Hallo liebe Mitglieder,
ich kämpfe mich seit Wochen durch die niedersächsischen Gesetzestexte und kriege keine finale/ konkrete Antwort auf meine Frage.
Nun versuche ich es hier:
Kennt sich jemand damit aus, ob es in NI genehmigt wird, wenn man in Teilzeit ( aus fam. Gr.) arbeitet, dazu eine Teilzeitbeschäftigung anzumelden und genehmigt zu bekommen?
Und vielleicht auch, ob man dieser dann auch 8 Stunden nachgehen darf, wie bei einer Vollzeitstelle?
Ich würde gerne beraterisch tätig werden ( systemische Beratungen) und das neben einer 1/2 stelle mache.
Kennt sich jemand aus und kann mir dazu was sagen?
Vielen lieben Dank!
Katha