Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen

Innerhalb der FHH habe ich mich wertgleich auf eine Position bei einer anderen Dienststelle beworben (mein unbefristeter Arbeitsvertag ist mit der FHH geschlossen). In der Vergangenheit war es so, dass wir unseren Beschäftigten/Bediensteten bei Versetzung im Vorwege die Abgeltung der Urlaubstage vor dem Versetzungstermin ermöglicht haben. Aber besteht darauf ein grundsätzlicher Anspruch?
Zu meinem Fall: Sofern ich eine Zusage erhalten würde, ist es durchaus denkbar, dass mein Vorgesetzter mich entweder zum 1.1. oder 1.2.22 gehen lassen wird. Ich hatte für dieses Jahr noch 29 Resturlaubstage, mir jedoch kürzlich für den gesamten Februar Urlaub eingetragen. Den Urlaub würde ich im Falle der Versetzung natürlich stornieren, um in der neuen Dienststelle direkt starten zu können.
Bestünde deshalb grundsätzlich für mich der Anspruch, dass ich die für dieses Jahr dann noch offenen Urlaubstage nehmen muss bzw darf? Ich kann mir gut vorstellen, dass mein jetziger Vorgesetzter mir eine Urlaubssperre auferlegen würde.
Vielleicht weiß jemand Rat? Meine zuständige Personalsachbearbeitung kann ich leider erst befragen, sobald eine positive Rückmeldung erfolgt ist.
Viele Grüße und besten Dank im Voraus!