@Fakon
Dann handelt es sich nicht um Wissen sondern um alternative Fakten.
Der Tarifvertrag ist eindeutig. Siehe § 20 Abs. 4, Satz 1 TV-L
"Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben."