Autor Thema: Krankengeldzuschuss bei neuer Erkrankung  (Read 1324 times)

Lottislove

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Krankengeldzuschuss bei neuer Erkrankung
« am: 03.11.2021 10:13 »
Hallo,
Ich habe bereits 2020 einen Krankengeldzuschuss erhalten. Nun war ich 2021 zwei Tage (Samstag und Sonntag) nicht krank geschrieben, habe aber danach eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht, mit einer neuen Erkrankung. Mein Arbeitgeber hat demnach auch eine weitere Lohnfortzahlung gezahlt. Jetzt bin ich wieder im Krankengeld und meine Frage ist, ob der Arbeitgeber mir nun wieder Krankengeldzuschuss zahlen kann bzw ob ich wieder einen erneuten Anspruch habe?
Meine Personalabteilung sagt nein, da ich ja durchgängis krank war. Aber das war ich ja im Prinzip nicht, auch wenn es nur um das Wochenende geht und danach bin ich ja wegen einer neuen Erkrankung AU.
Ich hoffe auf eure Hilfe.
Liebe Grüße

McOldie

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Antw:Krankengeldzuschuss bei neuer Erkrankung
« Antwort #1 am: 03.11.2021 10:39 »
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeldzuschuss ist auf maximal 13 bzw. 39 Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Die Höchstgrenze des § 22 Abs. 3 Satz 3 TVöD entspricht der Höchstgrenze für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 3 Satz 1 TVöD. Die Höchstgrenze gilt nicht nur bei Wiederholungserkrankungen, sondern insbesondere auch für neue Ursachen, die die Entgeltfortzahlung auslösen.

Dabei haben die Tarifvertragsparteien nicht den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, der sich auch aus § 22 Abs. 1 TVöD ergibt, eingeschränkt.
Dieses bedeutet, dass nach Ablauf der 6 wöchigen Entgeltfortzahlung jetzt kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht.