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Berechnung Jahressonderzahlung

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Poggeliese:
Hallo,

wird aufgrund von Kind-Krank-Tagen in denen zur Bemessungsgrundlage herangezogenen Monaten (Juli, August, September) die Jahressonderzahlung gekürzt?

§20 TV-L sagt: "Zeiträume, für die Krankengeldzuschuss gezahlt worden ist, bleiben hierbei unberücksichtigt", da es sich allerdings um Kinder-Krankengeld handelt, bin ich unsicher...

Vielen Dank

McOldie:
Die Zahl der "Kinder-Kranken-Tage" werden bei der Berechnung der Sonderzahlung nicht berücksichtigt, d.h. es findet Satz 2 der Protokollerklärung zu Abs. 2  des § 20 Anwendung

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