Autor Thema: Stellvertreter einer Leitung  (Read 6923 times)

Emmi87

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Antw:Stellvertreter einer Leitung
« Antwort #15 am: 15.11.2021 22:20 »
Welche EG hast du denn aktuell?

Ist das von Bedeutung ? 3 Lohngruppen weniger als die Führungsposition.

WasDennNun

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Antw:Stellvertreter einer Leitung
« Antwort #16 am: 16.11.2021 06:55 »
Also für als "Urlaubs- und Krankheitsvertretung" gibt es außer einem feuchten Händedruck und viel Arbeit keinen "Aufschlag".
Welche viel Arbeit?
Andere Arbeit ja, aber viel? Woher denn? Hat der Tag plötzlich 25h

Ja andere Arbeit, mit meiner Arbeit komme ich garnicht mehr hinterher. Gleitzeitkonto bewegt sich schon Richtung 39 plus stunden. Überstunden waren dieses Jahr schon mehrmals fällig. Einige Projekte musste ich aufgrund von Zeitmangel abgeben bzw. Verschieben.
Du meinst du kommst mit deiner alten, ehemaligen Arbeit, die du ja nicht mehr machen sollst, nicht mehr hinterher.

Dann fordere ein Verschriftlichung der geänderten auszuübenden Tätigkeiten und dann kann man zur Not sich eine Eingruppierung einklagen. Zumindest kann man dann feststellen (lassen), ob man in eine anderer Eingruppierung ist und falsch bezahlt wird.