Autor Thema: [NW] Widerspruch amtsangemessene Besoldung  (Read 2356 times)

Knucki

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[NW] Widerspruch amtsangemessene Besoldung
« am: 03.11.2021 10:01 »
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin recht neu als Kommunalbeamtin verbeamtet und beschäftige mich nun mit so einigen Themen.
Ich verfolge den Beitrag zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und frage mich nun, ob ich dieses Jahr einen Widerspruch wegen fehlender amtsangemessener Allimentation stellen sollte.
Oder macht dies in NRW gerade keinen Sinn?
Ich habe (nur) zwei Kinder, so dass die Gesetzesänderung für Besoldung kinderreicher Beamter mich nicht betrifft.

Hätte jemand einen Musterwiderspruch für mich? Geht der an die eigene Personalabteilung?
« Last Edit: 04.11.2021 01:06 von Admin2 »

KlausdieMaus

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Antw:NW Widerspruch amtsangemessene Besoldung
« Antwort #1 am: 03.11.2021 18:04 »
Muss an die Abteilung, die dir das Geld monatlich auszahlen. Das siehst du an der monatlichen Gehaltsmitteilung. Unbedingt einlegen.

https://www.dbb-nrw.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-nrw_de/pdf/201027/201027_anlage-zu-MG-Info-Muster-alim-mindest.docx

Aus 2020 einfach 2021 machen!


Knucki

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Antw:[NW] Widerspruch amtsangemessene Besoldung
« Antwort #3 am: 04.11.2021 07:01 »
Danke!