Autor Thema: Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?  (Read 8769 times)

BAT

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #45 am: 03.11.2021 15:10 »
Wie kann das mit den zwei Monaten später?

Opa

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #46 am: 03.11.2021 17:41 »
Für die Jahrgänge 1958-1964 erhöht sich das Renteneintrittsalter um jeweils 2 Monate.
 31.12.1963 geboren = mit 66 Jahren, 10 Monaten in Rente.
01.01.1964 geboren = mit 67 Jahren in Rente.

BAT

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #47 am: 03.11.2021 18:53 »
Für die Jahrgänge 1958-1964 erhöht sich das Renteneintrittsalter um jeweils 2 Monate.
 31.12.1963 geboren = mit 66 Jahren, 10 Monaten in Rente.
01.01.1964 geboren = mit 67 Jahren in Rente.

Das sind dann wohl eher drei Monate. Bzw. 3 Monate minus einen Tag später. ;)

honoiboy

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #48 am: 04.11.2021 08:27 »
Warum stehen auf dieser Seite dann Tabellen zu den Tätigkeitsstufen?

Damit man sich über die Entgelte informieren kann. Warum sonst?

Warum ist die Tatsache das man wegen 1 Tag unterschied über 1 Jahr so viel Geld verliert wie der Unterschied einer Tätigkeitsstufe weniger wichtig als die Entgelttabelle?
Die Tatsache mag für Betroffene wichtig sein, es bleibt aber eine Tatsache. Stichtagsregelungen kann man wie alle Grenzen als unfair empfinden, wenn man knapp darunter liegt. Ist aber dennoch nichts ungewöhnliches im Rechtsverkehr und wenn man sich darüber vorher informiert hat, weiß man, was auf einen zukommt und kann es in seine Entscheidung einfließen lassen.
Diskutier mal dein Problem mit jemandem, der wegen eines einzigen fehlenden versicherungspflichtigen Tages keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder mit jemandem, der nur deshalb, weil er einen Tag zu spät geboren wurde, erst 2 Monate später in Rente gehen darf.

Das hab ich alles sehr wohl verstanden. Die Stichtagregelungen sind aber nur für genau eine Partei unter Umständen unfair, die AN. Der AG hat ausnahmslos Vorteile dadurch. Er kann die Jahressonderzahlung komplett streichen obwohl volle 12 Monate gearbeitet wurde. Wiederum muss er aber auch keine volle Jahressonderzahlung zahlen wenn jemand Stichtagsgemäß am 1.12 eingestellt wird (Das wäre nämlich die faire Variante davon, gleiche Vorteile/Nachteile auf beiden Seiten).

Opa

  • Gast
Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #49 am: 04.11.2021 09:40 »
(Das wäre nämlich die faire Variante davon, gleiche Vorteile/Nachteile auf beiden Seiten).

Naja, zur Bewertung, ob die „Vor- und Nachteile“ fair zwischen AG und AN aufgeteilt sind, sollte man vielleicht alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gegenüberstellen. Wenn man sich nur einen Teilaspekt rauspickt, wird sich immer ein Zerrbild ergeben.
Vielleicht findet es ja auch der ein oder andere Arbeitgeber „unfair“, dass er im Krankheitsfall oder während des Urlaubs Entgelt fortzahlen muss.
Ein Arbeitsverhältnis enthält eben Regelungen, die mal für den AG und mal für den AN vorteilhaft sind. Und einige dieser Regelungen enthalten „harte Grenzen“. Letztlich dient dies der Rechtssicherheit und -klarheit sowie der Vereinfachung bei der Feststellung gegenseitiger Ansprüche.

honoiboy

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #50 am: 04.11.2021 09:57 »
(Das wäre nämlich die faire Variante davon, gleiche Vorteile/Nachteile auf beiden Seiten).

Naja, zur Bewertung, ob die „Vor- und Nachteile“ fair zwischen AG und AN aufgeteilt sind, sollte man vielleicht alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gegenüberstellen. Wenn man sich nur einen Teilaspekt rauspickt, wird sich immer ein Zerrbild ergeben.
Vielleicht findet es ja auch der ein oder andere Arbeitgeber „unfair“, dass er im Krankheitsfall oder während des Urlaubs Entgelt fortzahlen muss.
Ein Arbeitsverhältnis enthält eben Regelungen, die mal für den AG und mal für den AN vorteilhaft sind. Und einige dieser Regelungen enthalten „harte Grenzen“. Letztlich dient dies der Rechtssicherheit und -klarheit sowie der Vereinfachung bei der Feststellung gegenseitiger Ansprüche.

Hmm komisch. Eine "Vereinfachung" wäre allen die ab 1.12 in Anstellung stehen die Jahressonderzahlung zu zahlen. Da wird dann aber urplötzlich wieder alles anteilig runtergerechnet wenn man erst ab 1.12 angestellt wurde. Das will von "Vereinfachung" niemand mehr etwas wissen.....

BAT

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #51 am: 05.11.2021 11:18 »
Das ist das Problem halt von Stichtagen. Mein vorheriges Auto war auch 15 Tage "zu spät" angemeldet. Kostet dann "lebenslang" 50 % mehr an KFZ-Steuer, obwohl es genau der gleiche Wagen ist, wie der mit der geringeren KFZ-Steuer :P