Autor Thema: [BW] Beförderung von A10 nach A12  (Read 21743 times)

Massltoff

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
[BW] Beförderung von A10 nach A12
« am: 02.11.2021 09:08 »
Hallo zusammen!
Ich bin seit dem 01.03.2017 in meinem Landratsamt beschäftigt und habe bis zum 30.06.2021 auf einer A10er Stelle gesessen. Seit dem 01.07.2021 sitze ich auf einer A12er Stelle.
Laut Personalabteilung gibt es hier im Hause die Richtung, dass man erst einmal 1 Jahr auf der Stelle sitzen muss, um befördert werden zu können. Daher werde ich nach aktuellem Stand zum 01.08.2022 nach A11 und 01.08.2023 nach A12 befördert. (Beförderungsrunden im Hause 01.03. und 01.08.).

Natürlich ärgert mich das, weil ich aus einem anderen Landkreis ein Angebot bekommen habe und dort sofort eine Beförderung bekommen würde.

Kann man gegen solche 'Hauslinien', die ja nun wirklich nicht mehr Zeitgemäß sind (Stichwort Personalmangel), etwas tun? Oder heißt es dann immer nur 'Kein Recht auf Beförderung blabla'.

§ 20 LBG gibt zumindet hier nicht vor, dass man 1 Jahr auf der Stelle sitzen muss. 1 Jahr nach Einstellung. Aber ich bin ja bereits seit 2017 im Haus.

Des Weiteren gibt § 20 Abs. 2 S. 2 LBG ja die Möglichkeit von A10 nach A12 zu befördern.
Kann jemand hier vllt. sagen, was unter der Voraussetzung 'besondere dienstliche Bedürfnisse' zu verstehen ist?
Und 'entsprechenden zeitlichen Umfang'?
Leider habe ich hier kein Zugang zu solchen Kommentaren.

Vielen Dank vorab!

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,455
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #1 am: 02.11.2021 09:24 »
Wie Du schon sagst: Ein Anspruch auf Beförderung. I'm Übrigen hat der Dienstherr einen weiten Ermessenspielraum. Meines Erachtens solltest Du Dir bewusst machen, dass es auf ein Jahr früher oder später rückblickend nicht angekommen sein wird und Du eine gute mittelfristige Perspektive bei Euch im Haus zu haben scheinst. Glückwunsch!

Massltoff

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #2 am: 02.11.2021 09:35 »
Danke dafür!
Ich weiß auch, dass ich mich glücklich schätzen kann. Ich werde mit 30 (vermutlich) nach A12 befördert. Mehr als ich je erhofft hatte!

Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.

Ich habe mich im Studium mit anderen auch dafür eingesetzt, dass die Kürzung der Eingangsbesoldung wegfällt.
Das hat ja auch durch viele Mitwirkende geklappt.

Insofern werde ich niemals alles einfach hinnehmen, weil es irgendwo geschrieben steht. Vor allem nicht, wenn es einfach nur eine Hauslinie ist.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #3 am: 02.11.2021 09:45 »
Danke dafür!
Ich weiß auch, dass ich mich glücklich schätzen kann. Ich werde mit 30 (vermutlich) nach A12 befördert. Mehr als ich je erhofft hatte!

Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.

Ich habe mich im Studium mit anderen auch dafür eingesetzt, dass die Kürzung der Eingangsbesoldung wegfällt.
Das hat ja auch durch viele Mitwirkende geklappt.

Insofern werde ich niemals alles einfach hinnehmen, weil es irgendwo geschrieben steht. Vor allem nicht, wenn es einfach nur eine Hauslinie ist.

Das Jahr Wartezeit zwischen den Beförderungen ist zumeist eine rechtliche Grundlage, keine Hausline.
Ansonsten ist es halt so im Beamtentum, dass der Dienstherr über das Wohlergehen seiner Untergebenen entscheidet. Oder auch gerne mal der Haushaltsgesetzgeber. Ärgerlich ist der Unterschied zu Angestellten schon, aber das wird bei der Ernennung mit eingekauft.

Massltoff

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #4 am: 02.11.2021 09:51 »
Das Jahr Wartezeit zwischen den Beförderungen ist zumeist eine rechtliche Grundlage, keine Hausline.
Richtig. Bei der Hauslinie meine ich ja auch die Tatsache, dass ich ab Stellenantritt ein Jahr warten muss, um nach A11 befördert zu werden. Meine Beförderung nach A10 war im März 2020.
Die Wartezeit von A11 nach A12 ist eben die rechtliche Grundlage, ein Jahr warten. Insofern Okay.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #5 am: 02.11.2021 09:56 »
Das Jahr Wartezeit zwischen den Beförderungen ist zumeist eine rechtliche Grundlage, keine Hausline.
Richtig. Bei der Hauslinie meine ich ja auch die Tatsache, dass ich ab Stellenantritt ein Jahr warten muss, um nach A11 befördert zu werden. Meine Beförderung nach A10 war im März 2020.

Habe ich auch so verstanden. Aus Erfahrung in verschiedenen Behörden kann ich dir versichern - und insoweit 2strong bestätigen - dass die von dir beschriebene Lage sehr gut ist. Insbesondere auf Kommunalebene ist deine Situation hervorragend, in vielen anderen Behörden geht es viel viel langsamer. Wartezeiten von drei Jahren für A11 bis A 12 sind durchaus üblich bis hin zu gar keiner Beförderung, weil keine Planstelle da ist.

Muenchner82

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 283
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #6 am: 02.11.2021 10:02 »
Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.

Wenn Dich das Beamtentum so benachteiligt solltest Du um Entlassung und Einstellung als Angestellter in E12 bitten!

Massltoff

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #7 am: 02.11.2021 10:07 »
Wenn Dich das Beamtentum so benachteiligt solltest Du um Entlassung und Einstellung als Angestellter in E12 bitten!

Das war und ist nicht das Thema. Und wird es auch nie sein.

Massltoff

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #8 am: 02.11.2021 10:09 »

Habe ich auch so verstanden. Aus Erfahrung in verschiedenen Behörden kann ich dir versichern - und insoweit 2strong bestätigen - dass die von dir beschriebene Lage sehr gut ist. Insbesondere auf Kommunalebene ist deine Situation hervorragend, in vielen anderen Behörden geht es viel viel langsamer. Wartezeiten von drei Jahren für A11 bis A 12 sind durchaus üblich bis hin zu gar keiner Beförderung, weil keine Planstelle da ist.

Ja. Und das ist einfach nur traurig.

BüroLurchNRW

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #9 am: 02.11.2021 10:11 »
Danke dafür!
Ich weiß auch, dass ich mich glücklich schätzen kann. Ich werde mit 30 (vermutlich) nach A12 befördert. Mehr als ich je erhofft hatte!

Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.

Ich habe mich im Studium mit anderen auch dafür eingesetzt, dass die Kürzung der Eingangsbesoldung wegfällt.
Das hat ja auch durch viele Mitwirkende geklappt.

Insofern werde ich niemals alles einfach hinnehmen, weil es irgendwo geschrieben steht. Vor allem nicht, wenn es einfach nur eine Hauslinie ist.

Endlich mal jmd der meine Ansichten teilt  ;D ;D ;D

Feidl

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 425
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #10 am: 02.11.2021 10:16 »
Es ist trotzdem unfassbar ärgerlich, dass ich hier zwei Jahre für weniger Geld die gleiche Arbeit machen muss. Hingegen Angestellte natürlich sofort das entsprechende Geld erhalten.
Und sofern ich dagegen auch nur irgendetwas tun kann, so würde ich das gerne tun. Das Problem werden viele andere ja auch haben.
Das ist nun mal eine der Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten. (sag ich als Beamter, dessen Stelle auch niedriger ist als der Dienstposten)
Was du machen kannst, zumindest zur Beförderung auf A11, dafür sorgen, dass dein Vorgesetzer sich für dich einsetzt. Vielleicht auch anmerken, dass du dich umschaust, um woanders schneller voran zu kommen.


Massltoff

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #11 am: 02.11.2021 10:30 »
Was du machen kannst, zumindest zur Beförderung auf A11, dafür sorgen, dass dein Vorgesetzer sich für dich einsetzt. Vielleicht auch anmerken, dass du dich umschaust, um woanders schneller voran zu kommen.
Na das werde ich auf jeden Fall tun  ;)

Massltoff

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #12 am: 02.11.2021 10:32 »
Endlich mal jmd der meine Ansichten teilt  ;D ;D ;D

Dito!  :D

Massltoff

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #13 am: 02.11.2021 10:46 »
Des Weiteren gibt § 20 Abs. 2 S. 2 LBG ja die Möglichkeit von A10 nach A12 zu befördern.
Kann jemand hier vllt. sagen, was unter der Voraussetzung 'besondere dienstliche Bedürfnisse' zu verstehen ist?
Und 'entsprechenden zeitlichen Umfang'?
Leider habe ich hier kein Zugang zu solchen Kommentaren.

Diese Frage ist weiterhin offen.
Falls jemand dazu hilfreiche Anmerkungen hat, gern!

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,455
Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #14 am: 02.11.2021 11:12 »
Richtig. Bei der Hauslinie meine ich ja auch die Tatsache, dass ich ab Stellenantritt ein Jahr warten muss, um nach A11 befördert zu werden. Meine Beförderung nach A10 war im März 2020.
Die Wartezeit von A11 nach A12 ist eben die rechtliche Grundlage, ein Jahr warten. Insofern Okay.
In BW gelten m. W. ohnehin drei Monate Erprobungszeit auf höherwertigem Dienstposten. Und auch sonst wäre die in Aussicht stehende Taktung außergewöhnlich gut. Das geht auch in obersten Behörden nicht schneller.