Antrag ablehnen.

FBFlo

  • Gast
Antw:§ 28 Sonderurlaub TV-L
« Antwort #2 am: 28.10.2021 14:13 »
Hallo Isie,

das ist korrekt, aber der Fall verhält sich genau andersrum:

Der Arbeitnehmer will weiterhin in Sonderurlaub bleiben für 1 bis 2 Jahre.
Der Arbeitgeber will aber auch das der Arbeitnehmer in Sonderurlaub bleiben kann,
nur insgesamt liegt kein wichtiger Grund vor.

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer weiterhin Sonderurlaub zu gewähren, obgleich kein sonstiger Grund vorliegt.
Oder anders ausgedrückt kann der Arbeitgeber weiterhin sich auf § 28 TV-L berufen um den Arbeitnehmer einen Sonderurlaub zu gewähren, muss somit der Arbeitgeber bei einer Gewährung auch einen wichtigen Grund anführen?

Organisator

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Antw:§ 28 Sonderurlaub TV-L
« Antwort #3 am: 28.10.2021 14:48 »
Wozu braucht der Arbeitgeber für die Gewährung von Sonderurlaub eine rechtliche Grundlage? Soweit er damit gegen keine anderen Vorgaben (z.B. aus dem Haushaltsrecht?) verstößt, kann er doch entsprechend der Vertragsfreiheit handeln. Und zugunsten des Arbeitnehmers vom Tarifrecht abweichen ohnehin.

FBFlo

  • Gast
Antw:§ 28 Sonderurlaub TV-L
« Antwort #4 am: 28.10.2021 15:22 »
Danke für die Antworten :-)