Eingruppierung Übernahme Fachdienstleitung

Begonnen von Wilja279, 28.10.2021 15:09

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Wilja279

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich hätte eine Frage die meine Eingruppierung betrifft.
Aktuell bin ich in E8 eingruppiert. Zum 1.11. übernehme ich die Stelle der Fachdienstleitung Finanzen, bewertet nach E11. Da ich erst im nächsten Jahr mit dem AII Lehrgang starte, werde ich in E9a höhergruppiert.
Ist das so rechtens? Die höherwertige Tätigkeit führe ich ja dennoch aus.

Vielen Dank im Voraus!

Schokobon

Bei Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen (hier: Ausbildungs- und Prüfungspflicht) führt die Eingruppierung in eine EG niedriger. Das wäre dann hier die EG 10.

Wilja279

Danke schonmal  ;D Aus welcher Norm ergibt sich das?

Schokobon

Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)
2. Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person


Wilja279


2strong

In welchem Bundesland liegt der Sachverhalt vor?

Wilja279


Lars73

Wenn es um die Ausbildungs- und Prüfungspflicht geht handelt es sich nicht um eine Fall der Vorbemerkung 2. sondern 7.
Ab dem 4. Monat gibt es eine Zulage hier dann mit der Differenz zwischen E9a und E11.

2strong

Genau, darauf wollte ich mit meiner Frage hinaus (örtlicher Geltungsbereich der Vorbemerkung Nr. 7 nur in den Atem Ländern).