Also wird im Saisonbetrieb die Arbeitszeit in der Saison verlängert und außerhalb der Saison verkürzt. Wenn die Arbeitszeit durch den Arbeitgeber z.B. durch einen Schichtplan vorgegeben wird, können die dadurch entstandenen Arbeitsstunden nicht verfallen. Unschlüssig bin ich mir aber, ob sie entsprechend des Dienstplans dann trotz Beschäftigungsverbots auch wieder abgebaut werden.