Autor Thema: [BW] Beförderung von A10 nach A12  (Read 21728 times)

Organisator

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #30 am: 03.11.2021 16:25 »
Ich danke dir für die erneuten Hinweise auf die gesetzlichen Regelungen. Diese sind mir aber durchaus bewusst.
Allerdings leiste ich völlig unabhängig von meinem Amt eine Arbeit, die nach der Stellenausschreibung einer Bezahlung nach A 12 gleichkommt. Nicht einer Bezahlung nach A 10. Insofern kein Denkfehler sondern ein Systemfehler.

Letztendlich kommen wir aber in dieser Diskussion wieder an den Punkt, dass das Beamtentum in diesem Sinne schlichtweg maximal veraltet ist und sich nicht an die neuen Gegebenheiten anpasst.

Ich kann mich natürlich hinsetzen und sagen juhuu hab ne A12er Stelle (obwohl ich nicht entsprechend vergütet werde) und irgendwann bekomme ich sicher die Beförderung und wenn nicht, dann habe ich zumindest meinen Dienst geleistet und meine Treue zum Staat bewiesen.
Wahnsinn. Motivation pur! Wertschätzung pur!

Ich sehe da keinen Systemfehler. Eher ein anderes System als das des klassischen Arbeitnehmers. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Einen Nachteil des Beamtentums hast du gerade formuliert.

Glücklicherweise hat man jedoch die Wahl, man kann sich - im Gegensatz zu so ziemlich allen anderen Ländern auf der Welt - selber das beste System aussuchen. Insofern kann ich nicht verstehen, warum man sich für ein bestimmtes System entscheidet und dann anfängt, es blöd zu finden. Es gibt doch Alternativen und keinen Zwang.

Und ob das Beamtentum in Gänze veraltet und systematisch fehlerhaft ist, wage ich zu bezweifeln. Allenfalls Teile davon, die sich - wie in übrigens allen Systemen auch - dem gesellschaftlichen Wandel anpassen müssen. Mit deiner Generalkritik jedenfalls bist du wohl eher in der Minderheit.

Wenn dich dein Arbeitsumfeld so sehr demotiviert, dann frage ich mich, warum du dir kein neues suchst.

und

Allerdings leiste ich völlig unabhängig von meinem Amt eine Arbeit, die nach der Stellenausschreibung einer Bezahlung nach A 12 gleichkommt. Nicht einer Bezahlung nach A 10. Insofern kein Denkfehler sondern ein

auch dazu wird dich wohl niemand gezwungen haben. Hättest ja auf deinem Amt nach A 10 bleiben  oder dir eine entsprechende Tätigkeit suchen können. Wer sich jedoch aktiv und bewusst in eine bestimmte Situation bringt und sich dann darüber beschwert - nunja, das muss jeder selbst bewerten.

Organisator

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #31 am: 03.11.2021 16:28 »

Sitz ich deswegen da und applaudiere, dass der Arbeitgeber sich an das Gesetz hält und sonst nichts tut?


Ich applaudiere auch nicht, dass sich irgendjemand an Gesetze hält. Ich erwarte es. Schließlich hat sich die Mehrheit der Gesellschaft durch ihre Repräsentanten für das gesetzlich normierte Vorgehen entschieden. Obs mir passt oder nicht.

Massltoff

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #32 am: 03.11.2021 16:30 »
@Organisator

Wie alt bist du, wenn ich fragen darf?

Organisator

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #33 am: 03.11.2021 16:49 »
@Organisator

Wie alt bist du, wenn ich fragen darf?

Das darfst du selbstverständlich, aber Privates behalte ich in öffentlichen Foren für mich.

WasDennNun

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #34 am: 03.11.2021 17:24 »
Letztendlich kommen wir aber in dieser Diskussion wieder an den Punkt, dass das Beamtentum in diesem Sinne schlichtweg maximal veraltet ist und sich nicht an die neuen Gegebenheiten anpasst.
Du meinst das System der lebenslangen Alimenation?
Das der Beförderungen?
Du fändest es also besser, wenn der Dienstherr dich exakt nach der Stellenausschreibung / Wertigkeit deiner Arbeit bezahlen würde.
Mal A10 mal A13 und dann wieder runter auf A11, wenn keine A13er Aufgaben für dich da sind?
Also entsprechend der Möglichkeiten, die dem AG beim Tarifbeschäftigten offen stehen.

Darüber kann man Nachdenken, allerdings sehe ich eher es so dass 80% der Beamten nicht Beamte sein sollten, sondern die Tätigkeiten könnten von TBler erledigt werden.

Wie Organisator schon sagte:
Es gibt Vor und Nachteile in dem System und es gibt sicher Verbesserungsmöglichkeiten.
Ob die Einbahnstrasse der Beförderungen dazu gehört?


Organisator

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #35 am: 03.11.2021 17:36 »
Ich sehe z.B. ganz klaren Verbesserungsbedarf beim vertikalen Laufbahnwechsel ("Aufstieg"). Die gläserne Decke zwischen den Laufbahnen ist schon extrem. Selbst mit einer vorhandenen Bildungsvorausssetzung sind externe Bewerber für die höhere Laufbahn gefühlt beliebter.

Da ist aber wohl eher ein Umdenken in den Köpfen der Dienstherren / Personaler notwendig; selbst im Tarifbereich, wo es häufig gar keiner Bildungsvoraussetzung in dem strengen Sinne bedarf, wird noch zu oft in Laufbahnen gedacht.

WasDennNun

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #36 am: 03.11.2021 18:49 »
Absolut korrekt, damit im hD mehr Praktiker an das Ruder kommen und nicht nur ahnungslose Juristen.
Bin durchweg mit den Aufsteigerreferatsleitungen zufrieden.
Und im Tarifsystem boxe ich zumindest im IT Bereich inzwischen auch nicht BSCler auf die E12.
Aber war ein langer Weg die Beamtenkalkrieselschädel davon zu überzeugen.

BüroLurchNRW

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #37 am: 04.11.2021 07:50 »
Treff dich doch mit BüroLurchNRW und gründet eine Protest-Armee. Aber Achtung: Montags und Freitags sind schon regelmäßig Streiks und Proteste, wie wäre es mit einem Streik / Protest zum Bergfest?

Wie Anfangs bereits beschrieben habe ich in meiner Studienzeit mit anderen dafür gekämpft, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung rückwirkend aufgehoben wird. Hierzu waren wir auch im Landtag zu einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden. Nach langer Zeit und dem Zutun vieler engagierter Personen ist es gelungen.
Wahrscheinlich hätte euch der Erhalt dieser Regelung auch noch erfreut?

Warum sollte es nicht klappen, dass auch bei Beförderungen anders verfahren wird.
Richtig. Weil es Geld kostet.

Sitz ich deswegen da und applaudiere, dass der Arbeitgeber sich an das Gesetz hält und sonst nichts tut?
Richtig. Nein.

Ich suche Möglichkeiten.

Macht dasselbe doch dann bitte auch nochmal mit den 41 Stunden, die ja angeblich nicht gesenkt werden können, weil dann X neue Leute eingestellt werden müssten ... ich lache immer noch über diese "Logik". Komisch, dass alle anderen ihre Arbeit in 39Std schaffen, die Beamten vor dieser Regelung ja auch, nun aber gesagt wird, dass die Beamten offenbar nicht in der Lage sind dieselbe Arbeit auch in 39/40Std zu leisten. Kostet auch wieder Geld, weshalb das wohl noch ewig und 3 Tage so weitergeht. So muss der kleine Beamte andere Wege finden seine Stunden zu reduzieren, ohne, dass irgendwer das checkt.

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #38 am: 04.11.2021 08:52 »
Macht dasselbe doch dann bitte auch nochmal mit den 41 Stunden, die ja angeblich nicht gesenkt werden können, weil dann X neue Leute eingestellt werden müssten ... ich lache immer noch über diese "Logik". Komisch, dass alle anderen ihre Arbeit in 39Std schaffen, die Beamten vor dieser Regelung ja auch, nun aber gesagt wird, dass die Beamten offenbar nicht in der Lage sind dieselbe Arbeit auch in 39/40Std zu leisten. Kostet auch wieder Geld, weshalb das wohl noch ewig und 3 Tage so weitergeht. So muss der kleine Beamte andere Wege finden seine Stunden zu reduzieren, ohne, dass irgendwer das checkt.

Wenn der Beamte seine Aufgaben auch in 39 Stunden schaffen würde, dann hat er zu wenig Aufgaben bekommen. Wenn er genausoviele Aufgaben hat, wie ein Angestellter mit 39 Stunden vor, liegt Führungsversagen vor.
Kurzum ist von der Führungskraft zu erwarten, die Aufgaben nicht nur qualitativ sondern auch quantitativ angemessen zu verteilen.

BüroLurchNRW

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #39 am: 04.11.2021 09:29 »
Macht dasselbe doch dann bitte auch nochmal mit den 41 Stunden, die ja angeblich nicht gesenkt werden können, weil dann X neue Leute eingestellt werden müssten ... ich lache immer noch über diese "Logik". Komisch, dass alle anderen ihre Arbeit in 39Std schaffen, die Beamten vor dieser Regelung ja auch, nun aber gesagt wird, dass die Beamten offenbar nicht in der Lage sind dieselbe Arbeit auch in 39/40Std zu leisten. Kostet auch wieder Geld, weshalb das wohl noch ewig und 3 Tage so weitergeht. So muss der kleine Beamte andere Wege finden seine Stunden zu reduzieren, ohne, dass irgendwer das checkt.

Wenn der Beamte seine Aufgaben auch in 39 Stunden schaffen würde, dann hat er zu wenig Aufgaben bekommen. Wenn er genausoviele Aufgaben hat, wie ein Angestellter mit 39 Stunden vor, liegt Führungsversagen vor.
Kurzum ist von der Führungskraft zu erwarten, die Aufgaben nicht nur qualitativ sondern auch quantitativ angemessen zu verteilen.

Weil das in der Praxis auch genauso läuft - nicht  :o
Wir machen hier alle dasselbe und jeder hat dieselbe Anzahl von Fällen. Egal ob Beamter oder Angestellter. Gleiches im technischen Bereich. Und auch in jedem Amt und jeder Behörde wo ich je war. Da achtet doch kein Schwein drauf. Davon ab sollten die 41Std nur temporär sein und wurden auch in anderen Bundesländern längst wieder abgeschafft. Komisch ...  irgendwie scheinst du auch ein Verfechter vom Ist-Zustand zu sein oder vielleicht jmd der alles verteidigt damit auch alles direkt nieder gemacht wird.
Und offenbar auch zu wenig Aufgaben, wo du hier so viele Beiträge produzierst ^^

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #40 am: 04.11.2021 10:03 »
Weil das in der Praxis auch genauso läuft - nicht  :o
Wir machen hier alle dasselbe und jeder hat dieselbe Anzahl von Fällen. Egal ob Beamter oder Angestellter.

Schließe nicht von dir auf andere oder von deinem Dienstherren auf andere.

Komisch ...  irgendwie scheinst du auch ein Verfechter vom Ist-Zustand zu sein o

Na dazu habe ich doch gerade einen Vorschlag gemacht, wie z.B. euer Ist-Zustand verbessert , bzw. den Arbeitszeitrealitäten gerecht werden kann. Nix mit Ist-Zustand.

der vielleicht jmd der alles verteidigt damit auch alles direkt nieder gemacht wird.
Es geht nicht darum, etwas "nieder zu machen", sondern ständiges Rumgemecker nervt mich. Wenn du dir ein blaues Auto kaufst und nach einem Jahr feststellst, das grün doch schöner wäre kann der Verkäufer auch nichts dafür. Du kanntest die Spielregeln vorher und beschwerst dich nun darüber, wie sie sind.

Und offenbar auch zu wenig Aufgaben, wo du hier so viele Beiträge produzierst ^^

Oha! Gehen dir die Argumente aus, oder warum wirst du persönlich?

BüroLurchNRW

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #41 am: 04.11.2021 12:11 »
Weil das in der Praxis auch genauso läuft - nicht  :o
Wir machen hier alle dasselbe und jeder hat dieselbe Anzahl von Fällen. Egal ob Beamter oder Angestellter.

Schließe nicht von dir auf andere oder von deinem Dienstherren auf andere.

Komisch ...  irgendwie scheinst du auch ein Verfechter vom Ist-Zustand zu sein o

Na dazu habe ich doch gerade einen Vorschlag gemacht, wie z.B. euer Ist-Zustand verbessert , bzw. den Arbeitszeitrealitäten gerecht werden kann. Nix mit Ist-Zustand.

der vielleicht jmd der alles verteidigt damit auch alles direkt nieder gemacht wird.
Es geht nicht darum, etwas "nieder zu machen", sondern ständiges Rumgemecker nervt mich. Wenn du dir ein blaues Auto kaufst und nach einem Jahr feststellst, das grün doch schöner wäre kann der Verkäufer auch nichts dafür. Du kanntest die Spielregeln vorher und beschwerst dich nun darüber, wie sie sind.

Und offenbar auch zu wenig Aufgaben, wo du hier so viele Beiträge produzierst ^^

Oha! Gehen dir die Argumente aus, oder warum wirst du persönlich?

Na wenn du das schon "persönlich" nimmst, kann ich dir auch nicht helfen. Aber offenbar hast du ja sehr viel Zeit und dementsprechend offenbar zu wenig Aufgaben. Ich hingegen sagte ja schon, dass ich keine 41 Std brauche um den Job zu machen. Zu tun ist genug, aber ich arbeite einfach nicht so schnarchig langsam wie die meisten Trödlis hier, die ihr Leben bei diesem Dienstherren beginnen und beenden. Wenn die alle mal so zackig arbeiten würden wie am Fließband, dann könnten wir auch die 30 Std Woche einführen.

Und du musst dir das Gemecker ja nicht "anhören" (lesen). Steht dir ja auch frei. Ich muss mir ja auch deine Kommentare gebe. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Und ich sagte, dass es bei ALLEN Dienstherren der Fall war bisher, dass nicht unterschieden wird zwischen Angestellten und Beamten. Die Leute vom Studium sind ja auch kreuz und quer verteilt in verschiedenen Behörden und auch da gibt es solche Unterschiede nicht. Dann ist deine Behörde vielleicht ide Ausnahme-Vorzeige Behörde ;)
Du schließt zudem auch immer von dir auf andere (super allwissend und alles nachschlagen müssen....etc.pp) ;) Wer im Glashaus sitzt.

Mich würde ja wirkllich brennend interessieren auf was für einer Besoldung/Gehalt du sitzt :D

Offenbar bist du ja auch noch nicht müde des weiteren lesens meines "Gejammers" und der Kommentierung, also kann es so schlimm nicht sein oder dir ist einfach unfassbar langweilig (das musst du übrigens auch nciht persönlich nehmen).

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #42 am: 04.11.2021 12:23 »
Du solltest nicht von dir auf mich schließen. Wie kommst du ansonsten darauf, dass ich viel Zeit und wenig Aufgaben habe? Möglicherweise arbeite ich gar nicht? Oder zumindest nicht, wenn ich hier poste? Zerbrich dir mal nicht meinen Kopf zum Tagesablauf.

Ansonsten schließe ich auch nicht von mir auf dich. Ich habe lediglich eine - vielleicht etwas naive - Erwartung an Beamte im gD mit einem passenden Studium dazu. Aus meiner Sicht sollte da eine gewisse Problemerkenntnis und vor allem Problemlösungskompetenz vorhanden sein. Dies erwarte ich zumindest, wenn ich auf dem Amt mit meinen Sorgen und Nöten erscheine.

Und weder Alter noch Einkommen machen Argumente weniger oder mehr zutreffend. Auf den Inhalt kommt es an, nicht auf den Sprecher.

WasDennNun

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #43 am: 04.11.2021 12:24 »
@lurch
Also du glaubst also, dass wenn man in deinem Bundesland auf 40h umstellt, dass da die Masse nicht um die Ecke kommt und sagt, dass das aber mit einer Reduktion der Tätigkeiten führen muss?
Soll dann bei euch auch ab 60 wieder 40h gearbeitet werden?

btw: die meisten Länder sind ja inzwischen wieder bei 40h
nur mal so zur Information für dich.

One

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[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #44 am: 04.11.2021 14:04 »
Und ich dachte, dass Forum verliert nach dem Abgang von Spid an Unterhaltungswert. Hier und in dem korrespondierenden Thread von @BüroLurchNRW werde ich aber gerade eines besseren belehrt...  ;D

Insgesamt ist mal wieder festzustellen, dass es einigen Usern im bedenklichen Maße an Kenntnis und Grundlagenwissen zum Berufsbeamtentum in Deutschland und zu den althergebrachten Grundsätzen fehlt. Sonst würden Beschwerden, dass man auf einen A 12 endbewerteten Dienstposten sitzt und nur nach A 10 besoldet wird, gar nicht erst kommen.

Exkurs zu den hergebrachten Grundsätzen:
Ein Beamter steht in einem Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn. Er wird alimentiert und erhält kein Arbeitsentgelt. Ein Beamter hat sich mit seiner gesamten Kraft dem Dienst zu verschreiben (früher stand im Gesetz "volle Hingabe"), egal wie schwer, wie zeitlich umfangreich, wie umfassend oder anstrengend das ist. Dafür garantiert der Dienstherr lebenslangen amtsangemessene Beschäftigung und Unterhalt, Fürsorge sowie Versorgung.

Jeder Beamte, der sich diese Grundsätze mit allen Folgewirkungen vor Augen führt, dem dürfte klar sein, dass eine Diskussion, ob nun 40h oder 41h die Woche Dienst zu leisten ist, müßig ist. Der Dienstherr entscheidet über eine angemessene Wochenarbeitszeit. Früher war der preußische Beamte immer im Dienst, egal ob Tag oder Nacht, Sommer oder Winter. Der Dienstherr hat ihm nur ab und an eine Dienstzeitunterbrechung genehmigt, so dass er auch mal schlafen und private Dinge erledigen konnte.

Gleiches gilt für die Besoldung als Ausfluss des Alimentationsprinzips. Was eine angemessene Besoldung für ein Amt ist, entscheidet grundsätzlich einseitig der Dienstherr. Es gibt nur ein paar wenige meist aus der Rechtsprechung entwickelte Planken, die es einzuhalten gilt (z.B. Abstandsgebot). D.h. wenn der Dienstherr sagt, man wird für ein Amt mit A 10 besoldet, dann ist das so, egal ob man gerade einen Dienstposten mit Endbewertung A 12 ausübt oder nicht. Die Endbewertung eines Dienstpostens ist organisatorisch gesehen auch nur eine Höchstgrenze. Sie heißt nicht, dass man zwingend A 12 sein muss, um diesen Dienstposten wahrzunehmen.

Warum schreibe ich das?

Zum einen, weil wie eingangs geschrieben, es anscheinend hier eklatante Wissenslücken zu diesen Grundsätzen gibt und zum anderen sich jeder einmal vor Augen führen sollte, was es heißt Beamter zu sein. Ich mag da etwas konservativ und altmodisch sein, aber Beamter ist eine Berufung und kein Beruf. Man wird nicht Beamter um sein persönliches Lebensmodell und/oder seine Work-Life-Balance zu realisieren, auch wenn dies, das weiß ich auch, viele leider so sehen und die Fürsorge des Dienstherrn dahingehend ausnutzen, um sich ein nettes ruhiges Leben zu machen.

Dem Grunde nach gelten die oben beschriebenen Grundsätze aber weiterhin fort, auch wenn mittlerweile durch viele Regelungen in der Praxis aufgeweicht bzw. unterhöhlt. Jeder, der Beamter wird, kennt diese Rahmenbedingungen bzw. sollte diese kennen. Man schließt ja im Privaten auch keine Verträge ab, ohne das Kleingedruckte zu lesen. Von daher kann ich bei vielen Äußerungen von @BüroLurchNRW oder @Massltoff nur mit dem Kopf schütteln.

Wer jedoch die Abschaffung dieser Grundsätze fordert, fordert nicht mehr, als die Abschaffung des Beamtentums an sich. Dies zu Verstehen, bedarf jedoch eines gewissen Verständnisses des Berufsbeamtentums als Ganzes, an dem es hier wohl mangelt.