Hallo zusammen,
nach längerer Zeit haben einige Kollegen und ich unsere Dienststelle nun doch noch dazu gebracht, die Verbeamtung nicht generell abzulehnen, sondern den Kandidaten mit Interesse eine Verbeamtung in Aussicht zu stellen. Mit großer Verwunderung haben wir jedoch zur Kenntnis genommen, dass die Dienststelle als "Preis" für ihr Entgegenkommen wiederum Hürden aufstellt. So wird bspw. auf strikte Einhaltung des Laufbahnprinzips bestanden, d.h. alle fallen zurück auf ihr Eingangsamt. In meinem Fall lässt sich das verschmerzen, da ich von EG 14 auf A13 falle und der Verlust nicht allzu hoch ist. Andere jedoch werden dann von EG 12 auf A9 fallen, was bei jahrelanger Berufserfahrung eigentlich nicht mehr hinzunehmen ist. Hinzukommt, dass die Probezeit min. drei Jahre betragen wird und der Zeit bekanntlich keine Beförderung möglich ist.
Was mich jedoch am meisten ärgert, ist dass alle Interessierten noch einen zweiwöchigen "Vorbereitungslehrgang" mit Abschlussprüfung absolvieren müssen. Ich muss dazu sagen, dass ich zwei juristische Staatsexamen absolviert habe und mittlerweile seit fast 10 Jahren in der Dienststelle als Verwaltungsjurist arbeite. Ich denke mir mal, dass ich diesen "Lehrgang" wohl schon irgendwie bestehen werde, nur habe ich eine ganz andere Sorge; ich bin derzeit wohl noch für eine Weile krankgeschrieben und wenn es schlecht läuft, werde ich an dieser Schulung nicht teilnehmen können. Diese wird jedenfalls allenfalls einmal jährlich stattfinden, was die Verbeamtung auf mindestens ein Jahr verschieben würde.
Ich würde gern einmal Eure Einschätzungen zur Rechtslage hören; ich halte das für schlicht unzulässig, Anforderungen zu stellen, die über die Voraussetzungen zur Laufbahnbefähigung hinaus gehen und schließlich pauschal und ohne Ansehung des Kandidaten Probezeitverlängerungen vorgenommen werden. Übersehe ich da etwas ? Mir fällt nicht ein, dass ich so etwas aus dem Recht der Landes- oder Bundesbeamten entnehmen könnte. Danke für die Einschätzungen!