Autor Thema: gelber Schein am ersten Tag  (Read 8468 times)

Wdd3

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #15 am: 01.11.2021 16:01 »
Laut Sachverhalt geht es um die Tage mit AU ohne Attest. Sowohl beim gebrochenen Arm als auch bei Kind krank werden ja Atteste vorliegen.

So habe ich es auch verstanden.

Bei uns wird es ähnlich gehandhabt. MA die sich mehrfach im Jahr 1-3 Tage ohne ärztliche Bescheinigung abmelden werden aufgefordert eine solche ab dem ersten Tag ihrer AU vorzulegen.

WasDennNun

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #16 am: 01.11.2021 16:21 »
Aus AG-Sicht ziemliche kurzsichtig. Welchen Benefit hat der AG, außer Machtdemonstration? Ihm geht Arbeitsleistung verloren, der AN, der wegen einer Erkältung 2 Tage krank war, fehlt jetzt 5 Tage. Ein Hausarzt macht keine Gefangenen, da wird die Woche voll gemacht. Nun könnte man meinen, damit ziele man aber auf die "Blaumacher" ab, aber diese AN werden wohl deutlich mehr als zehn Krankheitstage im Jahr haben, oder? Ein Hauptziel des AN ist Vertrauen, Identifikation mit dem Betrieb und Bindung (sich eingebunden fühlen). Solche Ziele torpediere ich als Management mit solchen interaktionellen Führungsinstrumenten. Das kann man machen, das kann sinnvoll sein, aber nicht wegen 10 AU-Tagen/Jahr.
Ob 10Tage ein vernünftige Grenze ist, sei mal dahingestellt.

10 x AU ohne ärztlichen Befund fände ich da eher ein vernünftige Grenze ist.

Denn ich kenne nur Chroniker (Migränepatienten etc.), Menschen mit Suchtproblemen (Montagsblues) und "Blaumacher" die so oft ohne ärztlichen Befund AU machen.
Bei ersteren ist es wg. Lohnfortzahlung sicher verständlich, dass man eine ICD-10 Code vom Arzt haben will.
Denn schnell sind da die 42 erreicht.
Bei zweiteren ist es wg. Führsorge notwendig um nicht weg zuschauen.
Bei letzteren wird man eh nichts machen können, die finden dann halt einen Arzt der sie Krank machen lässt.

Und die wenige Ausnahmen, die einfach mal Pech hatte und mehrfach kränklich waren, für die ist es in der Tat lästig, wenn man es aber vernünftig kommuniziert, dann werden sie es verstehen und nicht als Machtdemonstration oder gegen sich gerichtet interpretieren.


dregonfleischer

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #17 am: 01.11.2021 17:29 »
Wenn abzusehen ist, dass die Möglichkeit besteht, dass jemand seine 42 Tage voll macht, dann ist es doch recht und billig, dass der AG mittels der AU-Bescheinigung feststellen will, ob er Lohnfortzahlung machen muss oder nicht.
Da hat er ohne den gelben Schein halt keine Möglichkeit.
Und das ganze erst ab 10 Tage zu fordern ist doch absolut transparent und verständlich.

Hallo ich bin auch betroffen seit jahren und keiner will das wieder aufheben was meinst du mit den 42 tagen mfg

Organisator

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #18 am: 01.11.2021 18:15 »
Hallo ich bin auch betroffen seit jahren und keiner will das wieder aufheben was meinst du mit den 42 tagen mfg

42tagemeintdieentgeltfortzahlungimkrankeitsfall.ansonstenkanndirdeinarbeitgeberauchwiederdiedreitagekarenzeinräumen. mfg

Kryne

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #19 am: 02.11.2021 09:15 »
Finde es seitens des AG auch nicht wirklich sinnvoll.

Hab mal geschaut wie es bei mir dieses Jahr ausgesehen hat. Hab 11 Tage ohne AU dieses Jahr.

Das waren:

2x 3 Tage (jeweils Erkältungen)

2x 2 Tage (einmal Magenprobleme, einmal Hexenschuss für den ich mich eigentlich länger hätte krankschreiben lassen müssen, aber zwei Tage + zwei Tage Wochenende haben mir gereicht um wieder ins Büro gehen zu können)

1x 1 Tag (Allergieprobleme)

Waren insgesamt 5 Krankheitsfälle. Hätte ich jedes mal die AU ab dem ersten Tag gebraucht, wäre ich statt 11 Tagen halt für 25 Tage krank gewesen oder sogar länger. Wenn ich z.B. Donnerstags mit Erkältung zu meinem Arzt gehen würde, dann würde er mich auch für die gesamte nächste Woche noch krankschreiben.

Man fängt damit maximal ein paar Leute ein, die sich gerne mal nen langes Wochenende gönnen und das jetzt vielleicht lassen, weil es ihnen zu blöd ist direkt zum Arzt zu gehen.

Wer aber bisher 5 mal meinte den Montag zu "schwänzen", der holt jetzt halt das gleiche raus, in dem er halt einmal nen Schein für ne ganze Woche holt.




Wdd3

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #20 am: 02.11.2021 09:28 »

Waren insgesamt 5 Krankheitsfälle. Hätte ich jedes mal die AU ab dem ersten Tag gebraucht, wäre ich statt 11 Tagen halt für 25 Tage krank gewesen oder sogar länger. Wenn ich z.B. Donnerstags mit Erkältung zu meinem Arzt gehen würde, dann würde er mich auch für die gesamte nächste Woche noch krankschreiben.


Ich hatte noch nie einen Arzt der mir vorgeschrieben hat wie lange ich AU bin. Wenn ich am Do. zu ihm gehe und sage ich will nur für Heute eine AU dann ist das so und ich bin Morgen wieder im Büro.

Es sind offensichtlich vor allem die "mein linker Zeh zwickt ich bleibe mal besser zu Hause" die sich dagegen wehren sich eine AU ab dem ersten Tag zu holen.

Kryne

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #21 am: 02.11.2021 09:49 »

Waren insgesamt 5 Krankheitsfälle. Hätte ich jedes mal die AU ab dem ersten Tag gebraucht, wäre ich statt 11 Tagen halt für 25 Tage krank gewesen oder sogar länger. Wenn ich z.B. Donnerstags mit Erkältung zu meinem Arzt gehen würde, dann würde er mich auch für die gesamte nächste Woche noch krankschreiben.


Ich hatte noch nie einen Arzt der mir vorgeschrieben hat wie lange ich AU bin. Wenn ich am Do. zu ihm gehe und sage ich will nur für Heute eine AU dann ist das so und ich bin Morgen wieder im Büro.

Es sind offensichtlich vor allem die "mein linker Zeh zwickt ich bleibe mal besser zu Hause" die sich dagegen wehren sich eine AU ab dem ersten Tag zu holen.

Also mein Arzt ist sehr resolut und würde sich von mir auch nicht sagen lassen, was er auf die AU zu schreiben hat. Weder länger, noch kürzer.

Natürlich kann ja jeder trotz AU schon eher wieder arbeiten gehen theoretisch, auch wenn das bei einigen AGs garnicht gewünscht ist und ich auch Fälle kenne in denen der AG einen krankgeschriebenen MA wieder Heimgeschickt hat, obwohl er seinem Empfinden nach wieder fit war.

WasDennNun

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #22 am: 02.11.2021 09:55 »
Finde es seitens des AG auch nicht wirklich sinnvoll.

Hab mal geschaut wie es bei mir dieses Jahr ausgesehen hat. Hab 11 Tage ohne AU dieses Jahr.

Das waren:

2x 3 Tage (jeweils Erkältungen)

2x 2 Tage (einmal Magenprobleme, einmal Hexenschuss für den ich mich eigentlich länger hätte krankschreiben lassen müssen, aber zwei Tage + zwei Tage Wochenende haben mir gereicht um wieder ins Büro gehen zu können)

1x 1 Tag (Allergieprobleme)

Waren insgesamt 5 Krankheitsfälle. Hätte ich jedes mal die AU ab dem ersten Tag gebraucht, wäre ich statt 11 Tagen halt für 25 Tage krank gewesen oder sogar länger. Wenn ich z.B. Donnerstags mit Erkältung zu meinem Arzt gehen würde, dann würde er mich auch für die gesamte nächste Woche noch krankschreiben.

Man fängt damit maximal ein paar Leute ein, die sich gerne mal nen langes Wochenende gönnen und das jetzt vielleicht lassen, weil es ihnen zu blöd ist direkt zum Arzt zu gehen.

Wer aber bisher 5 mal meinte den Montag zu "schwänzen", der holt jetzt halt das gleiche raus, in dem er halt einmal nen Schein für ne ganze Woche holt.

drum sind ja nicht die Tage sondern die Anzahl ein objektives sinnvolleres Kriterium.

Und natürlich ist es immer zielgerichteter, wenn man nur die Blaumacher und die Chroniker mit einer AU ab ersten Tag quält.

shenja

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #23 am: 02.11.2021 10:24 »
Aus AG-Sicht ziemliche kurzsichtig. Welchen Benefit hat der AG, außer Machtdemonstration? Ihm geht Arbeitsleistung verloren, der AN, der wegen einer Erkältung 2 Tage krank war, fehlt jetzt 5 Tage. Ein Hausarzt macht keine Gefangenen, da wird die Woche voll gemacht. Nun könnte man meinen, damit ziele man aber auf die "Blaumacher" ab, aber diese AN werden wohl deutlich mehr als zehn Krankheitstage im Jahr haben, oder? Ein Hauptziel des AN ist Vertrauen, Identifikation mit dem Betrieb und Bindung (sich eingebunden fühlen). Solche Ziele torpediere ich als Management mit solchen interaktionellen Führungsinstrumenten. Das kann man machen, das kann sinnvoll sein, aber nicht wegen 10 AU-Tagen/Jahr.
Ob 10Tage ein vernünftige Grenze ist, sei mal dahingestellt.

10 x AU ohne ärztlichen Befund fände ich da eher ein vernünftige Grenze ist.

Denn ich kenne nur Chroniker (Migränepatienten etc.), Menschen mit Suchtproblemen (Montagsblues) und "Blaumacher" die so oft ohne ärztlichen Befund AU machen.
Bei ersteren ist es wg. Lohnfortzahlung sicher verständlich, dass man eine ICD-10 Code vom Arzt haben will.
Denn schnell sind da die 42 erreicht.
Bei zweiteren ist es wg. Führsorge notwendig um nicht weg zuschauen.
Bei letzteren wird man eh nichts machen können, die finden dann halt einen Arzt der sie Krank machen lässt.

Und die wenige Ausnahmen, die einfach mal Pech hatte und mehrfach kränklich waren, für die ist es in der Tat lästig, wenn man es aber vernünftig kommuniziert, dann werden sie es verstehen und nicht als Machtdemonstration oder gegen sich gerichtet interpretieren.

Dem Arbeitgeber wird der ICD-Code doch gar nicht mitgeteilt. Der steht auf der AU für den Arbeitnehmer drauf und sofern der Arbeitnehmer tatsächlich mehrmals im Jahr an Migräne erkrankt und da beschwerdefreie Zeiten zwischenliegen, darf der Arzt nicht mal Folgebescheinigung ankreuzen sonder muss Erstbescheinigung ankreuzen. Daher dient die Vorlage der AU am ersten Tag lediglich darin, dem Mitarbeiter die Krankmeldung zu erschweren, weil nämlich viele keine Lust haben zum Arzt zu gehen. Also schleppen sich die Mitarbeiter mit einer Erkältung wieder zum Dienst und die, die eh freie Tage haben wollen, gehen zum Arzt und holen sich eine WochenAU.

WasDennNun

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #24 am: 02.11.2021 11:01 »
Dem Arbeitgeber wird der ICD-Code doch gar nicht mitgeteilt. Der steht auf der AU für den Arbeitnehmer drauf und sofern der Arbeitnehmer tatsächlich mehrmals im Jahr an Migräne erkrankt und da beschwerdefreie Zeiten zwischenliegen, darf der Arzt nicht mal Folgebescheinigung ankreuzen sonder muss Erstbescheinigung ankreuzen. Daher dient die Vorlage der AU am ersten Tag lediglich darin, dem Mitarbeiter die Krankmeldung zu erschweren, weil nämlich viele keine Lust haben zum Arzt zu gehen. Also schleppen sich die Mitarbeiter mit einer Erkältung wieder zum Dienst und die, die eh freie Tage haben wollen, gehen zum Arzt und holen sich eine WochenAU.
42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
Geht aber nur, wenn eben auch eine AU Bescheinigung vorliegt.
Das hat nichts per se mit erschweren, sondern auch was mit dokumentieren zu tun.

Suchtkranke bekommt man damit auf "Spur".
Chroniker liegen dem AG nicht auf der "Tasche".
Blaumacher kann man damit nicht abschließend ärgern, aber hat zumindest eine Doku.
Kranke Mitarbeiter schickt man von sich aus nach hause.

2strong

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #25 am: 02.11.2021 11:22 »
42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
Ist das tatsächlich so und könntest Du aufzeigen, wo sich das nachlesen lässt? Denn wenn dem so wäre, welchen Zwekch hätte dann noch die Ankreuzoption "Folgebescheinigung"?

Wdd3

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #26 am: 02.11.2021 11:57 »
42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
Ist das tatsächlich so und könntest Du aufzeigen, wo sich das nachlesen lässt? Denn wenn dem so wäre, welchen Zwekch hätte dann noch die Ankreuzoption "Folgebescheinigung"?

Der MA kann jederzeit den Arzt wechseln dieser wird nicht prüfen ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten mehr als 42 Tage anfallen sollte jeder halbwegs wirtschaftlich denkende AG bei der KK nachhaken ob es sich um anrechenbare Erkrankungen handelt.

Kryne

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #27 am: 02.11.2021 12:09 »

42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
Geht aber nur, wenn eben auch eine AU Bescheinigung vorliegt.
Das hat nichts per se mit erschweren, sondern auch was mit dokumentieren zu tun.

Suchtkranke bekommt man damit auf "Spur".
Chroniker liegen dem AG nicht auf der "Tasche".
Blaumacher kann man damit nicht abschließend ärgern, aber hat zumindest eine Doku.
Kranke Mitarbeiter schickt man von sich aus nach hause.

Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.

Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.

Wdd3

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #28 am: 02.11.2021 12:16 »


Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.

Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.



Der MA kann jederzeit den Arzt wechseln dieser wird nicht prüfen ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten mehr als 42 Tage anfallen sollte jeder halbwegs wirtschaftlich denkende AG bei der KK nachhaken ob es sich um anrechenbare Erkrankungen handelt.

WasDennNun

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #29 am: 02.11.2021 12:34 »
42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
Ist das tatsächlich so und könntest Du aufzeigen, wo sich das nachlesen lässt? Denn wenn dem so wäre, welchen Zwekch hätte dann noch die Ankreuzoption "Folgebescheinigung"?
Folgebescheinigung für die Verfahrensvereinfachung. Rechtsanspruch ist da nicht abzuleiten.

EntgFG §3

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.