Hallo,
wird aufgrund von Kind-Krank-Tagen in denen zur Bemessungsgrundlage herangezogenen Monaten (Juli, August, September) die Jahressonderzahlung gekürzt?
§20 TV-L sagt: "Zeiträume, für die Krankengeldzuschuss gezahlt worden ist, bleiben hierbei unberücksichtigt", da es sich allerdings um Kinder-Krankengeld handelt, bin ich unsicher...
Vielen Dank