Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Keine Schichtzuschläge wegen Hackerangriff
Fitch:
Moin,
wir wurden Opfer eines Hackerangriffs und da ja heutzutage alles Online läuft, bekommen wir nächsten Monat( wer weiss obs die nächsten Monate besser wird) nur den Grundlohn plus Wechselschichtzulage.
Nun meine eigentliche Frage dazu: was muss ich tun, um auch nach 6 Monaten mein mir zustehendes Geld zu bekommen?
Sollte ich jetzt schon an irgend jemanden eine schriftliche Erklärung stellen, dass die Lohnabrechnung nicht korrekt ist?
Gleiches gilt auch für die Jahressonderzahlung.
MfG
Fitch
Danielr:
Hallo Fitch,
schöne Grüße in den Norden.
Welche Zahlungen sollen euch den konkret vorenthalten werden?
FG
Fitch:
Moin,
Es geht erstmal um die Wechselschichtzuschläge aus diesem Monat.
Heisst also nächsten Monat gibt es NUR den Grundlojn plus die 260 Euro Wechselschichtzulage.
Da sich aber unsere Jahressonderzahlung ebenfalls an unserem Brutto inkl. Zuschläge orientiert, werden wir natürlich quch da nicht den Korrekten Betrag bekommen.
Woe lange sich das ganze noch hinziehen wird, weiss hier niemand so genau.
Uns geht es auch garnicht darum, den AG jetzt unter Druck zusetzen, wir wollen nur vermeiden, dass nachher irgend jemand sagt: "tja das halbe Jahr ist rum, Pech gehabt!"
Auch würde mich mal die Rolle des Betriebsrates, bei der Entscheidung dass wir nicht den vollen Lohn bekommen, interessieren.
Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob der davon überhaupt was weiss.
MfG
Organisator:
Um mal ein ehemaliges Forenmitglied zu zitieren (sinngemäß).
Der Arbeitgeber hat eine Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag, nämlich die Zahlung des Entgelts. Pünktlich und in voller Höhe. Wie der Arbeitgeber seiner Hauptpflicht nachkommt, bleibt ihm überlassen. Fakt ist, dass er seine Pflicht zu erfüllen hat.
Eine Aussage im Sinne von "geht gerade nicht in voller Höhe, wird aber nachgezahlt" wäre pflichtwidrig. Es wird ja auch von dir erwartet, deine Hauptpflicht (die Arbeitsleistung) zu erbringen. Und dem Arbeitgeber ist es auch egal, wenn du wegen privater IT-Probleme das nicht kannst.
Rein praktisch würde ich deinen Arbeitgeber auf seine Hauptpflicht hinweisen und eine Aussage - auch hinsichtlich der Höhe des Weihnachtsgeldes - zu seinem geplanten Handeln einfordern. Im Zweifel Lohnklage androhen, schließlich kann der Arbeitgeber auch die Wechselschichtzulage ohne sein IT-System berechnen und auszahlen.
Fitch:
Das klinkt plausibel und habe ich persönlich noch nicht aus der Sicht betrachtet.
Aber recht hast du, dem AG ist es auch egal, wenn mein Auto mal kaputt ist.
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