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Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
honoiboy:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 02.11.2021 10:55 ---
--- Zitat von: honoiboy am 02.11.2021 10:18 ---
--- Zitat von: Max am 02.11.2021 10:11 ---Im Vergleich zur Umlage auf das Entgelt ist die Sonderzahlung günstiger für den AG
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Und ungünstiger und unfairer für den AN. Wer zur Hölle hat das ausgehandelt??
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Man darf den psychologischen Effekt bei den Arbeitnehmern nicht verkennen. Hier wird nicht rational nach dem Prinzip homooeconomicus bewertet. Die Leute lieben ihr Weihnachtsgeld, auch wenn eine Umlage sinnvoller wäre.
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Natürlich wäre eine Umlage für alle Sinvoller und auch für alle fairer. Meine Belohnung bekomme ich dann eben für jeden gearbeiteten Monat.
Würde mich wirklich mal gerne mit den AN Vertretern unterhalten mit welcher Argumentation diese Regelung durchgewunken wurde.
Es ist also völlig ok unter Umständen AN 12 Monate Arbeitsleistung erbringen lassen ohne auch nur 1 Cent Jahressonderzahlung. Auf der anderen Seite wird aber penibel darauf geachtet das jeder nicht gearbeiteter Monat dann von der Jahressonderzahlung abgezogen wird. Schön mit zweierlei Maß messen. Läuft sowas nicht schon unter Sittenwidrig?
Sozialarbeiter:
AN Vertreter vertreten auch nur die Wünsche der AN.
Ich mutmaße einfach mal, dass bei einer Umfrage unter AN, ob die Jahressonderzahlung auf die Monate umgelegt werden soll, die Mehrheit mit "Nein" abstimmen würde.
Ich würde sogar soweit gehen, dass eine Mehrheit ein zweite Jahressonderzahlung (zB Urlaubsgeld) in Höhe von 1.200€ einer monatlichen Erhöhung von 100€ bevorzugen würde...
honoiboy:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 02.11.2021 11:45 ---AN Vertreter vertreten auch nur die Wünsche der AN.
Ich mutmaße einfach mal, dass bei einer Umfrage unter AN, ob die Jahressonderzahlung auf die Monate umgelegt werden soll, die Mehrheit mit "Nein" abstimmen würde.
Ich würde sogar soweit gehen, dass eine Mehrheit ein zweite Jahressonderzahlung (zB Urlaubsgeld) in Höhe von 1.200€ einer monatlichen Erhöhung von 100€ bevorzugen würde...
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Hat aber nix damit zu tun das man so eine an Sittenwidrigkeit grenzender Stichtagsregelung durchwinkt.
Stichtagsregelungen können immer zu Ungerechtigkeit führen. Dann erwarte ich das aber das das für beide Seiten gilt. AN und AG. Bei der aktuellen Regelung wird einfach nur der AN absurd benachteiligt. Wenn es so eine starre Stichtagsregelung gibt.......warum erhält dann jemand der am 1.12 eingestellt wird nicht die volle Jahressonderzahlung?
Wie kann es sein das die AN Vertreter es durchgewunken haben das AG für jeden nicht gearbeiteten Monat die Jahressonderzahlung kürzen, wenn auf der anderen Seite aber die abgeleistete Arbeit wiederum keine Rolle spielt. Der AG hat hier also doppelt einen Vorteil. Er kann die Sonderzahlung kürzen für nicht gearbeite Monate, kann aber unter Umständen selbst bei 12 monatiger Arbeit die Jahresonderzahlung immernoch streichen. Mit welcher Begründung kann ein Gericht so etwas durchwinken?
Kat:
--- Zitat von: holymoly12 am 29.10.2021 14:37 --- wozu ist die Sonderzahlung nochmal gedacht? Belohung für die geleistete Arbeit...........ähm ok :)haha
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Nein. Die ist eher dafür gedacht, daß über sie getrennt von den monattlichen Tariferhöhungen verhandelt werden und sie auch schonmal eingefroren werden kann, so daß man nach ein paar Jahren nicht mehr 100 Prozent Jahressonderzahlung erhält sondern nur noch rund 80 Prozent. Und dass der Arbeitgeber eben spart,w enn man am 1,.12. d.J. nicht im Beschäftigungsverhältnis steht.
honoiboy:
--- Zitat von: Kat am 02.11.2021 12:09 ---
--- Zitat von: holymoly12 am 29.10.2021 14:37 --- wozu ist die Sonderzahlung nochmal gedacht? Belohung für die geleistete Arbeit...........ähm ok :)haha
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Nein. Die ist eher dafür gedacht, daß über sie getrennt von den monattlichen Tariferhöhungen verhandelt werden und sie auch schonmal eingefroren werden kann, so daß man nach ein paar Jahren nicht mehr 100 Prozent Jahressonderzahlung erhält sondern nur noch rund 80 Prozent. Und dass der Arbeitgeber eben spart,w enn man am 1,.12. d.J. nicht im Beschäftigungsverhältnis steht.
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Also ist die Jahressonderzahlung nicht an die geleisteten Arbeit gekoppelt?
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