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gelber Schein am ersten Tag
Koblenzer2021:
guten Morgen zusammen,
ich bin als Hilfspolizeibeamter in einer großen Stadt in RLP beschäftigt.
Bei uns bekamen jetzt alles MA, die in der Gesamtheit mehr als 10 Tage jährlich ohne ärztliche Krankmeldung gefehlt haben, die Aufforderung, künftig bereits am ersten Tag den "gelben Schein" zu bringen.
Also diejenigen, die hier und da mal max. 3 Tage ohne "gelben Schein" krank waren und in der Jahressumme dadurch mehr als 10 Fehltage haben.
Ist das rechtlich so möglich?
Koblenzer2021
Thomasmueller:
Ob das rechtlich möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Ich kann Dir aber sagen, dass ich als Migränepatien - trotz 2 "freien Tagen" - noch niemals ohne gelben Schein gefehlt habe.
Das eine ist das formale Recht. Willst Du aber mal vom "Hilfspolizisten" aufsteigen, empfehle ich ein gewissen Vertrauen und eine Zuverlässigkeit gegenüber deinem AG an zu signalisieren.
Sozialarbeiter:
Ja, ist möglich. Siehe §5 Entgeltfortzahlungsgesetz
2strong:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen." (§ 5 Abs. 1 EntFG.)
BAT:
Das Problem dürfte nicht die Anforderung durch den AG sein, sondern die Kohortenbildung.
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