Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Übernahme Fachdienstleitung
Wilja279:
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich hätte eine Frage die meine Eingruppierung betrifft.
Aktuell bin ich in E8 eingruppiert. Zum 1.11. übernehme ich die Stelle der Fachdienstleitung Finanzen, bewertet nach E11. Da ich erst im nächsten Jahr mit dem AII Lehrgang starte, werde ich in E9a höhergruppiert.
Ist das so rechtens? Die höherwertige Tätigkeit führe ich ja dennoch aus.
Vielen Dank im Voraus!
Schokobon:
Bei Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen (hier: Ausbildungs- und Prüfungspflicht) führt die Eingruppierung in eine EG niedriger. Das wäre dann hier die EG 10.
Wilja279:
Danke schonmal ;D Aus welcher Norm ergibt sich das?
Schokobon:
Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)
2. Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person
Wilja279:
Eine Zulage zb entfällt dann?
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