Autor Thema: [BW] Beförderung von A10 nach A12  (Read 22254 times)

Bastel

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #15 am: 02.11.2021 11:44 »
Wenn Dich das Beamtentum so benachteiligt solltest Du um Entlassung und Einstellung als Angestellter in E12 bitten!

Das war und ist nicht das Thema. Und wird es auch nie sein.

Dann heule leise.

Organisator

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #16 am: 02.11.2021 11:53 »
Des Weiteren gibt § 20 Abs. 2 S. 2 LBG ja die Möglichkeit von A10 nach A12 zu befördern.
Kann jemand hier vllt. sagen, was unter der Voraussetzung 'besondere dienstliche Bedürfnisse' zu verstehen ist?
Und 'entsprechenden zeitlichen Umfang'?
Leider habe ich hier kein Zugang zu solchen Kommentaren.

Diese Frage ist weiterhin offen.
Falls jemand dazu hilfreiche Anmerkungen hat, gern!

Krasser Ausnahmefall, noch nie erlebt. Das ist vorgesehen, für ganz besondere Fälle, die eine Abweichung von den üblichen Regelungen erfordern. Bei deinem Fall sehe ich keine besonderen dienstlichen Bedürfnisse im Sinne der o.g. Regelung.
Ich könnte mir eine Sprungbeförderung allenfalls vorstellen, wenn ansonsten wesentliche Bereiche der Verwaltung nicht mehr funktionieren würden. Bei dir ists der Standardfall.

2strong

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #17 am: 02.11.2021 12:09 »
Des Weiteren gibt § 20 Abs. 2 S. 2 LBG ja die Möglichkeit von A10 nach A12 zu befördern.
Kann jemand hier vllt. sagen, was unter der Voraussetzung 'besondere dienstliche Bedürfnisse' zu verstehen ist?
Und 'entsprechenden zeitlichen Umfang'?
Leider habe ich hier kein Zugang zu solchen Kommentaren.
Das meinte ich Ausgangs mit dem weiten Ermessenspielraum.

EiTee

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #18 am: 02.11.2021 14:01 »
Ich werde nicht müde es immer wieder zu posten.

Es besteht kein Anspruch auf Beförderung.

Da Du dich anscheinend monetär benachteiligt fühlst, vergisst Du wohl, dass Du als Beamter mit der Dienst- und Treuepflicht d'accord bist. In diesem Falle lebt man damit, dass man auf einem A16er Posten sitzt und nur A13 bekommt. Die paar Kröten zwischen A10 und A12 jucken doch niemanden, ich bekomme auch nur B9 und versuche damit gerade so zu überleben.

Massltoff

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #19 am: 02.11.2021 14:30 »
Dann heule leise.

Verkriech dich einfach.

Massltoff

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #20 am: 02.11.2021 14:31 »
Ich werde nicht müde es immer wieder zu posten.

Es besteht kein Anspruch auf Beförderung.

Da Du dich anscheinend monetär benachteiligt fühlst, vergisst Du wohl, dass Du als Beamter mit der Dienst- und Treuepflicht d'accord bist. In diesem Falle lebt man damit, dass man auf einem A16er Posten sitzt und nur A13 bekommt. Die paar Kröten zwischen A10 und A12 jucken doch niemanden, ich bekomme auch nur B9 und versuche damit gerade so zu überleben.

Bei deinen Karmapunkten wundert mich nichts.
Auch hier.
Verkriech dich einfach.

BüroLurchNRW

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #21 am: 02.11.2021 15:05 »
Ich werde nicht müde es immer wieder zu posten.

Es besteht kein Anspruch auf Beförderung.

Da Du dich anscheinend monetär benachteiligt fühlst, vergisst Du wohl, dass Du als Beamter mit der Dienst- und Treuepflicht d'accord bist. In diesem Falle lebt man damit, dass man auf einem A16er Posten sitzt und nur A13 bekommt. Die paar Kröten zwischen A10 und A12 jucken doch niemanden, ich bekomme auch nur B9 und versuche damit gerade so zu überleben.

 :o über 500€ sind doch nicht ein paar Kröten

algo86

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #22 am: 03.11.2021 10:36 »
Hallo zusammen!
Ich bin seit dem 01.03.2017 in meinem Landratsamt beschäftigt und habe bis zum 30.06.2021 auf einer A10er Stelle gesessen. Seit dem 01.07.2021 sitze ich auf einer A12er Stelle.
Laut Personalabteilung gibt es hier im Hause die Richtung, dass man erst einmal 1 Jahr auf der Stelle sitzen muss, um befördert werden zu können. Daher werde ich nach aktuellem Stand zum 01.08.2022 nach A11 und 01.08.2023 nach A12 befördert. (Beförderungsrunden im Hause 01.03. und 01.08.).

Natürlich ärgert mich das, weil ich aus einem anderen Landkreis ein Angebot bekommen habe und dort sofort eine Beförderung bekommen würde.

Kann man gegen solche 'Hauslinien', die ja nun wirklich nicht mehr Zeitgemäß sind (Stichwort Personalmangel), etwas tun? Oder heißt es dann immer nur 'Kein Recht auf Beförderung blabla'.

§ 20 LBG gibt zumindet hier nicht vor, dass man 1 Jahr auf der Stelle sitzen muss. 1 Jahr nach Einstellung. Aber ich bin ja bereits seit 2017 im Haus.

Des Weiteren gibt § 20 Abs. 2 S. 2 LBG ja die Möglichkeit von A10 nach A12 zu befördern.
Kann jemand hier vllt. sagen, was unter der Voraussetzung 'besondere dienstliche Bedürfnisse' zu verstehen ist?
Und 'entsprechenden zeitlichen Umfang'?
Leider habe ich hier kein Zugang zu solchen Kommentaren.

Vielen Dank vorab!

Ich kann dir nur zu deiner Situation gratulieren.
Bei uns in Bayern Landesbehörde wartest du auf die A11 durchschnittlich 10 Jahre und A12 werden nur Wenige...
Vielleicht sollte man zur Kommune wechseln. Habe schon öfter gehört, dass es dort wesentlich schneller geht.

Massltoff

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #23 am: 03.11.2021 14:16 »
Ich kann dir nur zu deiner Situation gratulieren.
Bei uns in Bayern Landesbehörde wartest du auf die A11 durchschnittlich 10 Jahre und A12 werden nur Wenige...
Vielleicht sollte man zur Kommune wechseln. Habe schon öfter gehört, dass es dort wesentlich schneller geht.

Noch wurde ich nicht befördert. Ich gehe davon aus, dass dies kein Problem ist. Falls doch ziehe ich natürlich einen Wechsel in Erwägung. Ich will für meine Arbeit entsprechend bezahlt werden und lasse mich nicht von irgendwelchen Sparmaßnahmen der Behörden oder der Politik damit abspeisen. Von daher kann ich dir das auch nur empfehlen.

Außer dir ist das Geld auch egal, wie anscheinend so einigen hier.

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #24 am: 03.11.2021 14:23 »
Ich will für meine Arbeit entsprechend bezahlt werden und lasse mich nicht von irgendwelchen Sparmaßnahmen der Behörden oder der Politik damit abspeisen.

Und da ist der Denkfehler. Als Beamter wirst du nicht für deine Arbeit (ensprechend) bezahlt, sondern aufgrund des verliehenen Amtes alimentiert. Allenfalls hast du Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung.

Wenn du deiner Arbeit entsprechend bezahlt werden willst, solltest du schnellstmöglich dein Beamtenverhältnis beenden.

gerzeb

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #25 am: 03.11.2021 14:39 »
Ich kann dir nur zu deiner Situation gratulieren.
Bei uns in Bayern Landesbehörde wartest du auf die A11 durchschnittlich 10 Jahre und A12 werden nur Wenige...
Vielleicht sollte man zur Kommune wechseln. Habe schon öfter gehört, dass es dort wesentlich schneller geht.

Noch wurde ich nicht befördert. Ich gehe davon aus, dass dies kein Problem ist. Falls doch ziehe ich natürlich einen Wechsel in Erwägung. Ich will für meine Arbeit entsprechend bezahlt werden und lasse mich nicht von irgendwelchen Sparmaßnahmen der Behörden oder der Politik damit abspeisen. Von daher kann ich dir das auch nur empfehlen.

Außer dir ist das Geld auch egal, wie anscheinend so einigen hier.

Treff dich doch mit BüroLurchNRW und gründet eine Protest-Armee. Aber Achtung: Montags und Freitags sind schon regelmäßig Streiks und Proteste, wie wäre es mit einem Streik / Protest zum Bergfest?

Massltoff

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #26 am: 03.11.2021 16:02 »
Und da ist der Denkfehler. Als Beamter wirst du nicht für deine Arbeit (ensprechend) bezahlt, sondern aufgrund des verliehenen Amtes alimentiert. Allenfalls hast du Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung.

Wenn du deiner Arbeit entsprechend bezahlt werden willst, solltest du schnellstmöglich dein Beamtenverhältnis beenden.

Ich danke dir für die erneuten Hinweise auf die gesetzlichen Regelungen. Diese sind mir aber durchaus bewusst.
Allerdings leiste ich völlig unabhängig von meinem Amt eine Arbeit, die nach der Stellenausschreibung einer Bezahlung nach A 12 gleichkommt. Nicht einer Bezahlung nach A 10. Insofern kein Denkfehler sondern ein Systemfehler.

Letztendlich kommen wir aber in dieser Diskussion wieder an den Punkt, dass das Beamtentum in diesem Sinne schlichtweg maximal veraltet ist und sich nicht an die neuen Gegebenheiten anpasst.

Ich kann mich natürlich hinsetzen und sagen juhuu hab ne A12er Stelle (obwohl ich nicht entsprechend vergütet werde) und irgendwann bekomme ich sicher die Beförderung und wenn nicht, dann habe ich zumindest meinen Dienst geleistet und meine Treue zum Staat bewiesen.
Wahnsinn. Motivation pur! Wertschätzung pur!

Schokobon

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #27 am: 03.11.2021 16:11 »
Also ein bisschen "mimimimi" lese ich da schon heraus.
Am besten - wie schon empfohlen - das Beamtenverhältnis beenden.

Massltoff

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #28 am: 03.11.2021 16:11 »
Treff dich doch mit BüroLurchNRW und gründet eine Protest-Armee. Aber Achtung: Montags und Freitags sind schon regelmäßig Streiks und Proteste, wie wäre es mit einem Streik / Protest zum Bergfest?

Wie Anfangs bereits beschrieben habe ich in meiner Studienzeit mit anderen dafür gekämpft, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung rückwirkend aufgehoben wird. Hierzu waren wir auch im Landtag zu einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden. Nach langer Zeit und dem Zutun vieler engagierter Personen ist es gelungen.
Wahrscheinlich hätte euch der Erhalt dieser Regelung auch noch erfreut?

Warum sollte es nicht klappen, dass auch bei Beförderungen anders verfahren wird.
Richtig. Weil es Geld kostet.

Sitz ich deswegen da und applaudiere, dass der Arbeitgeber sich an das Gesetz hält und sonst nichts tut?
Richtig. Nein.

Ich suche Möglichkeiten.

Massltoff

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #29 am: 03.11.2021 16:12 »
Also ein bisschen "mimimimi" lese ich da schon heraus.
Am besten - wie schon empfohlen - das Beamtenverhältnis beenden.

Dann lerne Lesen und lese richtig.