Zitat von: Lars73 am 04.11.2021 11:21@FakonDann handelt es sich nicht um Wissen sondern um alternative Fakten.Der Tarifvertrag ist eindeutig. Siehe § 20 Abs. 4, Satz 1 TV-L"Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben."https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-20 Absatz 3 Satz1: "Bemessungsgrundlage im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird;"Der Threadersteller trat seinen Dienst am 01.10. an , daher bekommt er auch nicht anteilig für die Monate Okt, Nov, Dez 3/12 der JSZ. Denn in den Monaten Juli, August, Sept., welche Bemessungsgrundlage sind, ist das durchschnittliche Entgelt 0 Euro.
@FakonDann handelt es sich nicht um Wissen sondern um alternative Fakten.Der Tarifvertrag ist eindeutig. Siehe § 20 Abs. 4, Satz 1 TV-L"Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben."