Und ich dachte, dass Forum verliert nach dem Abgang von Spid an Unterhaltungswert. Hier und in dem korrespondierenden Thread von @BüroLurchNRW werde ich aber gerade eines besseren belehrt...
Insgesamt ist mal wieder festzustellen, dass es einigen Usern im bedenklichen Maße an Kenntnis und Grundlagenwissen zum Berufsbeamtentum in Deutschland und zu den althergebrachten Grundsätzen fehlt. Sonst würden Beschwerden, dass man auf einen A 12 endbewerteten Dienstposten sitzt und nur nach A 10 besoldet wird, gar nicht erst kommen.
Exkurs zu den hergebrachten Grundsätzen:
Ein Beamter steht in einem Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn. Er wird alimentiert und erhält kein Arbeitsentgelt. Ein Beamter hat sich mit seiner gesamten Kraft dem Dienst zu verschreiben (früher stand im Gesetz "volle Hingabe"), egal wie schwer, wie zeitlich umfangreich, wie umfassend oder anstrengend das ist. Dafür garantiert der Dienstherr lebenslangen amtsangemessene Beschäftigung und Unterhalt, Fürsorge sowie Versorgung.
Jeder Beamte, der sich diese Grundsätze mit allen Folgewirkungen vor Augen führt, dem dürfte klar sein, dass eine Diskussion, ob nun 40h oder 41h die Woche Dienst zu leisten ist, müßig ist. Der Dienstherr entscheidet über eine angemessene Wochenarbeitszeit. Früher war der preußische Beamte immer im Dienst, egal ob Tag oder Nacht, Sommer oder Winter. Der Dienstherr hat ihm nur ab und an eine Dienstzeitunterbrechung genehmigt, so dass er auch mal schlafen und private Dinge erledigen konnte.
Gleiches gilt für die Besoldung als Ausfluss des Alimentationsprinzips. Was eine angemessene Besoldung für ein Amt ist, entscheidet grundsätzlich einseitig der Dienstherr. Es gibt nur ein paar wenige meist aus der Rechtsprechung entwickelte Planken, die es einzuhalten gilt (z.B. Abstandsgebot). D.h. wenn der Dienstherr sagt, man wird für ein Amt mit A 10 besoldet, dann ist das so, egal ob man gerade einen Dienstposten mit Endbewertung A 12 ausübt oder nicht. Die Endbewertung eines Dienstpostens ist organisatorisch gesehen auch nur eine Höchstgrenze. Sie heißt nicht, dass man zwingend A 12 sein muss, um diesen Dienstposten wahrzunehmen.
Warum schreibe ich das?
Zum einen, weil wie eingangs geschrieben, es anscheinend hier eklatante Wissenslücken zu diesen Grundsätzen gibt und zum anderen sich jeder einmal vor Augen führen sollte, was es heißt Beamter zu sein. Ich mag da etwas konservativ und altmodisch sein, aber Beamter ist eine Berufung und kein Beruf. Man wird nicht Beamter um sein persönliches Lebensmodell und/oder seine Work-Life-Balance zu realisieren, auch wenn dies, das weiß ich auch, viele leider so sehen und die Fürsorge des Dienstherrn dahingehend ausnutzen, um sich ein nettes ruhiges Leben zu machen.
Dem Grunde nach gelten die oben beschriebenen Grundsätze aber weiterhin fort, auch wenn mittlerweile durch viele Regelungen in der Praxis aufgeweicht bzw. unterhöhlt. Jeder, der Beamter wird, kennt diese Rahmenbedingungen bzw. sollte diese kennen. Man schließt ja im Privaten auch keine Verträge ab, ohne das Kleingedruckte zu lesen. Von daher kann ich bei vielen Äußerungen von @BüroLurchNRW oder @Massltoff nur mit dem Kopf schütteln.
Wer jedoch die Abschaffung dieser Grundsätze fordert, fordert nicht mehr, als die Abschaffung des Beamtentums an sich. Dies zu Verstehen, bedarf jedoch eines gewissen Verständnisses des Berufsbeamtentums als Ganzes, an dem es hier wohl mangelt.