Autor Thema: [Allg] Beantragung Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel  (Read 3804 times)

WessiVonOsten

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Moin liebe Community  :)

Bei mir steht eine länderübergreifende Versetzung (sh —-> mv) an.

Aktuell erfolgt meine Besoldung hier in SH in Stufe 10 (BDA), in MV wäre es „nur“ die Stufe 8 (EDA).
Nach meiner Information kann diese Differenz durch eine Zulage (Paragraph 62 LBesG MV) ausgeglichen werden.

Meine Fragen dazu sind:

Wer (ich oder mein neuer „Chef“), wie (formlos?), wo und wann kann diese Zulage beantragt werden?

Vielen Dank schonmal im voraus….
« Last Edit: 31.10.2021 17:10 von Admin2 »

Feidl

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Du beantragst das formlos bei deinem Dienstherren, i.d.R. bei der Personalabteilung.

WessiVonOsten

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Vielen Dank. 👍🏻😊
Das ist jetzt eine Vermutung von dir, weil du es von woanders her so kennst?? 🤷‍♂️

BeamterBR

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Die Personalabteilung kümmert sich im Regelfall um solche Vorgänge. Je nach dem bei welchem Dienstherrn die Anstellung erfolgt, ist jemand anderes oder ein Gremium die oberste Dienstbehörde, die die Entscheidung nach Absatz 4 fällt. Die Personalabteilung bereitet dies im Regelfall vor.

WessiVonOsten

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort…😊👍🏻

tjot

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Hallo,
genau Du beantragst das formlos bei Deiner Personalstelle. Bin 2016 vom Bund zum Land Berlin gewechselt. Bei mir hat es allerdings 3 Jahre gedauert, ehe ich den Bescheid bekommen habe🤭🤭🤭! Es kam wohl noch nicht so oft in der Berliner Verwaltung vor, dass jemand zum schlecht bezahlten Land Berlin wechselt😆!

Feidl

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Und ich hab gedacht, dass das bei mir mit halben jahr schon langer Zeitraum war.

Na ja, dit is Berlin, da dauert alles noch länger.

HansGeorg

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Immer dran denken, dass du kein Anrecht darauf hast. Vorher klären ob diese Zulage gezahlt wird und das muss schriftlich vorliegen.

WessiVonOsten

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hallo allerseits,

vielen dank für eure erfahrungen und tipps.
0,5 bis 3 jahre?? 😳🤷‍♂️ naja, ich lasse mich mal überraschen und werde mal das erste mal nachfragen.

 bleibt gesund und bis zum nächsten mal…😊👋🏻

mmp

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Lese ich richtig, dass bei einem Wechsel von Land zu Bund die Ermessensentscheidung des Dienstherren entfällt?

§ 19b BBesG  :o