Autor Thema: [Allg] Verbeamtung zusätzliche Anforderungen  (Read 4661 times)

totoughtotame

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Antw:[Allg] Verbeamtung zusätzliche Anforderungen
« Antwort #15 am: 07.11.2021 18:44 »


Ich frage mich, warum es denn aus deiner Sicht unzulässig wäre, die laufbahnrechtlichen Vorgaben anzuwenden. Ich hielte es eher unzulässig, davon abzuweichen.

Ähnliches gilt für die Festsetzung der Probezeit von drei Jahren, warum wäre dies aus deiner Sicht unzulässig?
Und dies gilt auch für den Einstufungstest - warum kein Auswahlverfahren?

Grundsätzlich gilt doch, dass der Dienstherr bei der Ernennung einen zielmlich weiten Spielraum hat, es muss nur einheitlich für alle gelten. Da sehe ich so wie von dir beschrieben keine Verstöße.
[/quote]

Da habe ich mich vielleicht etwas ungenau ausgedrückt. ich halte es weniger für problematisch,  dass die Probezeitregelung wie beschrieben angewandt wird, sondern dass der Dienstherr  per se und bei allen Teilnehmern von den ja unstrittig vorhandenen Ermessensspielräumen, nämlich der Probezeitverkürzung, keinen Gebrauch macht und diese Option nicht einmal prüft. eigentlich gibt es ja so etwas, wie ein Untermaßverbot...
Die Laufbahngruppen sind wohl rechtlich nicht zu beanstanden, ich finde es nur sehr fragwürdig, dass der Dienstherr den betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht auch nur ein mm entgegenkommt.

clarion

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Antw:[Allg] Verbeamtung zusätzliche Anforderungen
« Antwort #16 am: 07.11.2021 21:06 »
Hallo,

Ich fürchte, da hilft nur ein erneutes Gespräch mit dem zukünftigen Dienstherren. Sofern die Tätigkeit  als TB gleichwertig  war, wäre die Nichtberücksichtigung bei der Probezeit m. E. schikanös. Man muss allerdings im Hinterkopf behalten,  dass der zukünftige Dienstherr überhaupt nicht verbeamten muss.