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Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
holymoly12:
Hello,
es gibt Tarifverträge die die Auszahlung der Jahressonderzahlung an die Bedingung knüpfen das man am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis steht. Auch ich gehöre dazu. Und wenn ich das alles nicht völlig verstehe heißt das doch das die Höhe und die Anzahl der Jahressonderzahlung nicht von der geleisteten Arbeitszeit abhängt sondern davon wann man genau eingestellt wurde und wann der Vertrag endet.
Ein Beispiel: Ich werde am 1.12 eingestellt. 2 Jahre später läuft mein Vertrag aus und am 30. November trete ich aus. Das heißt ich habe 24 volle Monate bzw. 2 volle Jahre gearbeitet, bekomme aber nur ein einziges mal die Jahressonderzahlung. Würde ich nur 1 Tag später eingestellt werden und dafür am 01.12 austretten bekomme ich zwei Jahressonderzahlungen obwohl ich exakt gleich viel gearbeitet habe.
Ist nicht die Sonderzahlung quasi eine Belohnung für die geleistete Arbeit? Es ist doch irgendwie absurd das jemand 0 Monate gearbeitet hat (Einstellung 1.12) und dafür einen Anteil an der Sonderzahlung bekommt. Und jemand hat 12 Monate gearbeitet (Einstellung 1.11) und bekommt quasi den selben kleinen Anteil an der Sonderzahlung.
Diese Logik würde ich ja noch halbwegs nachvollziehen können wenn im Gegenzug die Sonderzahlung nicht gekürzt wird wenn man keine vollen 12 Monate gearbeitet hat. Das heißt jeder der am 1.12 angestellt ist bekommt wie volle Sonderzahlung selbst wenn er 0 Monate gearbeitet hat.
Aber auf der einen Seite die Sonderzahlung an die geleistete Arbeit knüpfen und sie um jeden Monat kürzen der nicht gearbeitet wurde, auf der anderen Seite aber die geleistete Arbeit unbeachtet lassen und selbst bei 12 Monate voller Arbeit unter umständen keine volle Sonderzahlung zahlen.................................irgendwie komisch.
McOldie:
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) sehen vor, dass u.a. ein Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Bei einer Einstellung zum 1.12. besteht also ein Anspruch auf 1/12tel der Sonderzahlung. Ist diese Zahlung bei der Einstellung nicht geleistet worden?
holymoly12:
--- Zitat von: McOldie am 29.10.2021 13:13 ---Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) sehen vor, dass u.a. ein Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Bei einer Einstellung zum 1.12. besteht also ein Anspruch auf 1/12tel der Sonderzahlung. Ist diese Zahlung bei der Einstellung nicht geleistet worden?
--- End quote ---
Doch. Aber das genau meine ich doch. Fange ich am 1.12 an und habe 24 Monate Vertrag, dann bekomm ich eine Jahressonderzahlung 12/12 obwohl ich volle 24 Monate gearbeitet habe. Da wird die geleistete Arbeit völlig außer acht gelassen.
Fange ich am 1.12 an unabhängig meiner Vertragslaufzeit bekomme ich 1/12 Jahressonderzahlung mit der Argumentation "na es wurde noch garnicht gearbeitet, wofür dann die volle Sonderzahlung?"
Fange ich am 2.12 an und habe 24 Monate Vertrag, dann bekomme ich im ersten Jahr 12/12 Sonderzahlung und im zweiten Jahr 12/12 Sonderzahlung, obwohl genauso viel gearbeitet wurde wie im ersten Fall. Es gibt also eine komplette Jahressonderzahlung mehr weil sich das Einstellungsdatum um 1 Tag verschoben hat...........
Isie:
Die Stichtagsregelung ist tariflich vereinbart und das ist dann eben so. Eine frühere tarifliche Regelung besagte, dass einem die Zuwendung nur zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis bis 31.03. des Folgejahres besteht. Das führte gelegentlich dazu, dass die Zuwendung zurückgezahlt werden musste. Auch keine glückliche Regelung.
Wenn dein AV am 01.12. beginnt und 24 Monate dauert, bekommst du zwei JSZ. Eine in Höhe von 1/12 und im nächsten Jahr 12/12.
holymoly12:
--- Zitat von: Isie am 29.10.2021 14:20 ---Die Stichtagsregelung ist tariflich vereinbart und das ist dann eben so. Eine frühere tarifliche Regelung besagte, dass einem die Zuwendung nur zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis bis 31.03. des Folgejahres besteht. Das führte gelegentlich dazu, dass die Zuwendung zurückgezahlt werden musste. Auch keine glückliche Regelung.
Wenn dein AV am 01.12. beginnt und 24 Monate dauert, bekommst du zwei JSZ. Eine in Höhe von 1/12 und im nächsten Jahr 12/12.
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Und der dessen AV 24 Stunden später beginnt bekommt zwei mal 12/12. Das sind unter umständen schonmal mehrere tausend € und quasi eine komplette Gehaltsstufe unterschied wegen 24 Stunden.
Finde schon das man insbesondere auf Seiten die sich mit Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes beschäftigen, ruhig darauf hinweisen kann das man bei AV 1.12 unter umständen mehere tausend € verliert. Über Tätigkeitsebenen wird hier ja auch wild diskutiert (ob jetzt 4 oder 5 z.b) was am Ende Gehaltstechnisch den selben unterschied macht.
Mit welcher Begründung gibt es denn bei beginn 1.12 nur 1/12 der Sonderzahlung....?
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