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Wechsel TV-L zu TVöD

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Steffi G:
Hallo zusammen,

ich habe ein Stellenangebot erhalten welches mir einen Wechsel von TV-L zum TVöD ermöglicht.
Im TV-L bin ich aktuell in E10 Stufe 2 eingruppiert. Beim neuen Arbeitgeber konnte ich eine Eingruppierung in E11 Stufe 5 verhandeln. Ist das zulässig?
Danke für eure Info.

WasDennNun:

--- Zitat von: Steffi G am 29.10.2021 09:02 ---Hallo zusammen,

ich habe ein Stellenangebot erhalten welches mir einen Wechsel von TV-L zum TVöD ermöglicht.
Im TV-L bin ich aktuell in E10 Stufe 2 eingruppiert. Beim neuen Arbeitgeber konnte ich eine Eingruppierung in E11 Stufe 5 verhandeln. Ist das zulässig?
Danke für eure Info.

--- End quote ---
Es herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland.
Theoretisch darf man übertariflich bezahlen.

Wenn du förderliche Zeiten in Höhe von 10 Jahren hast und deine Einstellung zur Deckung des Personalbedarfs notwendig ist, dann ist es sogar nicht übertariflich, sondern nur eine Anwendung einer tariflichen Regelung.

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