Wenn man Hilfe bei anderen sucht, sollte man sich doch zumindest bemühen, die Frage vernünftig zu formulieren.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen kann die Entlassung nicht "bis mindestens 3 Monate" hinausgeschoben werden werden, sondern längstens. Da einem Beamten auf Widerruf (=Auszubildenden) aber keine Amtsgeschäfte übertragen worden sind, dürfte ein Hinausschieben der Entlassung nicht in Betracht kommen. Der Dienstherr wird die Entlassung also zum beantragten Zeitpunkt aussprechen. Damit das Ganze reibungslos abläuft, empfiehlt es sich, den Antrag nicht erst einen Tag vor der gewünschten Entlassungszeitpunkt zu stellen.