Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Übertragung höherwertiger Tätigkeit und Stellenwechsel  (Read 1283 times)

Riddick

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Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.06.2016 im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe eine Frage zu meiner Stufenlaufzeit und ob diese korrekt berechnet wird/wurde.

Am 14.06.2021 habe ich intern die Stelle gewechselt. In diesem Zusammenhang bin ich von der EG 9c in die EG 10 aufgestiegen.

Meine Stufenlaufzeit (3) wurde daraufhin wieder auf Anfang gesetzt. Ursprünglich begann diese bereits am 01.06.2019 an zu laufen und ich würde die nächste Stufe am 01.06.2022 erreichen.

Vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 wurde ich allerdings einer anderen Behörde zugewiesen und habe in diesen zwei Jahren höherwertige Tätigkeiten wahrgenommen. Hierfür habe ich vergleichbar EG 10 eine Zulage erhalten.

Am 01.01.2021 bin ich dann zunächst auf meinen alten Arbeitsplatz zurückgekehrt und die Zulage wurde entsprechend aufgehoben. Am 14.06.2021 habe ich dann wie bereits oben geschrieben intern die Stelle gewechselt (EG 9c --> EG 10).

Nun ist meine Frage, ob die Zeit aus meiner höherwertigen Tätigkeit ggf. mit eingerechnet werden kann, da ich ja hier bereits Tätigkeiten vergleichbar EG 10 ausgeführt habe.

Das Personalamt meines Arbeitgebers teilte mir auf Anfrage mit, dass die nächste Stufensteigerung zum 14.06.2024 ansteht. Das würde bedeuten, dass die Zeit der höherwertigen Tätigkeit nicht mit angerechnet wird.

Vielleicht hat hier Jemand Erfahrungswerte oder kennt einen ähnlichen Fall und kann etwas dazu sagen.