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[Allg] Beantragung Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel

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WessiVonOsten:
Moin liebe Community  :)

Bei mir steht eine länderübergreifende Versetzung (sh —-> mv) an.

Aktuell erfolgt meine Besoldung hier in SH in Stufe 10 (BDA), in MV wäre es „nur“ die Stufe 8 (EDA).
Nach meiner Information kann diese Differenz durch eine Zulage (Paragraph 62 LBesG MV) ausgeglichen werden.

Meine Fragen dazu sind:

Wer (ich oder mein neuer „Chef“), wie (formlos?), wo und wann kann diese Zulage beantragt werden?

Vielen Dank schonmal im voraus….

Feidl:
Du beantragst das formlos bei deinem Dienstherren, i.d.R. bei der Personalabteilung.

WessiVonOsten:
Vielen Dank. 👍🏻😊
Das ist jetzt eine Vermutung von dir, weil du es von woanders her so kennst?? 🤷‍♂️

BeamterBR:
Die Personalabteilung kümmert sich im Regelfall um solche Vorgänge. Je nach dem bei welchem Dienstherrn die Anstellung erfolgt, ist jemand anderes oder ein Gremium die oberste Dienstbehörde, die die Entscheidung nach Absatz 4 fällt. Die Personalabteilung bereitet dies im Regelfall vor.

WessiVonOsten:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort…😊👍🏻

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