Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin recht neu als Kommunalbeamtin verbeamtet und beschäftige mich nun mit so einigen Themen.
Ich verfolge den Beitrag zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und frage mich nun, ob ich dieses Jahr einen Widerspruch wegen fehlender amtsangemessener Allimentation stellen sollte.
Oder macht dies in NRW gerade keinen Sinn?
Ich habe (nur) zwei Kinder, so dass die Gesetzesänderung für Besoldung kinderreicher Beamter mich nicht betrifft.
Hätte jemand einen Musterwiderspruch für mich? Geht der an die eigene Personalabteilung?